Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2019 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 


Herr Bruns erläutert anhand der Sitzungsvorlage das Ergebnis der Zielerreichung im Jahr 2018. Hier geht es um die drei Ziele “Verringerung der Hilfebedürftigkeit”, “Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit” und “Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug”. Bei dem ersten Ziel “Verringerung der Hilfebedürftigkeit” geht es um die Summe der Geldleistungen. Hier wird das Land Niedersachsen ein qualifiziertes Monitoring durchführen. Einen festgelegten Zielwert gibt es für dieses Ziel nicht. Bei den Zielen zwei und drei liegen konkrete Zielwerte vor, welche durch Veränderungsraten beschrieben sind. Das Jobcenter berechnet dezentral selbst und unterbreitet dem Land entsprechende Angebote. Ausgangswert für die Berechnungen sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2018, wobei die Werte bis Oktober 2018 berücksichtigt werden können. Herr Bruns berichtet über die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Der Zielwert beschreibt die Veränderung zum Vorjahr. Angenommen wurde, dass sich der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um durchschnittlich 3 % reduzieren wird. Berücksichtigt wurde, dass im Landkreis Friesland eine sehr gute Arbeitsmarktlage herrscht und die Arbeitgeber stark nachfragen. Es wird davon ausgegangen, dass das Jobcenter Friesland im nächsten Jahr eine Anzahl von 1166 Integrationen erreichen wird, wobei dem Land Niedersachsen eine Veränderungsrate in Höhe von 0,0 % angeboten wurde. Das Jobcenter Friesland gehört in Niedersachsen zu denjenigen mit den meisten Integrationen, lediglich ein weiteres Jobcenter kann bessere Zahlen verzeichnen. Herr Bruns erläutert das Ziel “Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug”. Es wird davon ausgegangen, dass im nächsten Jahr der Bestand von Langzeitleistungsbeziehern um 16 Personen aufgrund der Altersstruktur ansteigen wird, aber aufgrund der guten Arbeitsmarktlage dieser Bestand abgebaut werden kann. Ausgehend von einem Durchschnittsbestand in Höhe von 2.362 im Dezember 2018 ist eine Reduzierung um 47 Langzeitleistungsbezieher im Jahr 2019 zu erwarten.

KTA Bittner merkt an, dass die Zahl der Personen in Höhe von 55, die mit 17 Jahren in den Langzeitleistungsbezug kommen, hoch erscheint.

Herr Bruns erklärt, dass sich eine 15-jährige Person immer zusammen mit ihren Eltern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug befinde und es sich in erster Linie um Schülerinnen und Schüler handele. Nach 24 Monaten befinden sich diese Personen im Langzeitleistungsbezug und somit ab 17 Jahren in der Statistik.

Der Landrat, Herr Ambrosy, erklärt, dass sich um die Personengruppe der Schüler die Schule kümmere. Die Abbrecherquote von Schulpflichtigen betrage im Landkreis Friesland lediglich drei Prozent. Nach aktuellem Kenntnisstand seien die Schulabgänger nach den Sommerferien alle versorgt, was die Aufnahme eines Ausbildungsplatzes betreffe, sodass es praktisch kaum arbeitslose Jugendliche gäbe.

KTA Sudholz stellt die Frage, was die Förderung der Mobilität der Leistungsbezieher bedeute.

Herr Bruns antwortet, dass im gesetzlichen Rahmen der Integration die Möglichkeit bestehe, die Erlangung der Fahrerlaubnis und die Beschaffung eines PKW zu fördern, wenn dadurch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ermöglicht werde. Gerade im ländlichen Bereich sei diese Förderung wichtig, um die Mobilität für die Personen herzustellen. Hierüber wird individuell im Bereich der Arbeitsvermittlung entschieden.

KTA Sudholz berichtet darüber, dass einige Unternehmen Personen verzeichnen, die eine Ausbildung bereits nach drei Monaten abbrechen würden. Sie stellt die Frage, ob hierüber Zahlen vorliegen.

Der Landrat, Herr Ambrosy, antwortet, dass hierüber keine genaue Satistik vorliege, aber die Möglichkeit bestehe, dass diese Ausbildungsabbrecher sich möglicherweise für einen anderen Ausbildungszweig entschieden haben könnten oder wieder die Schule besuchten.

Die Erste Kreisrätin, Frau Vogelbusch, ergänzt, dass auf Agenturebene eine Statistik in Bezug auf Ausbildungsabbrecher vorliegen könnte, ebenso würde möglicherweise die IHK diesbezüglich Zahlen vorlegen können.

KTA Sudholz stellt die Frage, ob es in Bezug auf die Langzeitleistungsbezieher eine Rückfallquote gäbe, und ob Mitnahmeeffekte bezüglich des Eingliederungszuschusses entstünden.

Herr Bruns antwortet, dass eine statistische Erhebung vorgenommen werde (Nachhaltigkeit der Integration). In einem Abstand von sechs Monaten wird überprüft, ob die betreffende Person weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Über die Statistik könne man jedoch nicht auswerten, ob es sich um denselben Arbeitgeber handelt. Die Förderung des Arbeitgebers diene dazu, eine langzeitarbeitslose Person einzustellen. Man müsse bedenken, dass es umso schwieriger sei, eine Person zu vermitteln, die bereits mehrere Jahre keine Beschäftigung mehr ausgeübt habe. Es handele sich nicht um die Förderung der Arbeitgeber sondern um die Förderung der Personen.

KTA Sudholz stellt die Frage, ob eine frühzeitige präventive Betreuung der alleinerziehenden Mütter, die keinen Schulabschluss haben und möglicherweise eine Ausbildung abgebrochen haben, förderlich wäre, noch bevor eine Schwangerschaft eintrete.

Herr Bruns antwortet, dass die Zuständigkeit des Jobcenters darin begründet sei, diese Personengruppe mit dem Leistungsbezug zu fördern.

Die Erste Kreisrätin, Frau Vogelbusch, erklärt, dass es über den Landkreis Friesland im Bereich Jugend Programme mit den Schulen gäbe, die als Inhalt die Aufklärung und Prävention Jugendlicher haben. Es bestehe ein Fonds, mit dem sich der Landkreis Friesland an der Familienberatungsstelle in Wilhelmshaven beteilige. Hier würden hilfebedürftigen jungen Frauen gegen Beleg Verhütungsmittel finanziert werden. An der BBS Jever würden Räume für die Betreuung der Kinder von jungen Müttern zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Möglichkeit haben, die Schule zu besuchen.

KTA Neubauer stellt die Frage, ob eine Statistik über Teilzeitausbildungen vorliege.

Die Erste Kreisrätin verweist hier auf die IHK.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.