Die Ausschussvorsitzende, Frau Sudholz, eröffnet die Sitzung des Jugendhilfeausschusses und begrüßt die Anwesenden.

 

Im Anschluss stellt Frau Sudholz die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Die Tagesordnung wird um den Punkt „Belehrung und Pflichtenbelehrung neuer Mitglieder (§§ 60, 43, 40 – 42 NKomVG) einschließlich datenschutzrechtlicher Verpflichtung im Falle der Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems“ (TOP 3) erweitert; die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die ergänzte Tagesordnung wird genehmigt.

 

Herr Neugebauer bittet die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses zukünftig spätestens um 15.00 Uhr beginnen zu lassen. Frau Sudholz wird sich bezüglich des Sitzungsbeginns mit der Verwaltung besprechen.