Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2019 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.

 


Frau Burkhardt erläutert anhand der Vorlage das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2019. Die Betreuung der Langzeitleistungsbezieher wird im kommenden Jahr zunehmen; hier wird das Bundesprogramm “MitArbeit” im Fokus stehen. Dieses fördert die Beschäftigungschancen der Langzeitleistungsbezieher, die sechs Jahre und länger im Leistungsbezug stehen und über 25 Jahre alt sind. Es werden reale Arbeitsplätze von Arbeitgebern zur sozialen Teilhabe geschaffen. Es handelt sich hier um öffentlich geförderte Beschäftigung. Arbeitgeber erhalten in den ersten zwei Jahren eine 100-prozentige Förderung, ab dem dritten Jahr sinkt der Zuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich. Es handelt sich beim Landkreis Friesland um etwa 600 Personen, die für diese Förderung in Frage kommen. Zurzeit befinden sich bereits 30 Personen in einer Vorbereitungsmaßnahme (Coaching), die im März 2019 beendet wird. Es wird davon ausgegangen, dass hieraus Beschäftigungsaufnahmen über den sozialen Arbeitsmarkt geschaffen werden können. Die Vorbereitungsmaßnahmen werden im folgenden Jahr fortgeführt. Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Friesland wird die entsprechenden Arbeitgeber über diese Förderung informieren und mit ihnen in Kontakt treten. Das Programm “MitArbeit” betrifft ebenso Personen, die zwei Jahre und länger arbeitslos sind. Förderungsgegenstand sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern. Die Förderdauer beträgt hier zwei Jahre, wobei der Zuschuss 75 % beträgt und im zweiten Jahr auf 50 % sinkt.

KTA Wilken stellt die Frage, ob ein Arbeitgeber nicht verpflichtet sei, einen entsprechenden  Arbeitnehmer nach zwei Jahren weiter zu beschäftigen.

Die Erste Kreisrätin, Frau Vogelbusch, antwortet, dass es nach zwei Jahren keine Nachbeschäftigungspflicht gäbe, aber diese Person immerhin zwei Jahre Berufserfahrung habe sammeln können und somit am Arbeitsmarkt platziert sei.

KTA Michaelis merkt an, dass es aus seiner Sicht sehr schwer sei, eine Person in den Arbeitsprozess zu integrieren, die sieben Jahre und länger nicht gearbeitet habe.

Der Landrat, Herr Ambrosy, stimmt zu und betont die Wichtigkeit solcher Projekte. Es sei immer besser, Arbeit zu fördern, als lediglich eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Zwei Jahre seien eine gute Möglichkeit für die Personen, sich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Frau Burkhardt ergänzt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet sei, an einem beschäftigungsbegleitenden Coaching teilzunehmen, welches während der gesamten Förderdauer durchgeführt werde. Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika seien möglich. Es werden Weiterbildungskosten bis insgesamt 3.000 Euro übernommen. Im nächsten Jahr sei ein Projekt geplant, das sich an die Zielgruppe Alleinerziehende ohne Berufsausbildung richte. Hier solle gezielt die Teilzeitausbildung angeboten werden.

KTA Wilken stellt die Frage, ob in den beschriebenen geförderten Arbeitsverhältnissen auch die Arbeitslosenversicherungspflicht gelte.

Frau Burkhardt antwortet, dass für die Arbeitsverhältnisse nach § 16e SGB II und § 16i SGB II keine Arbeitslosenversicherungspflicht bestehe.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.