In der Einwohnerfragestunde melden sich, anlässlich des Rückwärtsfahrverbotes von Müllentsorgungsfahrzeugen in unzugänglichen Straßen, drei der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Straße “Knickhörn” in Schortens zu Wort.

 

Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden vor kurzem durch das Abfallentsorgungsunternehmen mit sofortiger Wirkung aufgefordert, ihren Hausmüll an andere Straßen zu verbringen. Die Abfalltonnen werden nicht mehr direkt vor der Haustür abgefahren, da es den Müllentsorgungsfahrzeugen nicht mehr gestattet ist, rückwärts in Straßen, wie „Knickhörn“ oder andere Straßen dieser Art, d.h. ohne Wendemöglichkeit, einzufahren. Diese Aufforderung ruft bei den Betroffenen großen Unmut hervor, so dass sie den Landkreis um eine schnellstmögliche Lösung ersuchen. Zudem wird von ihnen die Bitte geäußert, die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung über das Rückwärtseinfahren der Müllentsorgungsfahrzeuge in die betroffenen Straßen zu beteiligen. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, ob der Landkreis nicht bereits bei der Ausschreibung der Entsorgungsleistung den Hinweis gegeben habe, dass für bestimmte Straßen ohne Wendemöglichkeit geeignete Fahrzeuge oder zusätzliche Mitarbeiter als Einweiser vorgehalten werden müssen.

 

Zu der Bitte, die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidung zu beteiligen, erläutert Herr Landrat Ambrosy zunächst die Umstände, die zu dem Verbot von Rückwärtsfahrten der Müllentsorgungsfahrzeuge geführt haben. Maßgeblich hierfür sind drei Vorfälle mit Todesfolge, die sich im letzten Jahr im Bundesgebiet bei Rückwärtsfahrten von Entsorgungsfahrzeugen ereignet haben. Die zuständigen Unfallversicherungsträger haben bereits im Oktober 2016 eine Branchenregel „Abfallsammlung“ verabschiedet, die folgenden Auszug beinhaltet: „Die Entsorgungsunternehmen sollen die Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten vermieden werden.“ Aus diesem Grund dürfen Müllentsorgungsfahrzeuge bei planbaren Fahrten in Straßen ohne Wendemöglichkeit künftig nicht mehr rückwärts einfahren. Die Unfallversicherungsträger, allen voran die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), haben zur Durchsetzung dieses Verbotes die Haftung für diese Art von Unfällen gänzlich ausgeschlossen. Hieraus begründen die Abfallentsorgungsunternehmen ihre Entscheidung bei der Abfallabholung Rückwärtsfahrten zu vermeiden und die gleichzeitige Aufforderung an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, ihre Abfalltonnen an den vorgegebenen Sammelstellen für die Abfuhr bereitzustellen.

 

Herr Landrat Ambrosy entschuldigt sich für die kurzfristige Benachrichtigung durch die Abfallentsorgungsunternehmen und führt hierzu aus, dass der Landkreis von dieser Vorgehensweise der Unternehmen ebenso kurzfristig Kenntnis erhielt, wie die Betroffenen. Aus Anlass der Durchsetzung des Rückwärtsfahrverbotes durch die Unfallversicherungsträger plante der Landkreis hierfür die Durchführung eines geordneten Verfahrens unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der kurzfristigen Reaktion der Abfallentsorgungsunternehmen auf dieses Verbot, ohne sich mit dem Landkreis hierzu abzustimmen, war dieses geordnete Verfahren nicht mehr umsetzbar. Der zuständige Fachbereich arbeite bereits mit den Städten und Gemeinden zusammen an verschiedenen Lösungsvarianten. Zunächst einmal erfordere dies eine Übersicht aller betroffenen Straßen im Kreisgebiet, um dann geeignete Maßnahmen entsprechend der Art und Straßenbauweise treffen zu können.

 

Als geeignete Lösungen für das Rückwärtsfahrverbot könnten unter anderem ein kleineres Müllentsorgungsfahrzeug oder jeweilige bauliche Maßnahmen in Betracht kommen. Herr Ambrosy sagt den Bürgerinnen und Bürgern zu, dass der Landkreis schnellstmöglich die betroffenen Straßen ermittle und dafür die geeigneten Maßnahmen herausarbeite. Insbesondere wird der Fachbereich Umwelt sich mit der Straße „Knickhörn“ in Schortens befassen, um hier möglichst kurzfristig eine Lösung zu finden und die angesprochenen Probleme hier schnellstens zu bewältigen. Technische Lösungen, wie Rückfahrassistenten mit Kameraausstattung sind für die Fahrzeuge zwar bereits verfügbar, aber leider rechtlich noch nicht anerkannt. Die Fragestellung nach dem Einweiser als zusätzlichem Mitarbeiter auf dem Fahrzeug, wird ablehnend beantwortet, da diese Einweiser-Variante aufgrund der erhöhten Gefahr, insbesondere für den Einweiser, ebenfalls rechtlich nicht zulässig ist. Das Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger, wenn technisch möglich, von der Einschränkung durch das eigenständige Bereitstellen der Abfallbehälter an Sammelstellen und dem damit einhergehenden Mehraufwand zu befreien.