Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem erforderlichen Nachtrag zu der Maßnahme Grunderneuerung K 311 sowie der überplanmäßigen Ausgabe zu. Die Deckung erfolgt zu Lasten des Haushaltsergebnisses 2019.

 


Zurzeit wird der dritte Bauabschnitt der Grunderneuerung der Kreisstraße 311, Tarbarger Landstraße, durch die Fa. Strabag durchgeführt. Die Auftragssumme beläuft sich auf rund 370.000 €.

In den ersten beiden Bauabschnitten, die bereits fertig gestellt sind, stand gem. Gutachten nicht tragfähiger Boden (Torf) bis ca. 3,30 m Tiefe an, der ausgebaut und durch Sand ersetzt werden musste. Nach Auswertung der Gutachten zu diesen Bauabschnitten läuft die Torfschicht in Richtung des 3. Bauabschnitts (bis zur Einmündung „Plaggendamm“) auf Null aus (Anlage 1).

Zur Bestimmung der Ausbaumenge des dritten Bauabschnitts wurden vorab zusätzliche Bodensondierungen im Kurvenbereich ausgeführt, wobei eine zu entsorgende Torfmenge von ca. 250 m² bis zum Kurvenende festgestellt wurde. Im weiteren Verlaufe der Ausbaustrecke wurden Bodensondierungen bis zu einer Tiefe von 0,80 m vorgenommen, bei denen schon bei einer Tiefe von 0,35 m bzw. 0,45 m Sandboden vorgefunden wurde (Anlage 2 und 3). Am anderen Ende der Ausbaustrecke des 3. Abschnitts wurde bereits durch die Fa. Koch im Rahmen der Herstellung einer Windparkzufahrt im Einmündungsbereich „Kloppenburgstraße“ die Fahrbahn nebst Unterbau vollständig erneuert. Hierbei wurde kein Moorboden vorgefunden.

Die Kostenschätzung und Ausschreibung der Maßnahme „Grunderneuerung K 311, 3. BA“ beruht auf den vorgenommenen Voruntersuchungen.

 

Nachdem nunmehr die Fa. Strabag die vorhandene Klinkerfahrbahn ausgebaut und mit der Auskofferung begonnen hat, wurde festgestellt, dass doch in Teilbereichen noch mehr Torfboden ansteht. Um festzustellen, in welchem Umfang dies der Fall ist, wurden alle 50 m Schürfen durchgeführt (Anlage 4). Die Bodenschichten, die von der Fa. Strabag bei Baukilometer 0+200 (entspricht Station 1600 des Gutachtens, Anl. 3) und Baukilometer 0+800 (Station 2200 des Gutachtens, Anl. 3) bei den Schürfen festgestellt wurde, bestätigen die vom Gutachter vorgefundenen Bodenschichtungen. In beiden Fällen ist eine ca. 15 cm dicke Oberboden/Torfschicht in den oberen 50 cm der vorhandenen Befestigung vorhanden, die im Rahmen der Auskofferung für die neue Fahrbahn ausgebaut wird.

Wie allerdings zusätzlich festgestellt wurde, ist in den übrigen Bereichen eine Torfschicht in einer Dicke von 40 bis 80 cm in unterschiedlichen Tiefenlagen vorhanden, die zusätzlich ausgebaut werden muss, da sonst spätere Setzungen nicht ausgeschlossen werden können.

Der vorgesehene Bauablauf, nämlich den brauchbaren Sandboden auszubauen, in der Baustelle zu transportieren und wieder höhengerecht einzubauen, soll beibehalten werden, allerdings erhöhen sich die Mengen des auszubauenden Torfbodens und damit auch die Menge an Sandboden, der zusätzlich für den Ersatz des Torfbodens für den Einbau geliefert werden muss.

Die Fa. Strabag hat die Mehrmengen und auch die Mehrkosten für die geänderte Leistung auf Grundlage der Auswertung der durchgeführten Schürfen zusammengestellt und geht hierbei vom „schlimmsten denkbaren Fall“ aus.

Danach kommen Mehrkosten in Höhe von brutto 345.000 € auf den Landkreis zu, wobei ca. 229.000 € allein auf den Ausbau und die „Weiterverwertung“ des Torfbodens entfallen.

Für die Baumaßnahme steht im HH-Jahr 2019 ein Ansatz in Höhe von 420.000 € zur Verfügung. Rund 370.000 € sind durch den Auftrag gebunden, so dass hier letztlich noch ca. 50.000 € zur Deckung von Mehrkosten zur Verfügung stehen.

Die im schlimmsten Fall noch benötigten 295.000 € können nicht vollständig im diesjährigen Budget des FB 36 gedeckt werden.

Hier stehen durch mögliche Einsparungen an anderen Haushaltsansätzen (Radwegneubau K 113, Radwegneubau K 93) im allerhöchsten Fall 80.000 € zur Verfügung.

Da keine volle Deckungsmöglichkeit im Budget gegeben ist, kommt darüber hinaus nur eine Deckung zu Lasten des Gesamthaushalts 2019 in Betracht.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und verweist auf die zumindest fachliche Alternativlosigkeit eines Nachtrags, würde doch ein Belassen der unvermuteten Torflinsen wahrscheinlich eine erneute Sanierung in kurzen Zeitabständen erforderlich machen. Herr Hinrichs und Herr Borcherding beantworten noch Nachfragen von KTAe Esser und KTA Gäde zur Verwertung der Böden: War es beim 2. Abschnitt noch möglich, die großen Bodenmengen nach Varel (Grashof) zu transportieren, steht diese Möglichkeit inzwischen nicht mehr zur Verfügung, allerdings existieren inzwischen auch zertifizierte Verwertungsbetriebe, die den Moorboden annehmen und entsorgen.

 

Anlagen:

Anlage 1: Bodengutachten zum 2. Bauabschnitt

Anlage 2 und 3: Gutachten der Bodensondierungen zum 3. Bauabschnitt

Anlage 4: Gutachten der Schürfen


Abstimmungsergebnis:

einstimmig