Sitzung: 09.09.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0770/2019
Beschluss:
Der Kreistag stimmt dem erforderlichen
Nachtrag zu der Maßnahme Grunderneuerung K 311 sowie der überplanmäßigen
Ausgabe zu. Die Deckung erfolgt zu Lasten des Haushaltsergebnisses 2019.
Zurzeit wird der dritte
Bauabschnitt der Grunderneuerung der Kreisstraße 311, Tarbarger Landstraße,
durch die Fa. Strabag durchgeführt. Die Auftragssumme beläuft sich auf rund
370.000 €.
In den ersten beiden
Bauabschnitten, die bereits fertig gestellt sind, stand gem. Gutachten nicht
tragfähiger Boden (Torf) bis ca. 3,30 m Tiefe an, der ausgebaut und durch Sand
ersetzt werden musste. Nach Auswertung der Gutachten zu diesen Bauabschnitten
läuft die Torfschicht in Richtung des 3. Bauabschnitts (bis zur Einmündung
„Plaggendamm“) auf Null aus (Anlage 1).
Zur Bestimmung der Ausbaumenge
des dritten Bauabschnitts wurden vorab zusätzliche Bodensondierungen im
Kurvenbereich ausgeführt, wobei eine zu entsorgende Torfmenge von ca. 250 m²
bis zum Kurvenende festgestellt wurde. Im weiteren Verlaufe der Ausbaustrecke
wurden Bodensondierungen bis zu einer Tiefe von 0,80 m vorgenommen, bei denen
schon bei einer Tiefe von 0,35 m bzw. 0,45 m Sandboden vorgefunden wurde
(Anlage 2 und 3). Am anderen Ende der Ausbaustrecke des 3. Abschnitts wurde
bereits durch die Fa. Koch im Rahmen der Herstellung einer Windparkzufahrt im
Einmündungsbereich „Kloppenburgstraße“ die Fahrbahn nebst Unterbau vollständig
erneuert. Hierbei wurde kein Moorboden vorgefunden.
Die Kostenschätzung und
Ausschreibung der Maßnahme „Grunderneuerung K 311, 3. BA“ beruht auf den
vorgenommenen Voruntersuchungen.
Nachdem nunmehr die Fa. Strabag
die vorhandene Klinkerfahrbahn ausgebaut und mit der Auskofferung begonnen hat,
wurde festgestellt, dass doch in Teilbereichen noch mehr Torfboden ansteht. Um
festzustellen, in welchem Umfang dies der Fall ist, wurden alle 50 m Schürfen
durchgeführt (Anlage 4). Die Bodenschichten, die von der Fa. Strabag bei
Baukilometer 0+200 (entspricht Station 1600 des Gutachtens, Anl. 3) und
Baukilometer 0+800 (Station 2200 des Gutachtens, Anl. 3) bei den Schürfen
festgestellt wurde, bestätigen die vom Gutachter vorgefundenen
Bodenschichtungen. In beiden Fällen ist eine ca. 15 cm dicke
Oberboden/Torfschicht in den oberen 50 cm der vorhandenen Befestigung
vorhanden, die im Rahmen der Auskofferung für die neue Fahrbahn ausgebaut wird.
Wie allerdings zusätzlich
festgestellt wurde, ist in den übrigen Bereichen eine Torfschicht in einer
Dicke von 40 bis 80 cm in unterschiedlichen Tiefenlagen vorhanden, die
zusätzlich ausgebaut werden muss, da sonst spätere Setzungen nicht
ausgeschlossen werden können.
Der vorgesehene Bauablauf,
nämlich den brauchbaren Sandboden auszubauen, in der Baustelle zu
transportieren und wieder höhengerecht einzubauen, soll beibehalten werden,
allerdings erhöhen sich die Mengen des auszubauenden Torfbodens und damit auch
die Menge an Sandboden, der zusätzlich für den Ersatz des Torfbodens für den
Einbau geliefert werden muss.
Die Fa. Strabag hat die
Mehrmengen und auch die Mehrkosten für die geänderte Leistung auf Grundlage der
Auswertung der durchgeführten Schürfen zusammengestellt und geht hierbei vom
„schlimmsten denkbaren Fall“ aus.
Danach kommen Mehrkosten in Höhe
von brutto 345.000 € auf den Landkreis zu, wobei ca. 229.000 € allein auf den
Ausbau und die „Weiterverwertung“ des Torfbodens entfallen.
Für die Baumaßnahme steht im
HH-Jahr 2019 ein Ansatz in Höhe von 420.000 € zur Verfügung. Rund 370.000 €
sind durch den Auftrag gebunden, so dass hier letztlich noch ca. 50.000 € zur
Deckung von Mehrkosten zur Verfügung stehen.
Die im schlimmsten Fall noch
benötigten 295.000 € können nicht vollständig im diesjährigen Budget des
FB 36 gedeckt werden.
Hier stehen durch mögliche
Einsparungen an anderen Haushaltsansätzen (Radwegneubau K 113, Radwegneubau K
93) im allerhöchsten Fall 80.000 € zur Verfügung.
Da keine volle Deckungsmöglichkeit im Budget gegeben ist, kommt darüber
hinaus nur eine Deckung zu Lasten des Gesamthaushalts 2019 in Betracht.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und verweist auf die zumindest fachliche Alternativlosigkeit eines Nachtrags, würde doch ein Belassen der unvermuteten Torflinsen wahrscheinlich eine erneute Sanierung in kurzen Zeitabständen erforderlich machen. Herr Hinrichs und Herr Borcherding beantworten noch Nachfragen von KTAe Esser und KTA Gäde zur Verwertung der Böden: War es beim 2. Abschnitt noch möglich, die großen Bodenmengen nach Varel (Grashof) zu transportieren, steht diese Möglichkeit inzwischen nicht mehr zur Verfügung, allerdings existieren inzwischen auch zertifizierte Verwertungsbetriebe, die den Moorboden annehmen und entsorgen.
Anlagen:
Anlage 1: Bodengutachten zum 2. Bauabschnitt
Anlage 2 und 3: Gutachten der Bodensondierungen zum 3. Bauabschnitt
Anlage 4: Gutachten der Schürfen
Abstimmungsergebnis:
einstimmig