Beschluss:

Die mündiche Ausführung zu den Möglichkeiten der berufsbezogenen Sprachförderung wird zur Kenntnis genommen.


Frau Burkhardt erklärt, dass die berufsbezogene Sprachförderung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) obliege und diese für die Zulassung von Trägern, Maßnahmen und die qualitative Prüfung von Trägern zuständig seien. Das Jobcenter weise aufgrund von Verpflichtungen oder Berechtigungen in diese Maßnahmen zu. Eine Abstimmung zu Angeboten und Bedarfen erfolge in Quartalsgesprächen.

Die berufsbezogene Sprachförderung sei vor dem Anstieg der Flüchtlinge kein Regelinstrument gewesen und wurde erst zum 01.01.2016 in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Sie baue auf die elementare Sprachförderung auf.

 

Integrationskurse seien verpflichtend und bauen eine Grundbasis der Sprachförderung auf. Die Kurse zielen auf das Sprachniveau B1, mit dem man sich gut verständigen könne, ab. Eine Verpflichtung hierzu erfolge nach Möglichkeit bei allen Flüchtlingen im Leistungsbezug, ausgenommen wären Frauen mit fehlenden Kinderbetreuungszeiten.

 

Um Ausbildungen sprachlich durchlaufen zu können, reiche der Integrationskurs nach den Feststellungen nicht. Der Fokus liege daher auf dem Ausbau der Sprache und der Nutzung der berufsbezogenen Sprachförderung.

 

Diese teilen sich auf in Basiskurse, in denen zu Berufen aus allen Bereichen Informationen geliefert werden und in Spezialkurse, in denen nach Bedarf in den Bereichen Pflege, Technik, Lager und Logistik die Sprache gefördert werde. Frau Burkhardt fügt das Beispiel des Projekts “Migranten in der Pflege” hinzu. Hier wurde gezielt für den Pflegeberuf geschult, sodass anschließend in eine Pflegequalifizierung oder eine Ausbildung integriert werden könne. Die Zertifikate seien bereits ausgestellt worden.

 

Landrat Ambrosy fügt hinzu, dass die Zertifikate am heutigen Tage an 11 Personen übergeben wurden. Von den Teilnehmern seien drei Personen in eine Ausbildung integriert.

 

Frau Burkhardt erklärt, dass es ab Sommer 2019 Sprachförderungen für Auszubildende gäbe, da diese eine festgestellte besondere Förderung bedürfen. Oftmals sei es so, dass einige Flüchtlinge in Ausbildungen einmündeten und feststellten, dass die Sprache nicht ausreiche, um dem Berufsschulunterricht folgen zu können.

 

Frau Burkhardt berichtet, dass es im Akademiker- und Hochschulbereich weitere Spezialkurse gäbe. Diese würden das Sprachniveau C1 vermitteln, sodass komplexe Sachverhalte analysiert werden können. Hier gäbe es Kunden und Kundinnen aus dem Akademikerbereich ihrer Herkunftsländer, die erfolgreich diesen Kurs in Oldenburg absolvieren konnten.

 

Für die berufsbezogenen Sprachkurse konnten im letzten Jahr durch das Jobcenter Friesland 75 Berechtigungen zur Teilnahme ausgeteilt werden, von denen 70 Personen in die Kurse eingemündet sind. Dies entspreche einer Quote von 93 %, welche die gute Aufstellung von Trägern und Angeboten abzeichne. Aufgrund der ländlichen Regionen können die Kurse mit sieben Teilnehmern starten, während anderenorts die Teilnehmerzahl bei 12 liege.

 

In Quartalsgesprächen mit dem BAMF werde gezielt der Bedarf der Förderungen und Kunden dargestellt. Hierüber werde auch mit den Trägern kommuniziert, dass diese die Kurse entsprechend einrichten.

 

KTA Ramke erkundigt sich, ob die Kurse ausgeschrieben werden würden und wer letzten Endes derjenige sei, der die Kurse ausführe. Er fragt, ob das Jobcenter Kurse anbiete und die Träger sich darauf bewerben würden.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass die Zulassung der Kurse und die Aufsicht über die Träger über das BAMF erfolge. In den Abstimmungsgesprächen bekomme das Jobcenter Kenntnis von den Kursen und besetze diese nach Bedarf.

 

KTA Wilken merkt an, dass ausgeführt wurde, dass es Schwierigkeiten gäbe, Mütter mit Kinderbetreuungszeiten in Sprachkurse zu integrieren. Er fragt nach, wie dieses Problem gelöst werde. Es habe Kurse von der VHS mit Kinderbetreuung gegeben, was aus diesen geworden wäre. Er fragt nach, wie sich die eingeschränkte Mobilität im Landkreis abzeichne und erkundigt sich, ob dies ein großes Hindernis sei, so dass vielen die Teilnahme nicht möglich wäre.

 

Frau Burkhardt berichtet, dass die Angebote der VHS und der IBIS mit Kinderbetreuung freudig angenommen und besetzt wurden. Dies seien jedoch Einzelangebote, da die Träger eine Betreuungskraft, die mindestens eine Sozialassistent/in sein muss, einstellen müssten und dies schwierig zu finden seien. Die Mobilität sei im ländlichen Raum weiterhin ein Problem. Die Kurse würden dezentral angeboten werden, so dass auch Kurse in Randgebieten (Hohenkirchen, Zetel, Wangerland, Bockhorn) stattfinden würden.

 

Landrat Ambrosy erkundigt sich, ob die meisten Kurse vormittags abgehalten würden, so dass das Busangebot der Schulzeiten genutzt werden könne.

 

Frau Burkhardt bejaht dies.

 

KTA Sudholz fragt nach, ob es genug Lehrpersonal für die Kurse gebe, da in der Vergangenheit bereits 1 oder 2 Kurse wegen fehlendem Personal nicht stattfinden konnten. Sie erkundigt sich, ob das Kurrikulum in den einzelnen Kursen einheitlich sei oder ob es Unterschiede in der Thematik gebe. Auch fragt sie nach, ob die Lehrmittel gestellt werden würde.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass es bisher keine Feststellungen von fehlendem Lehrpersonal gegeben hat, die Zuständigkeit liege aber beim BAMF. Wenn ein Kurs eingerichtet sei, sei auch entsprechendes Lehrpersonal vorhanden.

 

Frau Vogelbusch fügt hinzu, dass die VHS mehr Kurse anbieten könne, wenn mehr Lehrpersonal gefunden würde. Gleiches gelte für die Kinderbetreuung, das wäre nicht zu ändern.

 

Frau Burkhardt bejaht die Frage nach dem Kurrikulum. Es handele sich um ein bundesweit einheitliches Kurrikulum, das vom BAMF vorgegeben werde. Die Einhaltung werde im Rahmen der Qualitätsprüfungen vom BAMF überprüft. Sie fügt hinzu, dass die Lehrmittel für Teilnehmer vom Jobcenter gestellt werden. Für Teilnehmer der Agentur für Arbeit aus dem Bereich des SGB III gebe es Sonderregelungen.