Sitzung: 09.09.2019 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0773/2019
Beschlussvorschlag:
Die geplante Maßnahme wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Jever beauftragt.
Begründung:
Der Landkreis Friesland plant gemeinsam mit der Stadt Jever den
barrierefreien Ausbau des ZOB Jever und die
Erweiterung des bestehenden Park+Ride-Parkplatzes (auf Wunsch nachträglich geändert, Nina Behrends 30.09.2019). Wie
bereits zuletzt in der Gemeinde Sande erfolgreich praktiziert, soll hiermit
einer der wichtigsten ÖPNV- und SPNV-Knotenpunkte im Landkreis nachhaltig
gestärkt und auf die Umsetzung des Nahverkehrsplans und der Barrierefreiheit
vorbereitet werden.
Im Mai 2019 wurde hierfür in Abstimmung mit der Stadt Jever der Antrag
auf Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen mbH (LNVG)
gestellt. Der Antrag ist zunächst für die Umsetzung in 2020 gestellt. Es
besteht die Möglichkeit, eine Förderung von 75 % der Kosten für die Bau- und
Planungsleistungen von der LNVG zu erhalten. Die Kofinanzierung der Maßnahme
kann zudem aus Regionalisierungsmitteln erfolgen, so dass kein barer
Eigenanteil beim Landkreis und der Stadt Jever bleibt. Nach dem heutigen Stand
der Planungen wird zunächst eine Projektkostensumme von rund 700.000 EUR
angenommen.
Die Busverkehrsanlage (siehe Anlage 1a) sieht 8 Haltepunkte vor und der
Parkplatz (siehe Anlage 1b) wird ca. 30 zusätzliche Parkplätze für die
Fahrgäste vorhalten. Diese Parkplätze werden als einfache Parkplätze
realisiert.
Damit werden folgende Verbesserungen erreicht: Bisher ist die
Haltestelle nicht barrierefrei. Allein das vorhandene Natursteinpflaster macht
ein barrierefreies Erreichen der Busse und des Bahnsteiges fast unmöglich. Die
Gehwege haben teilweise Breiten von unter 2 Metern, was den Begegnungsverkehr
z. B. von Rollator und Rollstuhl / Kinder deutlich erschwert, und die
Beleuchtung ist nicht ausreichend. Das lärmintensive und nicht barrierefreie
Natursteinpflaster wird einer Asphaltfahrbahn weichen und die Bereiche für die
Bushaltepunkte werden durch helleres Pflaster optisch abgesetzt. Aktuell ist
der Bordstein kaum höher als 10 cm, dieser wird durch einen Betonbusbord mit
einer Höhe von 18 cm ersetzt, um die die Barrierefreiheit beim Ein- und
Ausstieg sicherzustellen.
Die Gehwege werden auf mindestens 2,50 Meter verbreitert und durch rote
Klinker deutlich farblich abgesetzt. Auf den Gehwegen und Wartebereichen des
ZOBs werden taktile Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder eingerichtet. Auf
Seiten des Bahnsteiges reichen diese bis an das Bahnhofsgebäude heran. Momentan
ist ein barrierefreies Erreichen der Busse ohne Leitelemente und
Aufmerksamkeitsfelder nicht möglich.
Im jetzigen Zustand sind keinerlei Querungshilfen für Fußgänger und
Rollstuhlfahrer vorhanden, wodurch ein sicheres und barrierefreies Überqueren
der Fahrbahn ebenfalls nicht möglich ist. Diese Situation wird durch deutlich
gekennzeichnete Querungshilfen im Bereich der Busse und im Übergang zum
Bahnhofsbereich enorm verbessert und sicherer gestaltet. Die Einrichtung von 13
neuen LED-Laternen wird in Zukunft für eine ausreichende Beleuchtung sorgen.
Im Bereich vor dem vorhandenen überdachten Fahrradstand werden
zusätzliche Fahrradabstellbügel geschaffen und zwei Behindertenparkplätze
eingerichtet. Die zwei Taxistellplätze
werden dafür geringfügig verlagert. Die Stadt Jever wird für die wegfallenden
Kurzzeitparkplätze entsprechende Plätze vor dem Bahnhofsgebäude ausweisen.
Als Ausgleich für die wegfallenden Grünflächen werden neue Grünflächen
geschaffen und Bäume gepflanzt.
Da die Stadt Jever Eigentümer der umzubauenden Fläche ist, muss eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis geschlossen
werden. Die Vereinbarung regelt die Gestattungen und Erlaubnisse, Durchführung
und Abschluss der Maßnahme und Übergang der Anlagen (siehe Anlage 2).
Herr Neuhaus stellt den
Tagesordnungspunkt in der Sitzung vor. Weiterhin beantwortet Herr Neuhaus
verschiedene Rückfragen. Frau KTAe Esser fragt, ob das Aufstellen von
abschließbaren Fahrradboxen vorgesehen sei und man den Bedarf prognostizieren
könne. Herr Neuhaus antwortet, dass die aktuell nicht vorgesehen seien, da die
Stadt Jever die relativ aufwendige Bewirtschaftung übernehmen müsse. In
Anbetracht der Erfahrung der Stadt Jever, mit den bereits vorhandenen Boxen am
Graftenhaus, ist die Aufstellung von Boxen am ZOB mit zu hohem Verwaltungsaufwand
verbunden, auch eine Gebührenpflicht sei kontraproduktiv. Zudem könne mit Hilfe
von Anschließbügeln eine höhere Radstellplatzzahl realisiert werden. Eine
konkrete Prognose über die Nutzung, gerade von Fahrradboxen, liegt zum jetzigen
Zeitpunkt nicht vor und ist für die Förderung auch nicht erforderlich. Da sich
die Fläche für die geplante Überdachung zum Teil im privaten Eigentum befindet,
sind noch Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, so dass sich der Standort
nochmals verändern könne.
Auf Rückfrage durch KTA
Michaelis, warum nicht wie in manchen Parkhäusern schon üblich eine Breite von
2,90 m angenommen ist, erläutert Herr Neuhaus, dass trotz breiter werdender
Fahrzeuge eine Stellplatzbreite von 2,50 m nach wie vor angemessen ist. Jede
Verbreiterung würde zudem zum Verlust von Stellplätzen führen und so Pendlern
die Möglichkeit zum Umstieg erschweren.
Anlagen:
1. Gestaltungspläne
2. Entwurf der Vereinbarung mit der Stadt Jever
Abstimmungsergebnis:
einstimmig