Sitzung: 09.09.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0768/2019
Beschlussvorschlag:
- Die Initiative der Bürger für eine Realisierung
eines Radweges an der Landesstraße 808 von Wegshörne nach Neugarmssiel
wird seitens des Landkreises Friesland unterstützt, das Land Niedersachsen
wird weiterhin aufgefordert, sichere Radverkehrsanlagen an allen
Landesstraßen zu schaffen und die bekannten Projekte abzuarbeiten. In
einer weiteren Fortschreibung des dortigen Radwegebedarfskonzeptes sollten
die bekannten Maßnahmen sämtlich in den vordringlichen Bedarf aufgenommen
und Planungen begonnen werden.
- Der Landkreis kann die Landesaufgabe der Planung
und Bau von Radverkehrsanlagen an Landesstraßen nicht übernehmen und
fordert das Land auf, sich deutlich zu dessen Aufgabe und Zuständigkeit zu
bekennen.
- Bis zur Abarbeitung der im Masterplan verorteten
Projekte von Radwegen an Kreisstraßen sieht der Landkreis Friesland auch
grundsätzlich nicht die Möglichkeit, sich im Hinblick von Planung,
Grunderwerb und/oder Bau von Radwegen an Landesstraßen in Form von sog.
„Gemeinschaftsradwegen“ zu beteiligen, Ausnahmen für konkrete Projekte
stehen unter dem Vorbehalt einer Einzelfallentscheidung der politischen
Gremien!
Begründung:
Engagierte Bürger aus dem Wangerland haben kürzlich gegenüber dem Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gefordert, den Bau eines
Radweges an der L 808 zwischen Wegshörne und Neugarmssiel zu beschleunigen;
zusammen mit einer umfangreichen Unterschriftensammlung wurde diese Forderung
dem Landrat übergeben und von hier an das Land weitergeleitet (siehe Anlage).
Anzumerken bleibt, dass bislang auf diesem Teilstück ein Radweg fehlt. Alternativ wird
allenfalls –zumindest aus touristischer Sicht- der Radweg auf der alten
Bahntrasse genutzt, der sich bekanntermaßen in sehr schlechtem Zustand
befindet.
Im Rahmen der letzten Fortschreibung des Radwegebedarfskonzeptes für
Landesstraßen des Landes Niedersachsen im Jahr 2016 haben wir uns als Landkreis
Friesland im Rahmen der Beteiligung positioniert, indem wir neben dem von dort
vorgeschlagenen Radweg an der L 812 (Waddewarden bis Hooksiel) auch den Radweg
an der L 813 (Cleverns bis Sandelermöns) zur Aufnahme in den sog.
„vordringlichen Bedarf“ gemeldet haben. Darüber hinaus haben wir an das Land
Niedersachsen appelliert, an jeder Landesstraße – d.h. auch an der L 808-
zumindest mittelfristig ein nutzbares Angebot für die Radfahrer zu schaffen!
Landesweit wurden offenbar 610 Maßnahmen
angemeldet, von denen insgesamt 144 Maßnahmen in den vordringlichen Bedarf und
466 Maßnahmen in den sog. „weiteren Bedarf“ aufgenommen wurden. Leider wurde
neben den seinerzeit bereits entsprechend verorteten Maßnahmen an der L 807
(Sillenstede bis Sengwarden/ bereits in der Planung, Klageverfahren
bekanntlich anhängig), L 818 (Mühlenteich bis Bundesstraße 437/ ebenfalls in
Planung) nur der o.g. Radweg an der L 812 in den vordringlichen Bedarf
aufgenommen. So finden sich im sog. „weiteren Bedarf“ die betr. Maßnahmen an
der L 813 und der L 808 (Altgarmssiel bis Neugarmssiel). Dieses Bedarfskonzept
ist nunmehr in den regionalen Geschäftsbereichen der Nds. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr abzuarbeiten, wobei lediglich die im vordringlichen
Bedarf gelisteten eine Chance auf zeitnahe Realisierung haben.
Inzwischen liegt das Antwortschreiben des Nds.
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor (ebenfalls siehe Anlage).
