Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Landkreis Friesland stellt jährlich Zuschüsse in Höhe von 10 % der Überschüsse der kommunalen Verkehrsüberwachung des Vorjahres für Projekte der verkehrlichen Präventionsarbeit zur Verfügung, mindestens jedoch 25.000 €.

 

Den in Anlage 1 genannten Antragstellern werden die dort aufgeführten Zuschüsse zweckgebunden für die Projekte der Verkehrssicherheitsarbeit gewährt.


Begründung:

Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.05.2001 sind 10 % der erwirtschafteten Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung an die in der Verkehrssicherheitsarbeit tätigen Organisationen, insbesondere im Bereich des Verkehrsunterrichts an den Grundschulen sowie den Sekundarstufen I und II, auszuschütten.

 

Auf der Grundlage der Kostenrechnung der kommunalen Verkehrsüberwachung 2018 (Überschuss 132.842,30 €) stehen für das Jahr 2019 Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 13.284,23 € zur Verfügung, die in Anspruch genommen werden können.

 

Der Überschuss aus der Verkehrsüberwachung hat sich gegenüber dem Vorjahr (Anmerkung: 271.334,32 €) somit um über 138.000 € reduziert, was auf folgende Umstände zurückzuführen ist:

 

-       Rückgang der Messstunden gegenüber 2017 um 243 (zum einen bedingt durch die über zwei Monate andauernde Testphase des semi-stationären Anhängers der Fa. Jenoptik, der einen hohen personellen Aufwand erforderte, zum anderen aber auch durch hohe krankheitsbedingte Ausfallzeiten);

-       Auch war ein Rückgang der Fälle pro Stunde zu verzeichnen. Die Durchfahrtzahlen verringerten sich von 6,96 Fälle (2017) auf 5,62 Fälle (2018) pro Stunde.

 

In der mobilen Verkehrsüberwachung im Jahr 2017 wurden 563 Verstöße  weniger im Bußgeldbereich festgestellt. Auch die festgestellten Verstöße im Verwarnungsbereich gingen um 4.393 Fälle zurück.

 

Im Jahr 2018 sind aus der kommunalen Überwachung des fließenden Verkehrs insgesamt  35.364 Geschwindigkeitsverstöße geahndet worden. Aus diesem Anzeigenaufkommen resultiert der in der Anlage 2 nachgewiesene Überschuss.

 

 

Auf der Basis der o.g. Beschlussfassung der politischen Gremien aus 2001 wurden bereits annähernd 500.000 € für zuschusswürdige Projekte ausgeschüttet, die Verkehrssicherheitsarbeit im Landkreis Friesland konnte somit erheblich auf das derzeitige gute Niveau ausgebaut werden.

 

Im Jahr 2018 stünde (siehe oben) nur ein Zuschussbetrag von 13.284,23 € zur Verfügung. Trotz der Erwartung, dass dieser auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist (siehe oben) und sich die Überschüsse (und demzufolge die Zuschüsse für förderwürdige Projekte) künftig wieder auf einem höheren Niveau einpendeln, sollten größere Schwankungen in der wichtigen Verkehrssicherheitsarbeit vermieden werden, so wurde stets eine „verlässliche“ Höhe der Zuschüsse für verkehrliche Präventionsarbeit von mindestens 25.000 € als wichtiger Indikator definiert.

 

In Würdigung dieser Umstände schlägt die Verwaltung vor, die frühere Beschlussfassung wie folgt zu verändern:

 

Der Landkreis Friesland stellt jährlich Zuschüsse in Höhe von 10 % der Überschüsse der kommunalen Verkehrsüberwachung des Vorjahres für Projekte der verkehrlichen Präventionsarbeit zur Verfügung, mindestens jedoch 25.000 €.

 

Hierdurch könnte die erfolgreiche Präventionsarbeit fortgesetzt werden, im Budget 2019 stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Konkret wurden die in der Anlage 1 aufgeführten Projekte vorausgewählt, neben Schulen sind weitere Zuschussnehmer die Verkehrswacht Varel-Friesische Wehde e.V., die Verkehrswacht Jeverland e.V., die Gemeinde Wangerland sowie der Verkehrsverbund Ems-Jade. Die Verwaltung schlägt vor, den in der Anlage 1 genannten Empfängern die dort genannten Zuschüsse jeweils zu gewähren.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und betont, dass Verkehrsüberwachung und Präventionsarbeit nach wie vor wichtige Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit sind, so dass es eminent wichtig ist, über eine verlässliche Mindestgröße der Zuschussmittel von 25.000 € zu verfügen.  KTA Chmielewski bittet um Erläuterung, ob die Überschüsse aus der Verkehrsüberwachung vollständig mit einer Zweckbindung für verkehrssicherheitliche Projekte versehen sind bzw. ob dies ggf. möglich sei. Die Einnahmen sind lt. Landrat Ambrosy und Herrn Hinrichs zwar zunächst einmal allgemeine Finanzmittel des Landkreises, werden aber insgesamt im Budget des Fachbereiches Straßenverkehr verwendet, so z.B. außerdem für die Kreisstraßensanierung und den Radwegebau, d.h. Handlungsschwerpunkte des Landkreises zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig