Beschluss: einstimmig bei 1 Enthaltung

Beschlussvorschlag:

1. Der Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes im Erlebnisbad Bockhorn wird als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Gemeinde Bockhorn wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 360.000 Euro, bewilligt.

 

2. Im Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils Teilbeträge in Höhe von 180.000 Euro einzuplanen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 

 

 


Die Gemeinde Bockhorn hat mit Schreiben vom 22.05.2019 einen Antrag auf Gewährung eines Kreiszuschusses in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten für den Neubau des Umkleide- und Sanitärgebäudes im Erlebnisbad Bockhorn gestellt.

 

Das Erlebnisbad Bockhorn am Urwald liegt ca. 1 km vom Ortszentrum Bockhorns entfernt an der Urwaldstraße 34. Das Freibad stellt mit seiner idyllischen Lage eine wichtige Infrastruktureinrichtung der Gemeinde Bockhorn dar. Im Zuge der Sanierung im Jahr 1992 wurde die Beckenlandschaft komplett saniert, eine Großrutschenanlage errichtet und ein neuer vorgelagerter Eingangsbereich geschaffen. Das Umkleide- und Sanitärgebäude aus dem Jahr 1962 ist nahezu unverändert geblieben und wurde fortlaufend entsprechend der aufgetretenen Abnutzungserscheinungen und Schäden repariert; eine umfassende Sanierung fand nicht statt.

 

Die Gemeinde Bockhorn hat die Architekten und Ingenieure Janßen, Bär Partnergemeinschaft mbB im Jahr 2017 mit der Erstellung einer Studie zur Feststellung der Sanierungsfähigkeit des Bestandgebäudes hinsichtlich seiner baulichen und funktionalen Mängel am Erlebnisbad Bockhorn beauftragt. Die Studie wurde im Oktober 2017 vorgelegt und kommt zu folgendem zusammengefassten Ergebnis:

 

„Das Umkleide- und Sanitärgebäude im Erlebnisbad entspricht in seiner Auslegung und Konstruktion dem Stand der 1960er Jahre und könnte mit entsprechendem Unterhaltungsaufwand noch für einige Jahre in Betrieb bleiben. Langfristig gesehen ist jedoch aufgrund der Schäden und der Schadstoffklasse der Dacheindeckung eine Sanierungsfähigkeit der Dachkonstruktion nicht gegeben. Die vorhandene Wellasbest-Eindeckung ist als komplett abgängig zu betrachten. Die Dachkonstruktion ist in ihrer Tragfähigkeit überbelastet und muss bei einer neuen Dacheindeckung zwingend ausgetauscht werden. Die derzeitige Ausführung des Mauerwerksbaus lässt aber keinen neuen Dachstuhl zu und ist dann ebenfalls als abgängig zu betrachten. Im Bereich der Gründung und Fundamente ist ein Neubau auf der vorhandenen Sohlplatte aus statischen Gründen nicht möglich, so dass auch hier für die Gründung ein Ersatz geschaffen werden müsste. Die vorhandene technische Gebäudeausrüstung in Bezug auf die Sanitär-, Heizungs-, Wasser- und Elektroinstallation entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und DIN-Normen und ist mittelfristig zu ersetzen. Eine Sanierungsfähigkeit ist auch hier aus wirtschaftlichen Aspekten heraus nicht gegeben. Die Verfasser der Studie kommen zu der Erkenntnis, dass eine Sanierungsfähigkeit des Umkleidegebäudes aus statisch-konstruktiven, strukturellen Gründen und wirtschaftlichen Aspekten heraus nicht gegeben ist.“

 

Das Erlebnisbad wird sowohl von den Bürgerinnen und Bürgern als auch von den touristischen Gästen in der Friesischen Wehde und der umliegenden Region genutzt. Da das Erlebnisbad zu einem erheblichen Teil von touristischen Gästen genutzt wird, kann es als infrastrukturelle Einrichtung des Fremdenverkehrs gewertet werden, so dass das Vorhaben auf der Grundlage der vom Kreistag beschlossenen Leitlinie grundsätzlich förderfähig ist.

 

Der Landkreis Friesland hat der Gemeinde Bockhorn mit Zuwendungsbescheid vom 26.02.2018 einen Kreiszuschuss in Höhe von 26.800 Euro für die Attraktivierung des Babyschwimmbeckens und mit Zuwendungsbescheid vom 23.05.2019 einen Kreiszuschuss in Höhe von 8.000 Euro für die Erneuerung und Attraktivitätssteigerung des Spielplatzes im Erlebnisbad gewährt. Der Neubau des Umkleide- und Sanitärgebäudes wäre der dritte Baustein und Abschluss der umfassenden Neugestaltung zur Verbesserung der Angebotsqualität.

 

Auf Basis der oben genannten Studie hat das beauftragte Ingenieurbüro einen Entwurf für ein neues, zeitgemäßes und attraktives Umkleide- und Sanitärgebäude erstellt, der den gesetzlichen DIN-Normen, Richtlinien und Vorschriften entspricht und langfristig und nachhaltig zur Attraktivität des Erlebnisbades Bockhorn beitragen wird. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach der vorläufigen Kostenschätzung auf rund 1.800.000 Euro netto. Das Erlebnisbad Bockhorn wird als Eigenbetrieb geführt mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug.

 

Die Gemeinde Bockhorn hat beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einen Antrag auf Projektförderung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)“ des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestellt. Die max. Fördersumme nach der ZILE-Richtlinie beträgt 500.000 Euro. Die Entscheidung über den Förderantrag wird voraussichtlich erst Anfang 2020 getroffen. Sollte der Antrag auf ZILE-Förderung abgelehnt werden, wird die Gemeinde Bockhorn bei der LAG Südliches Friesland einen Antrag aus dem Programm LEADER stellen. Hier beträgt die max. Fördersumme 200.000 Euro.

 

Zusätzlich hat die Gemeinde beim Landkreis Friesland einen Zuschuss zur Teilfinanzierung der Maßnahme nach der „Leitlinie für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen“ beantragt. Die Leitlinie sieht eine Förderung von 30% der ungedeckten förderfähigen Kosten, max. aber 20% der Gesamtkosten vor. Damit ist die max mögliche Fördersumme auf 360.000 Euro begrenzt. Das Vorhaben kann erst nach der Entscheidung über die ZILE-Förderung begonnen werden und soll bis zum Beginn der Freibadsaison im Frühjahr 2021 abgeschlossen sein.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung vom ArL nach der ZILE-Richtlinie                                      500.000 Euro

Zuschuss Landkreises Friesland                                                              360.000 Euro

Eigenmittel der Gemeinde Bockhorn                                            940.000 Euro

Gesamtsumme:                                                                            1.800.000 Euro

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Neugestaltung des Spielplatzes im Erlebnisbad Bockhorn - auf der Grundlage der Leitlinien des Kreistages des Landkreises Friesland in der Fassung vom 25.06.2001 für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen - zur Teilfinanzierung der Maßnahme einen Kreiszuschuss in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 360.000 Euro, zu bewilligen. Im Haushaltsplan für die Jahre 2020 und 2021 sind jeweils Teilbeträge in Höhe von 180.000 Euro einzuplanen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Enthaltung:

1

= einstimmig bei 1 Enthaltung