[„Beschluss:

1.    Im Rahmen einer Eilentscheidung wird die beigefügte (aktualisierte) Verordnung (mit Übersichtskarte, Flurstücksauflistung sowie Muster-Schild “Betretungsverbot”)  gem § 55 (2) des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) zur Beschränkung des Betretens des ehemaligen Truppenübungsplatzes Friedrichsfeld auf den Gebieten der Stadt Varel und der Gemeinde Bockhorn mit folgender Änderung erlassen:

 

§ 2 Abs. 5 enthält folgende Fassung:

 

“Die Geltungsdauer dieser Verordnung beträgt 3  Jahre.”

 

2. Über den Fortgang der Räumungsarbeiten ist den Kreisgremien jährlich zu berichten.“]

 

 

 

 


Der Kreistag nimmt die nachstehende Eilentscheidung des Kreisausschusses zur Kenntnis.