Sitzung: 15.05.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0677/2019
Beschluss:
Der Landkreis Friesland stellt jährlich Zuschüsse in Höhe von 10 % der
Überschüsse der kommunalen Verkehrsüberwachung des Vorjahres für Projekte der
verkehrlichen Präventionsarbeit zur Verfügung, mindestens jedoch 25.000 €.
Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.
Begründung:
Auf Beschluss des
Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus
der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen
Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den
Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.
Auf der Grundlage
der Kostenrechnung der kommunalen Verkehrsüberwachung 2018 (Überschuss
132.842,30 €) stehen für das Jahr 2019 Zuschussmittel in Höhe von insgesamt
13.284,23 € zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können.
Der Überschuss
aus der Verkehrsüberwachung hat sich gegenüber dem Vorjahr (Anmerkung:
271.334,32 €) somit um über 138.000 € reduziert, was auf folgende Umstände
zurückzuführen ist:
-
Rückgang
der Messstunden gegenüber 2017 um 243 (zum einen bedingt durch die über zwei
Monate andauernde Testphase des semi-stationären Anhängers der Fa. Jenoptik,
der einen hohen personellen Aufwand erforderte, zum anderen aber auch durch
hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten);
-
Auch
war ein Rückgang der Fälle pro Stunde zu verzeichnen. Die Durchfahrtzahlen
verringerten sich von 6,96 Fälle (2017) auf 5,62 Fälle (2018) pro Stunde.
In der mobilen Verkehrsüberwachung im Jahr 2017 wurden 563 Verstöße weniger im Bußgeldbereich festgestellt. Auch
die festgestellten Verstöße im Verwarnungsbereich gingen um 4.393 Fälle zurück.
Im Jahr 2018 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs
insgesamt 35.364
Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen
resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.
Auf der Basis der o.g. Beschlussfassung der politischen Gremien aus 2001
wurden bereits annähernd 500.000 € für zuschusswürdige Projekte ausgeschüttet,
die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis Friesland konnte somit erheblich auf
das derzeitige gute Niveau ausgebaut werden.
Im Jahr 2018 stünde (siehe oben) nur ein Zuschussbetrag von 13.284,23 €
zur Verfügung. Trotz der Erwartung, dass dieser auf außergewöhnliche Umstände
zurückzuführen ist (siehe oben) und sich die Überschüsse (und demzufolge die
Zuschüsse für förderwürdige Projekte) künftig wieder auf einem höheren Niveau einpendeln,
sollten größere Schwankungen in der wichtigen Verkehrssicherheitsarbeit
vermieden werden, so wurde stets eine „verlässliche“ Höhe der Zuschüsse für
verkehrliche Präventionsarbeit von mindestens 25.000 € als wichtiger Indikator
definiert.
In Würdigung dieser Umstände schlägt die Verwaltung vor, die frühere
Beschlussfassung wie folgt zu verändern:
Der Landkreis Friesland stellt
jährlich Zuschüsse in Höhe von 10 % der Überschüsse der kommunalen
Verkehrsüberwachung des Vorjahres für Projekte der verkehrlichen
Präventionsarbeit zur Verfügung, mindestens jedoch 25.000 €.
Hierdurch könnte die erfolgreiche Präventionsarbeit fortgesetzt werden,
im Budget 2019 stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Konkret wurden
die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte vorausgewählt, neben Schulen sind
weitere Zuschussnehmer die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die
Verkehrswacht Jeverland e.V., die Gemeinde Wangerland sowie der Verkehrsverbund
Ems-Jade. Die Verwaltung schlägt vor, den in der Anlage 1 genannten Empfängern
die dort genannten Zuschüsse jeweils zu gewähren.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und betont, dass Verkehrsüberwachung und Präventionsarbeit nach wie vor wichtige Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit sind, so dass es eminent wichtig ist, über eine verlässliche Mindestgröße der Zuschussmittel von 25.000 € zu verfügen. KTA Chmielewski bittet um Erläuterung, ob die Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung vollständig mit einer Zweckbindung für verkehrssicherheitliche Projekte versehen sind bzw. ob dies ggf. möglich sei. Die Einnahmen sind lt. Landrat Ambrosy und Herrn Hinrichs zwar zunächst einmal allgemeine Finanzmittel des Landkreises, werden aber insgesamt im Budget des Fachbereiches Straßenverkehr verwendet, so z.B. außerdem für die Kreisstraßensanierung und den Radwegebau, d.h. Handlungsschwerpunkte des Landkreises zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig