Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Fortschreibung des Masterplanes Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) für 2020ff. in der vorgelegten Form mit dem darin enthaltenen Bauprogramm an Kreisstraßen für 2020 wird zugestimmt.

Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2020 vorbehalten.


An den Handlungsschwerpunkten des Landkreises, die da wären

 

  • Grundlegende Sanierung der Kreisstraßen und
  • Radwege an Kreisstraßen weiter ausbauen

 

wurde in den vergangenen Jahren bereits mit Nachdruck und sehr großen Erfolgen gearbeitet.

 

Neben dem Ausbau des Radwegnetzes gilt es zu vermeiden, dass sich die vorhandenen (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden  weiter verstärken, d.h. die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden, in diesem Zusammenhang sei auf die Vorlage 266/2017 verwiesen (Zustandserfassung und –bewertung der Kreisstraßen).

 

Der Masterplan Kreisstraßen stellt bekanntlich die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und ist an aktuelle Entwicklungen anzupassen.

 

Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre 2020 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2020 beinhaltet, wobei die konkrete Einstellung der erforderlichen Finanzmittel selbstverständlich der Haushaltsplanung obliegt.

 

 

Finanzhaushalt

 

1.)    Bahnverlegung Sande, wobei diese Maßnahme mit einem Gesamt-Kostenanteil des Landkreises von gut 4,9 Mio. € (Förderung des Landes gem. Nds. GVFG!) weiterhin die „zentrale“ Aufgabe ist; Ansatz 2020 erneut: 2.000.000 €;

 

2.)    2. Abschnitt der Ausbaumaßnahme der K 340 (Sumpfweg/Teilstück vom „Kaffeehaus-Kreisel“ bis zur Einmündung in den Gewerbe-Logistik-Port), Varel (auch hier Förderung des Landes nach dem Nds. GVFG). Ansatz für 2020: 575.000 €;

 

3.)    Planung für den Neubau der Brücke über die Südender Leke im Zuge der K 109 in Varel; Bau ist voraussichtlich in 2021 geplant). Ansatz für 2020: 20.000 €;

 

 

Ergebnishaushalt

 

1.)    Fahrbahnsanierung der K 89 (Oldorf bis Landesstraße 808), Wangerland. Die Maßnahme war bereits mit einem 1. Abschnitt in 2019 geplant, nunmehr Realisierung der gesamten Strecke in 2020. Ansatz für 2020 (unter Berücksichtigung Rest): 550.000 €;

 

2.)    Fahrbahnsanierung der K 87 (Minsen bis zur Einmündung der K 326), Wangerland. Dieses Stück würde den Abschluss der Sanierung der Gesamtstrecke (ohne Ortschaft Minsen) darstellen. Ansatz für 2020: 300.000 € (evtl. Weiterführung in 2021, OD Minsen)

 

3.)    Sanierung der Brücke im Zuge der K 102, Zetel (Wasserlauf Heete), bislang in 2019 geplant. Ansatz: 80.000 €.

 

 

Darüber hinaus würden im Rahmen der  Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen die jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis durchgeführt, wobei die konkreten Festlegungen erst Anfang des kommenden Jahres nach Ablauf der Frostperiode erfolgen.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und führt aus, dass es sich bei der Fortschreibung des Masterplanes im Wesentlichen um Kostenfortschreibungen, Überarbeitungen hinsichtlich der Priorität und Neuaufnahme von Maßnahmen für die Jahre 2022/2023 handelt. Am Beispiel der K 96 (Schortens – Dykhausen) erklärt er, dass in diesem Jahr bekanntlich als „Sofort-Maßnahme“ die schlimmsten Fahrbahnschäden (Abbrüche im Fahrbahnrand) beseitigt wurden, die bisher im Masterplan verortete Sanierung der Gesamtstrecke aber nicht nachhaltig wäre. Im Ergebnis wurde diese Maßnahme als (wesentlich) umfangreichere Grunderneuerung in den investiven Teil des Masterplans verschoben, um einen verkehrsgerechten Ausbau anzustreben (geplant 2022 und 2023). Er bittet um Verständnis, dass die derzeitigen Kostenplanungen noch sehr grob seien, da noch recht umfangreiche Voruntersuchungen erforderlich seien (Bohrkerne). KTAe Bödecker betont noch einmal die Problematik der K 96, dies könne auch durch den teilweise unzureichenden Untergrund bedingt sein.

 

Herr Borcherding beantwortet noch die Frage von KTA Neugebauer nach der Sanierung des 1. Abschnittes der K 340 (Sumpfweg) in Varel und insbesondere der aktuell dort offenbar angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h (bislang freie Strecke). Diese ist vorübergehend seitens der Verkehrsbehörde der Stadt Varel angeordnet worden, da es sich um eine geförderte Maßnahme handele, deren Konzept zwangsläufig auch die Anlegung von Schutzplanken beinhalte. Diese werden jedoch erst im Zusammenhang mit dem Ausbau des Restabschnittes im Frühjahr 2020 angelegt, so dass die Geschwindigkeitsbeschränkung einvernehmlich nur für die Übergangszeit angeordnet wurde.

 

Schließlich beantwortet noch Herr Hinrichs die Frage von KTA Neugebauer nach dem Projekt an der K 110 (Aufhebung Bahnübergang): Hierbei handelt es sich um ein zukunftsweisendes Projekt, das bereits mehrfach im Ausschuss diskutiert wurde, nämlich die Aufhebung des z.Z. höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Straße „Zum Jadebusen“ (K 110) nach Dangast. Diese Maßnahme ist seinerzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie grob untersucht worden, die Bahn hat allerdings eine Beteiligung vor 2024 mangels Kapazitäten ausgeschlossen. Die grob in 2021 im Masterplan eingestellten Mittel sind mögliche Planungs- oder Grunderwerbskosten, um ggf. eine konkrete Planung anstoßen zu können.

 

 

 

Anlage:

Masterplan Kreisstraßen für die Jahre 2018 bis 2023; Fortschreibung für 2020 ff.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig