Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung von 11.049,00 Euro für einen Investitionszuschuss zur Anbindung der Einrichtungen und Stiftungen des BVO im Landkreis Friesland an Lichtwellenleiter wird zugestimmt.

 


Landrat Ambrosy, in seiner Funktion als Bezirksverbandsvorsitzender, erklärt, dass die Menschen teilweise lebenslang in den Einrichtungen leben und die Anbindung für die soziale Teilhabe notwendig sei. Im Sozialrecht gebe es keine derartige Bezuschussung. Da die Einrichtungen von Stiftungen getragen werden und der Verzehr des Stiftungsvermögens rechtlich nicht zulässig sei, gebe es auch hier keine Möglichkeit der Finanzierung. Ohne den Zuschuss wäre der Breitbandausbau nicht refinanzierbar.

 

Er führt aus, dass sich auch der Landkreis hinter diese Forderung stellen könne, da es sich um eine Förderung im Rahmen der sozialen Teilhabe beziehungsweise im Rahmen der Inklusion handeln würde.

 

KTA Wilken stellt die Frage, ob das Geld aus dem Inklusionfonds komme.

 

Landrat Ambrosy verneint diese Frage.

 

KTA Wilken fragt nach, warum dies nicht der Fall sei.

 

Landrat Ambrosy antwortet, dass es sich um allgemeine Haushaltmittel handele.

 

KTA Wilken merkt an, dass soeben von Inklusion gesprochen wurde.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch erklärt hierzu, dass der Inklusionsfonds für innovative Projekte bestimmt sei, wozu der Breitbandausbau nicht gehöre.

 

Landrat Ambrosy ergänzt, dass der Breitbandausbau zur Daseinsvorsorge gehöre. Zudem merkt er an, dass die politische Frage eher sei, warum die Kostenträger nicht einen Teil übernehmen sollten. Da die Menschen, die dort aufgrund ihres Krankheitsbildes leben müssten ihren Lebensmittelpunkt in den Einrichtungen hätten, sollte für die gesamte Daseinsvorsorge gesorgt sein. Er wiederholt zur Bestätigung nochmals die Aussage von Frau Vogelbusch und fügt hinzu, dass der Zuschuss ein allgemeines Haushaltsmittel sei.

 

KTA Neugebauer fragt, ob der Ausbau immer über die EWE erfolgen werde.

 

Landrat Ambrosy erklärt, dass die Hardware in der Regel von der EWE sei und fügt hinzu, dass in Delmenhorst oder Oldenburg die Leitungen in den Leitungen von Kabel Deutschland oder der Telekom enden könnten. Er ergänzt, dass der Endkunde, also der Bewohner, dadurch nicht gezwungen sei, einen bestimmten Anbieter zu wählen. Der Endkunde könnte weiterhin einen Vertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.