Dass dort fälschlicherweise nicht erwähnt wird, dass zumindest das Teilstück
eines Radweges an der L 808 von Altgarmssiel bis Neugarmssiel (also eine
Teilstrecke der durch die Bürger geforderten Maßnahme) sehr wohl im weiteren
Bedarf gelistet ist, ist im Ergebnis unbeachtlich. Allerdings wird dort im
Ergebnis dargestellt, dass „zeitnah nur die Möglichkeit besteht, den Radwegbau
durch rein kommunales und/oder bürgerliches Engagement zu realisieren. Bei
Einhaltung entsprechender technischer Rahmenbedingungen seitens der Nds.
Landesbehörde würde der Radweg nach Fertigstellung in die Baulast des Landes
übernommen.“
Das Land betont
folglich, dass kommunale Mithilfe den Radwegebau an Landesstraßen beschleunigen
kann, indem das Land personell und finanziell durch die Übernahme von Planung,
Grunderwerb und/oder Bau entlastet wird und es sich hierbei um eine freiwillige
Leistung der Kommunen handelt, für die kein Erstattungsanspruch besteht; der sog.
„Gemeinschaftsradweg“ würde auch nur greifen, wenn es sich um eine Maßnahme des
vordringlichen Bedarfs handeln würde, so dass –zumindest für den Radweg an der
L 808- eine weitere Fortschreibung des o.g. Konzeptes erforderlich wäre.
Aus der Antwort des Landes Niedersachsen kann
folglich nur abgeleitet werden, dass weiter ein sehr großer Investitionsstau
herrscht, was den Bau von Radwegen an Landesstraßen betrifft.
Die Initiative der Bürger wird seitens des
Landkreises nur unterstützt, so dass wir auf der Grundlage unseres bisherigen
Appells weiterhin vom Land Niedersachsen fordern, an jeder Landesstraße ein
nutzbares Angebot für die Radfahrer zu schaffen!
Grundsätzlich kann der Landkreis diese
Landesaufgabe –d.h. die Schaffung von sicheren Radverkehrsanlagen an Landesstraßen- nicht übernehmen,
zumal zunächst noch weitere Radverkehrsprojekte an Kreisstraßen abzuarbeiten
sind, die den Haushalt des Landkreises Friesland belasten (siehe Masterplan).
Darüber hinaus können nur ausnahmsweise und im Einzelfall Projekte z.B.
planerisch –siehe Radweg an der L 807 von Sillenstede bis Sengwarden- begleitet
werden, um hierdurch den Druck für eine Realisierung zu erhöhen!
Herr Buchholz beantwortet die Nachfrage von KTAe Esser nach den geschätzten Kosten für die Anlegung der fehlenden Radwege an Landesstraßen dahingehend, dass grundsätzlich ca. 350.000 € pro km Landesstraße (zuzüglich Kosten für die Planung) veranschlagt werden können. Das Land sei nach wie vor bemüht, den sog. „vordringlichen Bedarf“ abzuarbeiten, im Geschäftsbereich Aurich habe man derzeit 12 Maßnahmen in diesem Bedarf gelistet.
KTAe Bödecker geht in diesem Zusammenhang noch auf den Radweg an der L 807 (Sillenstede bis Sengwarden) ein und fragt nach einer möglichen Zeitschiene, es handele sich inzwischen um ein mehr als 40 Jahre andauerndes Anliegen: Herr Buchholz und Herr Hinrichs beantworten diese Frage, wobei der Landkreis in diesen Verfahren bekanntlich nicht Bauherr ist, aber als Planfeststellungsbehörde involviert ist. Wann das Verwaltungsgericht abschließend über die noch anhängige Klage eines Anliegers entscheidet, ist nicht konkret absehbar, selbst im Falle einer endgültigen Entscheidung und einem rechtskräftigen Beschluss ist ein Baubeginn in diesem Jahr auf keinen Fall mehr realistisch! Im besten Fall ist ein Baubeginn im kommenden Jahr möglich, zumal lt. Herrn Buchholz die Haushaltsmittel weiterhin gesichert seien.
Auf Nachfrage von KTA Ratzel antwortet Herr Buchholz, dass hinsichtlich des Radweges an der L 812 (Waddewarden bis Hooksiel) zwar eine Aufteilung in zwei Abschnitte grundsätzlich denkbar sei, aber strategisch sollte die Maßnahme weiterhin im vordringlichen Bedarf in einem Abschnitt gelistet bleiben, hierdurch werde die Realisierungswahrscheinlichkeit nicht tangiert.
Anlage:
Forderung der Anlieger nebst Antwortschreiben des Nds. MW
Abstimmungsergebnis:
einstimmig