Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die geplante Maßnahme wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird mit dem Abschluss der Vereinbarung mit der Stadt Jever beauftragt.


Begründung:

Der Landkreis Friesland plant gemeinsam mit der Stadt Jever den barrierefreien Ausbau des ZOB Jever und die Erweiterung des bestehenden Park+Ride-Parkplatzes (auf Wunsch nachträglich geändert, Nina Behrends 30.09.2019). Wie bereits zuletzt in der Gemeinde Sande erfolgreich praktiziert, soll hiermit einer der wichtigsten ÖPNV- und SPNV-Knotenpunkte im Landkreis nachhaltig gestärkt und auf die Umsetzung des Nahverkehrsplans und der Barrierefreiheit vorbereitet werden.

 

Im Mai 2019 wurde hierfür in Abstimmung mit der Stadt Jever der Antrag auf Förderung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachen mbH (LNVG) gestellt. Der Antrag ist zunächst für die Umsetzung in 2020 gestellt. Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung von 75 % der Kosten für die Bau- und Planungsleistungen von der LNVG zu erhalten. Die Kofinanzierung der Maßnahme kann zudem aus Regionalisierungsmitteln erfolgen, so dass kein barer Eigenanteil beim Landkreis und der Stadt Jever bleibt. Nach dem heutigen Stand der Planungen wird zunächst eine Projektkostensumme von rund 700.000 EUR angenommen.

 

Die Busverkehrsanlage (siehe Anlage 1a) sieht 8 Haltepunkte vor und der Parkplatz (siehe Anlage 1b) wird ca. 30 zusätzliche Parkplätze für die Fahrgäste vorhalten. Diese Parkplätze werden als einfache Parkplätze realisiert.

 

Damit werden folgende Verbesserungen erreicht: Bisher ist die Haltestelle nicht barrierefrei. Allein das vorhandene Natursteinpflaster macht ein barrierefreies Erreichen der Busse und des Bahnsteiges fast unmöglich. Die Gehwege haben teilweise Breiten von unter 2 Metern, was den Begegnungsverkehr z. B. von Rollator und Rollstuhl / Kinder deutlich erschwert, und die Beleuchtung ist nicht ausreichend. Das lärmintensive und nicht barrierefreie Natursteinpflaster wird einer Asphaltfahrbahn weichen und die Bereiche für die Bushaltepunkte werden durch helleres Pflaster optisch abgesetzt. Aktuell ist der Bordstein kaum höher als 10 cm, dieser wird durch einen Betonbusbord mit einer Höhe von 18 cm ersetzt, um die die Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg sicherzustellen.

 

Die Gehwege werden auf mindestens 2,50 Meter verbreitert und durch rote Klinker deutlich farblich abgesetzt. Auf den Gehwegen und Wartebereichen des ZOBs werden taktile Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder eingerichtet. Auf Seiten des Bahnsteiges reichen diese bis an das Bahnhofsgebäude heran. Momentan ist ein barrierefreies Erreichen der Busse ohne Leitelemente und Aufmerksamkeitsfelder nicht möglich.

 

Im jetzigen Zustand sind keinerlei Querungshilfen für Fußgänger und Rollstuhlfahrer vorhanden, wodurch ein sicheres und barrierefreies Überqueren der Fahrbahn ebenfalls nicht möglich ist. Diese Situation wird durch deutlich gekennzeichnete Querungshilfen im Bereich der Busse und im Übergang zum Bahnhofsbereich enorm verbessert und sicherer gestaltet. Die Einrichtung von 13 neuen LED-Laternen wird in Zukunft für eine ausreichende Beleuchtung sorgen.

 

Im Bereich vor dem vorhandenen überdachten Fahrradstand werden zusätzliche Fahrradabstellbügel geschaffen und zwei Behindertenparkplätze eingerichtet. Die zwei  Taxistellplätze werden dafür geringfügig verlagert. Die Stadt Jever wird für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze entsprechende Plätze vor dem Bahnhofsgebäude ausweisen.

Als Ausgleich für die wegfallenden Grünflächen werden neue Grünflächen geschaffen und Bäume gepflanzt.

 

Da die Stadt Jever Eigentümer der umzubauenden Fläche ist, muss eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis geschlossen werden. Die Vereinbarung regelt die Gestattungen und Erlaubnisse, Durchführung und Abschluss der Maßnahme und Übergang der Anlagen (siehe Anlage 2).

 

 

 

Herr Neuhaus stellt den Tagesordnungspunkt in der Sitzung vor. Weiterhin beantwortet Herr Neuhaus verschiedene Rückfragen. Frau KTAe Esser fragt, ob das Aufstellen von abschließbaren Fahrradboxen vorgesehen sei und man den Bedarf prognostizieren könne. Herr Neuhaus antwortet, dass die aktuell nicht vorgesehen seien, da die Stadt Jever die relativ aufwendige Bewirtschaftung übernehmen müsse. In Anbetracht der Erfahrung der Stadt Jever, mit den bereits vorhandenen Boxen am Graftenhaus, ist die Aufstellung von Boxen am ZOB mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden, auch eine Gebührenpflicht sei kontraproduktiv. Zudem könne mit Hilfe von Anschließbügeln eine höhere Radstellplatzzahl realisiert werden. Eine konkrete Prognose über die Nutzung, gerade von Fahrradboxen, liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor und ist für die Förderung auch nicht erforderlich. Da sich die Fläche für die geplante Überdachung zum Teil im privaten Eigentum befindet, sind noch Gespräche mit dem Eigentümer zu führen, so dass sich der Standort nochmals verändern könne.

 

Auf Rückfrage durch KTA Michaelis, warum nicht wie in manchen Parkhäusern schon üblich eine Breite von 2,90 m angenommen ist, erläutert Herr Neuhaus, dass trotz breiter werdender Fahrzeuge eine Stellplatzbreite von 2,50 m nach wie vor angemessen ist. Jede Verbreiterung würde zudem zum Verlust von Stellplätzen führen und so Pendlern die Möglichkeit zum Umstieg erschweren.

 

Anlagen:

1. Gestaltungspläne

2. Entwurf der Vereinbarung mit der Stadt Jever


Abstimmungsergebnis:

einstimmig