Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Übertragung der Aufgaben aus dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz – BerRehaG) auf den Landkreis Leer auf der Grundlage einer Erweiterung der bestehenden Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 


Herr Tetz erläutert anhand der Sitzungsvorlage die Übertragung der Aufgaben nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz auf den Landkreis Leer. Ein bestehender öffentlich-rechtlicher Vertrag soll somit erweitert werden. Im Jahr 2008 haben die Gremien des Landkreises bereits einer Einrichtung einer gemeinsamen Fürsorgestelle beim Landkreis Leer zugestimmt. Diese wurde vom Land Niedersachsen genehmigt. Ziel ist, wegen geringerer Fallzahlen im Bereich der Kriegsopferfürsorge, Aufgaben zu zentralisieren. Dies trifft auch auf die strafrechtliche Rehabilitierung zu. Der Bereich der beruflichen Rehabilitierung wird gleichzeitig übertragen, da der Landkreis Friesland lediglich einen Fall diesbezüglich zu bearbeiten habe. Durch die Zentralisierung würde die Fachkompetenz insgesamt in Leer angesiedelt werden und die Arbeit könne effizienter ausgeführt werden. Der Landkreis Friesland wird einen Anteil in Höhe von etwa 4.000 Euro pro Jahr an Personal- und Sachkosten tragen.

KTA Kühne stellt die Frage, ob die Kosten pauschaliert oder in Fallzahlen anfallen würden.

Herr Tetz antwortet, dass angefallene Kosten ausschließlich für Fälle des Landkreises Friesland beglichen werden würden.

Der Landrat, Herr Ambrosy, ergänzt, dass es sich hier um Dauerfälle handele und kein großer Wechsel stattfinden würde. Der Anspruch würde festgestellt werden und sich nicht mehr verändern.

Herr Tetz führt aus, dass die Betreuung vor Ort in Leer stattfinden würde, da die zentrale Stelle auch eine zentrale Bearbeitung sicherstelle. Insgesamt würden aktuell 25 Personen betreut werden. Die hiesigen Antragsteller würden über die künftige Zuständigkeit der Betreuung informiert werden.

Die Erste Kreisrätin, Frau Vogelbusch, erklärt, dass es sich hier nicht um eine Betreuung auf dem Gebiet der Sozialarbeit handele.

KTA Wilken stellt die Frage, ob die Übertragung Auswirkungen auf Mitarbeiter des Landkreises Friesland haben würde.

Herr Tetz stellt klar, dass die Übertragung diesbezüglich keine Auswirkungen habe, da das Aufgabenspektrum entsprechend gering sei.

KTA Zerth stellt die Frage, was unter beruflicher Rehabilitierung zu verstehen sei.

Herr Tetz erklärt, dass es sich hier um eine Ausgleichszahlung für Menschen handele, die zu Unrecht in Gefangenschaft genommenen wurden, wie zum Beispiel damalige DDR-Gefangene, und dadurch ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.