Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Varel wird für die Ersatzbeschaffung eines Drehleiterfahrzeuges  für die Freiwillige Feuerwehr Varel ein Zuschuss aus allgemeinen Haushaltsmitteln in Höhe von 50 % der tatsächlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung und Anrech­nung eines Zuschusses von 10 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, verteilt auf die Haushaltsjahre 2020 und 2021, gewährt.


Begründung:

Die Stadt Varel beabsichtigt, im Jahr 2020 ein neues Drehleiterfahrzeug für die
Frei­willige Feuerwehr Varel anzuschaffen. Es handelt sich hierbei um eine
Ersatzbe­schaffung für das 1990 angeschaffte Fahrzeug. Die Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich auf ca.  € 750.000 bis 800.000.

 

Im Landkreis Friesland existieren derzeit zwei Feuerwehrdrehleitern auf dem Fest­land. Diese sind jeweils von den Städten Jever und Varel aufgrund der dortigen Not­wendigkeit  (2. Rettungsweg bei entsprechenden Gebäuden) angeschafft worden und werden entsprechend unterhalten.  Selbstverständlich werden die Leitern im je­weiligen Stadtgebiet auch als Einsatzmittel außerhalb dieser genannten Hauptaufga­be eingesetzt.

 

Im Wege der Nachbarschaftshilfe im Sinne des Nds. Brandschutzgesetzes kommen diese Drehleitern auch in den Nachbargemeinden zum Einsatz, wenn dies aufgrund einer dortigen Einsatzsituation notwendig ist.

 

Die Kosten der Leitern betrugen seinerzeit  ca. 600.000 DM (Varel / Beschaffung 1990/91) bzw. 824.000 DM (Jever / Beschaffung 1997/98).

 

Für beide Leitern ist jeweils ein Zuschuss des Landkreises (neben dem Zuschuss aus der Feuerschutzsteuer) aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt worden auf­grund der Möglichkeit des Einsatzes im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in anderen Gemeinden des Landkreises Frieslands. Dieser betrug für Varel  300.000 DM und für Jever 411.900 DM (jeweils ca. 50 %).

 

Beide Drehleiterfahrzeuge kommen „in die Jahre“ und müssen demnächst ersetzt werden.

 

Die genannten Drehleiterfahrzeuge reichen für die Abdeckung des Landkreises Frieslands aus und erfüllen die primäre Aufgabe der Menschenrettung im Stadtbe­reich  Varel und Jever sowie durch die Nachbarschaftshilfe auch in den umliegenden Gemeinden. Die gemeindeübergreifende Funktion der Drehleiterfahrzeuge mit der Verteilung jeweils eines Fahrzeuges im Nord- und Südkreis hat sich bewährt und sollte auch für die Zukunft durch die Gewährung eines Zuschusses festgeschrieben werden.

 

Sollte darüber hinaus eine Stadt/Gemeinde  eine Drehleiter beschaffen wollen (oder müssen), wird keine Bezuschussung aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Land­kreises erfolgen, da die Notwendigkeit nicht anerkannt wird. Sollten dennoch andere Kommunen entgegen der Notwendigkeit ein Drehleiterfahrzeug beschaffen, würde lediglich eine Förderung entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zu­wendungen zur Förderung des Feuerschutzes in Betracht kommen.

 

Insofern sollte der Stadt Varel ein Zuschuss zu den tatsächlichen Anschaffungskos­ten, reduziert um einen Zuschuss in Höhe von 10 % aus Mitteln der Feuerschutzsteuer, in Höhe von 50 % gewährt werden.

 

Entsprechend der  aktuellen Fassung der Richtlinien über die Förderung aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer  würde ein Zuschuss in Höhe von  51.150 € aus die­sem Topf gezahlt werden (aufgeteilt in zwei Jahresraten). Diese Satzung befindet sich derzeit im FB 32 in Zusammenarbeit mit dem Kreis­kommando in der Überarbeitung und soll in der folgenden Sitzung des Ausschusses für Bauen, Feuerschutz und Mobilität zur Abstimmung vorgelegt werden. Insbesondere aufgrund der  Kostensteigerungen im Feuerwehrfahrzeugmarkt, aber auch bei der Art der zu fördernden Fahrzeuge hat eine Anpassung zu erfolgen. Ziel ist es, ca. 10 v.H. des jeweiligen Anschaffungspreises als Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer zu gewähren.


In Bezug auf die Anschaffung eines Drehleiterfahrzeuges für die Stadt Varel im Ka­lenderjahr 2020 sollte bereits ein Zuschuss in Höhe von 10 % im Vorgriff auf die ge­plante Änderung der Richtlinien aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt werden.

 

Folgende Kosten werden erwartet:

Beschaffungskosten Drehleiter Varel                                                                  800.000 €
abzüglich Zuschuss Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 %                                           80.000 €

                                                                                                                                                             720.000 €

 

Zuschuss allg. Haushaltsmittel Landkreis Friesland i.H.v. 50 %    360.000 €

 

Die Auszahlung erfolgt in zwei Jahresraten in den Jahren 2020 und 2021.

 

Entsprechend Haushaltsmittel sind im Bereich der allgemeinen Haushaltsmittel durch die Verwaltung im Haushaltsplan einzustellen.

 

Mittel der Feuerschutzsteuer sind entsprechend vorhanden.

 

 

 

Herr Koehler bringt den TOP in die Sitzung ein. Stadtbrandmeister Herr Rieken nimmt Stellung zu verschiedenen Fragen der Kreistagsabgeordneten und erklärt, dass die Drehleiterfahrzeuge im Nord- und Südkreis wöchentlich zum Einsatz kommen. Auch immer häufiger werden die Drehleiterfahrzeuge zur Menschenrettung von den Notärzten als zusätzliche Dienstleistung angefordert. In Jever sind es bis zu 220 Einsätze im Jahr plus zusätzliche Einsätze im Rahmen der Nachbarschaftshilfe in Schortens, Wangerland und Wittmund. Es wird diskutiert inwieweit ein Drehleiterfahrzeug nach ca. 30 Jahren abgängig und nicht durch Pflege und Wartung über einen längeren Zeitraum instand zu halten sei. Ebenfalls kommt die Frage nach einer Planung zur Ersatzbeschaffung des Drehleiterfahrzeuges in Jever auf. Stadtbrandmeister Herr Rieken bringt ein, dass die Planung einer Ersatzbeschaffung in Jever für 2025 auf dem Plan stehe. 2025 müssen sämtliche Hydraulikschläuche erneuert werden, Kostenaufwand etwa 40.000 bis 50.000 € plus die jährliche Instandhaltung und den allgemeinen Reparaturen der Technik, die immer anfälliger wird. Firmen wissen um ihr Stellungsmerkmal und lassen sich entsprechend gut bezahlen. Kreisrätin Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Einwirkung des Feuers durch die Hitze auf die Geräte keine unerhebliche Rolle spiele, ein Ausfall der Hydraulik wäre ein zu hohes Risiko und dürfe nicht passieren. Aus diesem Grund wäre eine Ersatzbeschaffung nach 30 Jahren angemessen um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

 

Anlage:

keine


Abstimmungsergebnis:

einstimmig