Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die aktuell gültigen Förderrichtlinien der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland werden zur Kenntnis genommen.

 


In der letzten Sitzung des WTKF am 11.12.2018 ist angeregt worden, die Förderrichtlinien der Wirtschaftsförderung in der nächsten Sitzung zur Diskussion zu stellen. Aktuell gibt es zwei Förderrichtlinien, die der Kreistag im Rahmen der Euro-Umstellung am 25.06.2001 beschlossen hat und die weiterhin gültig sind:

 

Anlage 1: Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur

Anlage 2: Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen

 

Zusätzlich beigefügt ist eine Aufstellung über die in den letzten Jahren erfolgten touristischen und gewerblichen Förderungen auf Basis der beiden Förderrichtlinien (Anlage 3).

 

Herr Graalfs erklärt, dass die Richtlinien schon lange durch Kreistag so bestehen und im Rahmen der Euro-Umstellung einmal angepasst wurden, sodass anstatt der Standard-Fördersummen neue Summen festgelegt und Förderhilfen geändert wurden. Entsprechend der Bitte aus dem letzten Wirtschaftsausschuss im Dezember sollen die Leitlinien nun zur Diskussion gegeben werden.

 

Herr Pauluschke fragt bezüglich des Zusammenhangs zwischen erstem und vorletztem Satz in Ziffer IV. Wenn die Zuschusshöhe so klar geregelt ist, welche Bedeutung hat dann ein Landes-, Bundes- oder EU-Zuschuss. Der vorletzte Satz könne seiner Meinung nach weggelassen werden.

 

Herr Ambrosy gibt zu bedenken, dass es Förderprogramme gebe, bei denen nicht abschließend geklärt ist, wie hoch der Zuschussanteil ausfällt. Die Formulierung sei als Redundanzsatz notwendig.

 

Die Formulierung ist nicht als hinderlich zu betrachten, sie kann also beibehalten werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung  und Finanzen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.