Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt die Handlungsempfehlung Medikamentengabe in Kindertagesstätten zur Kenntnis.
Begründung:
Wo früher noch hauptsächlich die Verantwortung für die Verabreichung von
Medikamenten bei den Eltern lag, sind die pädagogischen Fachkräfte der Kitas
immer stärker eingebunden. Gründe hierfür liegen unter anderem in der
Verschiebung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche aufgrund der vermehrten
ganztägigen Betreuung der Kinder.
Im Zuge der Fachberatung ist zu beobachten, dass bei den Trägern, den
Kita-Leitungen sowie dem pädagogischen Personal im Landkreis Friesland die
Unsicherheit bzgl. dieses Themas stetig größer wird. Zudem werden die
Forderungen bzgl. der Gabe vom Medikamenten/Notfallmedizin seitens der Eltern
immer massiver. Somit kommen immer wieder die Fragen auf, welche Medikamente
der pädagogische Mitarbeiter überhaupt verabreichen darf, wie diese Fachkräfte
rechtlich abgesichert sind und wo die Grenzen liegen. Deshalb ist es für alle
Beteiligten wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen die Medikamentengabe
möglich ist, wie die rechtliche Situation aussieht, wenn ein Kind einen Schaden
erleidet, der auf einen Fehler der pädagogischen Fachkraft zurückzuführen ist,
wer dafür haftet und wann die Pflicht besteht tätig zu werden.
Die vorliegende Handlungsempfehlung, die vom Gesundheitsamt gegengelesen
wurde, soll den Trägern von Kindertagesstätten sowie den pädagogischen
Fachkräften als Hilfestellung dienen sowie Möglichkeiten für eine
verantwortlich geregelte Medikamentenvergabe aufzeigen. Sie soll den
pädagogischen Fachkräften eine Unterstützung bzw. Orientierung bieten und mit
praktischen Formularen / Vordrucken (Siehe Anhang der Handlungsempfehlung) zu
einer Erleichterung der täglichen Arbeit beitragen.
In bestimmten Fällen fühlen sich Kindertagesstätte/Träger im Landkreis
Friesland nicht in der Lage, Kinder, die auf eine Medikamentengabe während der
Betreuungszeit angewiesen sind, zu betreuen. Diese Kinder/Familien werden immer
wieder auf andere Einrichtungen, wie den Heilpädagogischen Kindergarten,
verwiesen. Somit ist die Handlungsempfehlung zur Medikamentengabe in Kitas auch
als ein wichtiger Baustein für den Weg zur Inklusion zu verstehen. Da inklusive
pädagogische Arbeit einen erhöhten Personalaufwand bedeutet, muss
berücksichtigt werden, dass eine Medikamentengabe und die dazugehörige
Dokumentation zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.
Anlage:
Handlungsempfehlung
Medikamentengabe
Die Handlungsempfehlung zur Medikamentengabe soll als Leitfaden dienen. Damit können inklusive Kinder, die auf Medikamentengabe angewiesen sind, weiterhin die Regelkindergärten besuchen. In diesen Fällen rät die Verwaltung zu einer schriftlichen Vereinbarung mit Eltern und dem behandelnden Arzt, so dass auch der Versicherungsschutz (Punkt 4.2) der Mitarbeiter in Kitas gewährleistet ist. Bei akuten Erkrankungen ist im Einzelfall zu schauen, selbstverständlich ist im Notfall jeder zur Hilfe verpflichtet. Die Bitte um Verdeutlichung des Umgangs mit „einfachen“ Fällen wie Antibiotikumgabe, wird von Frau Renken weitergegeben. Eine Rahmenkonzeption zur Vereinheitlichung, beispielweise mit einem Anamnesebogen, obliegt den Trägern und den Kitas. Dies kann lediglich vorgeschlagen und nicht vorgeschrieben werden. Von einer einheitlichen internen Regelung einer jeden Kita ist auszugehen. Den Vorschlag zur Vereinheitlichung nimmt Frau Vogelbusch auf und spricht das Thema in der nächsten Bürgermeisterrunde an. Das Thema Datenschutz ist in Bearbeitung der Fachberatung für Kindertagesstätten. Für Fragen zur Handlungsempfehlung zur Medikamentengabe stehen neben der Fachberatung für Kindertagesstätten, die Mitarbeiter der Rechtsabteilung und des Gesundheitsamtes zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig