Beschluss:

 

Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 5.2.1 bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2019

 


Die Vollzeitpflege stellt eine wichtige Säule der Jugendhilfe im Landkreis Friesland dar. Der Verwaltung ist daran gelegen, dass die Rahmenbedingungen für die Pflegeeltern weiterhin attraktiv bleiben und damit die Qualität der Vollzeitpflege erhalten bleibt. Die Richtlinie bedarf der Aktualisierung, da diese zuletzt im November 2013 aktualisiert wurde.

 

Viele Punkte der bisherigen Richtlinie wurden lediglich neu gegliedert. Einige Änderungen der Richtlinie werden nachfolgend erläutert.

 

Die Pauschale für die Urlaubsreisen und Freizeiten (sh. Punkt 5.3.der Richtlinie) wurde von 125,00 € je Pflegekind auf 140,00 € erhöht, zudem brauchen die Pflegeeltern diese nicht mehr gesondert unter Vorlage von Nachweisen zu beantragen. Die Urlaubsbeihilfe von 140,00 € je Pflegekind wird mit dem Pflegegeld zum 01.06. eines Jahres ausbezahlt. Dies stellt eine Vereinfachung für die Pflegeeltern dar.

 

Dies gilt ebenso für Schulmaterialen, Bücher etc. (sh. Punkt 5.9. der Richtlinie), hierfür ist ebenfalls keine Beantragung und Nachweiserbringung mehr erforderlich. Für Pflegekinder ab der Einschulung bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden jährlich zum 01.08. pauschal 100,00 € für Schulmaterialien etc. mit dem Pflegegeld ausbezahlt. Erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres ist jährlich unter Vorlage der Schulbescheinigung die Pauschale i.H.v. 100,00 € zu beantragen.

 

Neu eingefügt wurde die alle sechs Jahre mögliche Bezuschussung eines Computers mit bis zu max. 300,00 € (sh. Punkt 5.12. der Richtlinie), sofern die Schule die Notwendigkeit des PC, Laptop/ Notebook, Tablet für schulische Zwecke bestätigt.

 

Für Pflegeeltern, die ein Kind im Alter von 0 bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Vollzeitpflege aufnehmen, wird auf Antrag zusätzlich zum Pflegegeld eine Betreuungspauschale in Höhe von 500,00 € monatlich für maximal sechs Monate gewährt (sh. Punkt 5.6. der Richtlinie). Voraussetzung dafür ist, dass ein Pflegeelternteil Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nimmt (in Absprache mit dem Pflegekinderdienst) und auch keiner Teilzeittätigkeit in diesem Zeitraum nachgeht. Dem Antrag ist die Elternzeitbescheinigung des Arbeitgebers beizufügen, in der zusätzlich bestätigt wird, dass auch keine Teilzeittätigkeit mehr ausgeübt wird. Diese Sonderleistung ist neu in die Richtlinie aufgenommen worden. Die Betreuungspauschale soll die Pflegefamilien in die Lage versetzen, sich zu Beginn der Hilfe intensiv um das Kind in einer existentiellen Krise zu kümmern und den Bindungsaufbau und damit das Gefühl der Sicherheit für das Kind schnellstmöglich zu erreichen.

 

Punkt 6 der Richtlinie stellt die Leistungen für die Pflegeeltern dar. Diese Leistungen wurden auch in Vorjahren seitens des Landkreises Friesland in Absprache mit dem Pflegekinderdienst erbracht bzw. gewährt, waren bisher allerdings nicht in der Richtlinie genannt. Um interessierten möglicherweise zukünftigen Pflegeeltern oder auch den jetzigen Pflegeeltern die Möglichkeiten der Hilfs- und Unterstützungsangebote des Landkreises zu verdeutlichen, wurde in dieser Richtlinie eine Konkretisierung vorgenommen. Die Pflegeeltern werden auf die Möglichkeiten der Fortbildung, Supervision und Familienentlastung explizit hingewiesen.

Das Fortbildungsangebot bzw. auch die finanzielle Unterstützung des Landkreises für Fortbildungen soll ausgeweitet werden, dies resultiert aus den gestiegenen Qualitätsanforderungen des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur sowie den größeren Herausforderungen an die Pflegefamilien. Die Unterstützungsleistungen werden weiterhin individuell auf den jeweiligen Bedarf angepasst.

 

Schäden, die Pflegekinder der Pflegefamilie zufügen, sind weder über eine Haftpflichtversicherung der Herkunftsfamilie noch über die Pflegefamilie abgedeckt. Ebenso sind Schäden, die die Pflegeeltern oder deren Kinder den Pflegekindern zufügen, nicht abgedeckt. Daher wurde Punkt 8 der Richtlinie zur Bezuschussung einer Haftpflichtversicherung der Pflegeeltern mit einer sogenannten Binnenhaftpflicht eingefügt, demnach können Pflegeeltern auf Antrag einen Zuschuss i.H.v. maximal 80,00 € zu einer Privathaftpflichtversicherung mit Binnenhaftpflicht vom Landkreis erhalten. Diese Bezuschussung einer Privathaftpflichtversicherung mit einer Binnenhaftpflicht führt zu einer gegenseitigen Absicherung der Pflegekinder und Pflegefamilien im Binnenverhältnis. Bereits in der Bewerbungsphase wurde die bisherige nicht vorhandene Absicherung als Hemmnis und Risiko von den Interessenten wahrgenommen. Diese unklare bzw. bisher ungeklärte Rechtslage führte zu Verunsicherung in den Pflegefamilien und bereitete in der Zusammenarbeit gerade angesichts vielfach nur eingeschränkt steuerungsfähiger Kinder häufig Konflikte.

