Beschluss: einstimmig festgestellt

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zur Sanierung des Datennetzes, zur Erfüllung der Brandschutz- und Sicherheitsauflagen sowie der Verbesserung der Arbeitsplätze umzusetzen.

 


Das EDV- und Stromnetz im Verwaltungsgebäude an der Lindenallee 1 in Jever entspricht nicht mehr den technischen und organisatorischen Anforderungen. An vielen Arbeitsplätzen mangelt es an erforderlichen Anschlüssen für PCs, Drucker, Telefonen bzw. weiteren Endgeräten. Die IT-Technik des Landkreises weist seit einigen Jahren darauf hin, dass die Verkabelung in den Kreisgebäuden veraltet und störanfällig ist. Auch viele Datenleitungen zwischen den Kreisgebäuden sind veraltet.

 

Dies führt in der Folge dazu, dass
- die Datengeschwindigkeiten vom Server zum PC-Arbeitsplatz im Netzwerk immer geringer werden
- eine immer größer werdende Störanfälligkeit auftritt und Fehlersuchen immer schwerer und
  aufwändiger werden
- die Anzahl der CAT-Anschlüsse (=Netzwerkanschluss) in den Büroräumen für die Anzahl
  der Personen und IT-Geräte (Rechner, Drucker, Scanner, IP-Telefon) nicht mehr
  ausreichen
- die Einführung neuer IT-Techniken wie z.B. „Notfallschalter zur Mitarbeiteralarmierung“ und Digitalisierungsprozesse, wie Scannen von Unterlagen, Einführung der E-Akten usw.
  nicht realisierbar sind

- die Verkabelung nicht mehr den Vorgaben der IT-Sicherheit und des Brandschutzes
  entspricht

 

Für einen zukunftsfähigen Ausbau des EDV-Netzes werden 4 EDV-Anschlüsse pro möglichem Arbeitsplatz benötigt. Entsprechend ist auch das Stromnetz zu sanieren.

 

Die o.a. Maßnahmen waren im Masterplan 2017/18 für die Gebäudeteile A, B und C für die Jahre 2019 bis 2021 berücksichtigt.

 

Auf die beigefügte Skizze wird verwiesen.

 

Im Zuge der o.g. Maßnahmen sollten auch die Vorgaben aus dem aktuell vorliegenden Brandschutzgutachten sowie der datenschutzrechtlichen Anforderungen der KDO (Kommunale Dienstleistung Oldenburg)  aufgezeigten bzw. geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Konkret sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

·         Bildung von Nutzungseinheiten entsprechend §17 (1) DVO-NBauO

·         Bauliche Ertüchtigung von Bauteilen, z. B. Rauchschutzelementen

·         Ertüchtigung der vorhandenen Brandmeldeanlage

·         Ertüchtigung bzw. Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage

·         Erweiterung der Alarmierungsbereiche

·         Einführung eines elektronischen Schließsystems

 

Im Rahmen dieser Maßnahmen sollen auch die teilweise unzureichende und veraltete Beleuchtung der Büroräume und Flure gegen moderne LED-Technik ausgetauscht werden. Die Leuchtkörper werden so ausgelegt, dass das Licht gleichmäßig im Büro verteilt wird. Somit wird eine höhere Flexibilität bei der Möblierung bzw. bei der Belegung der Räume geschaffen. Aufgrund der tiefen Eingriffe in Wände und Decken werden im Rahmen der o.g. Maßnahmen die Büros neu gestrichen und die Bodenbeläge erneuert.

 

Ab 2019 plant das GBM die EDV- und Stromanschlüsse am Standort Lindenallee 1 in mehreren Bauabschnitten komplett zu erneuern und zu sanieren. Für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen die Büros abschnittsweise geräumt werden. Hierfür würden sich die Container am Philosophenweg im Anschluss an den Neubau des Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz anbieten.

 

Allerdings beträgt die Miete knapp 143.000,-€ p.a. Bei einer Sanierungszeit von mindestens zwei Jahren müssen hier schon ca. 286.000,-€ an Mietzahlungen geleistet werden, ohne dass ein Gegenwert besteht. Verbunden mit der Containerlösung gibt es zwei weitere Nachteile. Zum einen muss ein neues Glasfaserkabel zu den Containern gezogen werden, weil das vorhandene Glasfaserkabel in den Containern für den Anschluss des Neubaus vorgesehen ist. Zum anderen hat ein Umzug in die Container den gravierenden Nachteil, dass auch die Realisierung der Wohnbebauung am Philosophenweg verschoben werden muss und das Grundstück nicht veräußert werden kann.

 

Das GBM schlägt daher vor, dass Gebäude an der Beethovenstr. nach dem Auszug des Gesundheitsamtes als Provisorium für die Zeit der Bauphase zu nutzen, um Mietzahlungen einzusparen und Verkaufserlöse zu generieren. Für die anstehende Bauphase erklärt sich der Fachbereich 61 grundsätzlich bereit in das Provisorium umzuziehen (Prüfung der Raumkapazitäten ist erfolgt).

 

Somit würde der Gebäudeteil B komplett für Ausweichbüros über die gesamte Bauzeit für die zu sanierenden Bereiche zur Verfügung stehen und auch die Bildung größerer Bauabschnitte als bislang vorgesehen ermöglichen. Dies wird sich voraussichtlich kostensichernd auswirken und vor allem die verbleibenden Mitarbeiter in Form kürzerer Bauzeiten entlasten (Reduzierung von Provisorien und Umzügen) und Einschränkungen für die BürgerInnen in der Erreichbarkeit verringern. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme wird der FB 61 dann wieder in den Bauteil B zurückkehren, so dass, wie ursprünglich vorgesehen, auch der Standort Beethovenstraße zugunsten einer preisgünstigen Mietwohnungsbebauung veräußert werden kann.

 

Die Kosten für den ersten Bauabschnitt (Gebäudeteil A) sind für das Haushaltsjahr 2019 mit 400.000,-€ eingeplant. Für 2020 müssen nochmals 1.100.000,-€ veranschlagt werden. Es besteht hier eine Differenz zum vorliegenden aktuellen Masterplan in Höhe von 400.000,-€. Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen für 2019 lagen die Anforderungen des Brandschutzgutachtens bzw. die daraus resultierende Höhe der zusätzlichen Kosten noch nicht vor. Für den Gebäudeabschnitt B ist in den Folgejahren ca. 750.000,-€ und für den Gebäudeteil C ca. 1.600.000,-e einzuplanen.

 

Herr Alpaslan erläutert die Vorlage und weist noch einmal darauf hin, dass die Sanierung dringend notwendig ist.

Landrat Ambrosy ergänzt, dass das Gebäude aus den 30er Jahren ist und zudem das letzte Mal 1991 das Stromnetz erneuert wurde.  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig