Nachtrag: 19.06.2019 Nummer 1

Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Beschluss:

Der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke vom 25.04.2019, den Kreistag Friesland, zum “freien Hafen” erklären zu lassen und um die Bereitschaft, für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt von Geflüchteten entsprechende Maßnahmen zu treffen wird zur Kenntnis genommen.

 


KTA Wittke führt aus, dass es sich hier um Geflüchtete handele, die aus Seenot gerettet worden seien. Am 23.09.1910 habe die erste diplomatische Seerechtskonferenz in Brüssel ein internationals Übereinkommen zur zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot verabschiedet. In Artikel 19 sei die Verpflichtung festgelegt worden, dass jeder Kapitän alle Personen, die auf See in Lebensgefahr angetroffen werden gerettet werden müssten, sofern für das eigene Schiff und die eigene Besatzung sowie für die Passagiere keine ernste Gefahr bestehe.

 

Laut Antrag der Gruppe MMW/Die Linke vom 25.04.2019 setze sich die Seebrücke dafür ein, dass Menschen, die fliehen mussten, einen Ort zum Ankommen finden- einen sicheren Hafen. Sie seien der festen Überzeugung, dass dort, wo die Bundespolitik ihrer Verantwortung nicht gerecht werde, die kommunale Politik tätig werden müsse.

 

KTA Wittke bittet im Namen der Gruppe MMW/Die Linke den Kreistag Friesland, sich zum "freien Hafen" zu erklären und um die Bereitschaft, für die Aufnahme, Unterbringung und den Aufenthalt von Geflüchteten entsprechende Maßnahmen zu treffen. Mittlerweile hätten sich schon 60 Kommunen bundesweit zu “sicheren Häfen” erklären lassen.

 

KTA Gäde merkt an, dass die Sprecherin der Linken aus seiner Sicht den Eindruck vermitteln würde, dass in ihrer Ansprache das Seenotrecht zur Disposition stehe. Er habe den Eindruck, dass in der Hochphase der Flüchtlingspolitik in der Zeit von 2015 bis 2017 eine pragmatische und unaufgeregte Arbeit durch den Kreistag geleistet worden sei und es über den Verteilerschlüssel hinaus zu zusätzlichen Aufnahmen von Flüchtlingen gekommen sei.

KTA Gäde bezieht sich auch auf den Antrag der Seebrücke, weil daraus durchaus verpflichtende ökonomische Konsequenzen für den Kreis Friesland resultieren würden. Auf der Webseite der Seebrücke werde davon ausgegangen, dass die Bundesrepublik ihrer Verantwortung nicht gerecht werde und dass die kommunale Politik tätig werden müsse. Hier werde somit unterstellt, dass Dinge, die im europäischen Kontext besprochen werden nicht ausreichend seien. KTA Gäde unterstreicht, dass aus seiner Sicht die Küstenrettung ohne wenn und aber durchgeführt werden müsse. Der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke lässt aus seiner Sicht die Frage offen, ob der Kreistag politisch instrumentalisiert werden solle. In seiner Fraktion sei bezüglich des Antrages ein Fragenkatalog erarbeitet worden, den KTA Gäde am Ende der Sitzung dem Landrat übergeben möchte.

 

KTA Ratzel merkt an, dass es aus seiner Sicht keinen Sinn mache, dass der Kreistag Friesland sich mit dem Seevölkerrecht und mit den nationalen Gegebenheiten zum Beispiel in Italien auseinandersetze. Selbst in Deutschland sei der Kreistag nicht der “Entscheider”, ob Geflüchtete, die aus Seenot gerettet wurden, im Landkreis Friesland aufgenommen werden würden oder nicht. Es liege in der Entscheidung der Bundesregierung, ob gerettete Flüchtlinge aufgenommen werden. Der Kreistag habe die Möglichkeit, dem Land Niedersachsen mitzuteilen, dass er bereit wäre, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, was in der Vergangenheit auch stattgefunden habe. Ebenso könne der Kreistag auch der Bundesregierung signalisieren, dass die Bereitschaft bestünde, aber die Entscheidung darüber läge nicht in der Verantwortung des Kreistages. KTA Ratzel gibt an, dass er somit diesem Antrag nicht zustimmen könne.

 

KTA Wittke entgegnet, dass ein “Zeichen gesetzt” werden solle. Der Bundesregierung solle vermittelt werden, dass es nicht sein könne, dass Übereinkommen mit Staaten wie zum Beispiel Libyen getroffen werden, die die Menschenrechte missachteten. 

 

KTA Wilken stimmt zu, dass der Landkreis Friesland gegebenenfalls im Rahmen einer Belastungsgrenze dem Land Niedersachsen mitteilen könnte, dass weitere Flüchtlinge aufgenommen werden könnten.

 

KTA Gäde stellt die Frage an den Landrat, wie sich der Verteilerschlüssel in der Vergangenheit dargestellt habe, denn er sei davon ausgegangen, dass der Landkreis Friesland auch in der Vergangenheit mehr Flüchtlinge als vorgesehen waren aufgenommen habe. KTA Gäde sehe somit keinen Handlungsbedarf bezüglich des Antrages.

 

KTA Homfeldt stellt den Antrag auf Beendigung der Debatte und auf Abstimmung.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch merkt an, dass aus Sicht der Verwaltung das Grundproblem bestehe, dass aus Seenot gerettete Geflüchtete möglicherweise nicht anlanden können. Für den Landkreis Friesland gilt die Erklärung der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen, dass es den Landeszuschuss je Flüchtling gäbe, wobei unwesentlich sei, auf welchem Wege die Geflüchteten in den Landkreis Friesland gekommen seien. Es sei aus Sicht der Verwaltung nicht abzuschätzen, ob hier eine Rettung aus Seenot vorgelegen habe, da alle Betroffenen in den zentralen Aufnahmestellen erfasst würden. Wenn dann die Anfrage gestellt werde, weitere Geflüchtete aufzunehmen, sei es unwesentlich, auf welchem Wege die Personen angekommen seien. Dieses Vorgehen habe in der Vergangenheit immer gut mit den Städten und Gemeinden funktioniert. Die verwaltungstechnische Abwicklung laufe ohnehin.

 

Die Vorsitzende erklärt, diesen Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen und anschließend in den Kreisausschuss zu verweisen. Abschließend wird der Kreistag im September 2019 darüber beraten.

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.