 

Der Landkreis Friesland hat derzeit 143 laufende Vollzeitpflegefälle, für ca. 45% der Fälle erfolgt eine Erstattung der Aufwendungen über einen anderen Jugendhilfeträger. Aufgrund der anteiligen Kostenerstattung auch zur veränderten Richtlinie ab dem 01.01.2020 wird von jährlichen Mehrkosten i.H.v. ca. 26.400,00 € für den Landkreis Friesland ausgegangen.

 

Diese Änderungen der Richtlinie werden aus den zuvor genannten Gründen seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten.

 

Frau Renken trägt die Veränderungen  entsprechend der Vorlage zur Neufassung der Richtlinie über Hilfen zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege zusammenfassend vor.

Zudem wurde auf Nachfrage erläutert, dass Pflegeeltern-Bewerber zunächst eine Schulung bei der Volkshochschule zur Vorbereitung auf die Erziehungsanforderungen absolvieren (siehe Anlage). Das Jugendamt erörtert mit allen potentiellen Pflegeeltern in persönlichen Gesprächen die Qualifikationen. So kann eine Zuordnung zu den entsprechenden Formen der Vollzeitpflege erfolgen.

  • Allgemeine Vollzeitpflege
  • Sozialpädagogische Vollzeitpflege
  • Sonderpädagogische Vollzeitpflege

 

Es ist im vorrangigen Interesse, Pflegekinder innerhalb des Landkreises Friesland zu vermitteln, oder zumindest in nächster Region. Eher selten werden Kinder an andere Jugendämter übergeben mit der Folge des Übergangs der Zuständigkeit gemäß § 86 Absatz 6 SGB VIII nach zwei Jahren.

Frau Sudholz bedankt sich bei Frau Renken und Herrn Rosenthal für die Arbeit des Jugendamtes, bemerkt aber in aller Deutlichkeit dass der Kontakt zwischen den Pflegeeltern und dem Jugendamt unzureichend ist. Hervorzuheben sei die besondere Leistung der Pflegeeltern. Die Möglichkeit für die Kinder, integriert in einer Pflegefamilie zu leben, stellt sie weit über die alternative Heimunterbringung und appelliert insofern an die Verwaltung, den Pflegeeltern weitreichendere Unterstützungen und Hilfen anzubieten.

Daraufhin wird die Notwendigkeit von Qualitätsstandards, Fortbildungsangeboten und weiteren Unterstützungen der Pflegeeltern diskutiert. Insbesondere ging es um die Frage, ob Fortbildungen für die Pflegeeltern verpflichtend sein sollen, ob die in den Richtlinien heimatnahe Wahl der Ärzte das Recht auf eine freie Arztwahl beschreibt, sowie die Notwendigkeit der Nachbetreuung von Pflegeeltern, wenn das Pflegekind die Pflegefamilie verlässt.

Es wird eine Anlehnung an die gesetzlichen Qualitätsstandards in der Kindertagespflege empfohlen. Bereits vorhandene Standards zum Beispiel sind unter anderem wegweisend dafür, ob Bewerber für Pflegeeltern als Pflegefamilie zugelassen werden oder nicht. Frau Renken lobt die Arbeit der Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes, die im guten Kontakt zu den Pflegeeltern stehen. Gemäß §36 SGB VIII sind in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche durchzuführen. Dies geschieht im Pflegekinderdienst mindestens jährlich, bei Bedarf halbjährlich. Im Rahmen des Hilfeplangesprächs wird auch mit dem Kind alleine gesprochen.

Informationen des Vereins werden auch an alle Pflegeeltern verschickt, die nicht dem Verein angehören.

Frau Vogelbusch erklärt zusammenfassend den Bedarf der Intensivierung des Kontaktes mit den Pflegeeltern, hinausgehend über die halbjährlichen bzw. jährlichen Hilfeplangespräche. Die pädagogischen Mitarbeiter des Jugendamtes kümmern sich um einen verbesserten Austausch.

Frau Renken sagt zu, den Verteiler der Fortbildungen, Fachtage und Veranstaltungen, die durch den Landkreis Friesland durchgeführt werden, noch einmal zu überprüfen, ob alle Pflegeeltern mit berücksichtigt werden. Bei Bedarf wird dieser dahingehend ergänzt.

Frau Bastrop stellt den Antrag den Beschlussvorschlag zu verschieben um zunächst in den Fraktionen dezidiert zu beraten. Sie schlägt die Wiederaufnahme des Beschlussvorschlages im nächsten Jugendhilfeausschuss vor.

Frau Sudholz bittet darum, die Erfahrungen aus allen Bereichen, wie auch z.B. die Stellungnahme des Vereins  für Pflege- und Adoptiveltern, bei der Überarbeitung der Richtlinien zu berücksichtigen.

 

Anmerkung der Protokollführerin: Die Stellungnahme des Vereins der Pflege- und Adoptiveltern Friesland e.V. liegt diesem Protokoll an.

Es ergeht sodann folgender organisatorischer Beschlussvorschlag:

Zurückstellung des Tagesordnungspunktes 5.2.1 bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2019

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig