Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Verordnung über das Naturschutzgebiet „Neuenburger Holz“ in den Gemeinden Zetel und Bockhorn im Landkreis Friesland wird beschlossen.

Kreisausschuss und Kreistag werden um eine gleichlautende Beschlussfassung gebeten.

 


Das Gebiet ist derzeit zu einem Teil als Naturschutzgebiet und zum Großteil als Landschafts-schutzgebiet ausgewiesen. Zum Naturschutzgebiet gehört auch der Neuenburger Urwald mit seinen sehr naturnahen Waldbeständen. Im Zuge der Sicherung von Natura 2000-Gebieten soll das gesamte Gebiet nun als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.

Die Entwürfe für Verordnung und Begründung wurden bereits im Frühjahr 2018 (Februar – März) ein erstes Mal in einer TÖB Beteiligung vorgestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und in die Verordnung bzw. in die Begründung eingearbeitet.

Dabei stellte sich heraus, dass der besonders schützenswerte Bereich des derzeitigen Urwaldes bzw. des derzeitigen Naturschutzgebietes nicht ausreichend in der Verordnung berücksichtigt wurde. Daraufhin wurden mit dem Forstplanungsamt in Wolfenbüttel sowie mit dem Forstamt Neuenburg Gespräche darüber geführt, wie eine stärkere Berücksichtigung dieses Gebietes realisiert werden kann.

Als Lösung ist dann festgelegt worden, die als Naturwaldentwicklungsflächen (NWE) geplanten Bereiche separat abzugrenzen und als „Neuenburger Urwald“ zu deklarieren.

Da diese Festlegung der NWE Fläche in der Verordnung eine starke Veränderung des Verordnungsentwurfes darstellte, war eine zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erforderlich.

Diese wurde vom 17.09 – 18.10. durchgeführt.

Angeschrieben wurden 44 Träger, darunter u.a. die Naturschutzverbände, der Kreislandvolkverband, die Gemeinden Zetel und Bockhorn, sämtliche Versorgungsunternehmen, die Sielacht Bockhorn-Friedeburg, die Landwirtschaftskammer und  die Landesforsten.

In der Zeit vom 01.10 – 01.11. fand zudem die öffentliche Auslegung statt. Bei der öffentlichen Auslegung liegen der Verordnungsentwurf, die Begründung sowie die zugehörigen Karten bei den betroffenen Gemeinden und Landkreisen für jedermann zur kostenlosen Einsicht aus. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Bedenken und Anregungen können schriftlich und während der Dienststunden auch zur Niederschrift vorgebracht werden.

Eingegangen sind insgesamt 18 Stellungnahmen. Die Stellungnahmen sowie die von uns gemeinsam mit dem Landkreis Wittmund jeweils getroffenen Abwägungen liegen Ihnen vor. Zudem ist die ergänzte Verordnung, die ergänzte Begründung und die präzisierte Karte beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:
einstimmig

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: