Herr Maximilian Striegl vom friesländischen CDU-Schul-Arbeitskreis übergibt Herrn Landrat Ambrosy eine Petition mit rund 1.200 Unterschriften zum Thema „Kostenlose Schülerbeförderung für alle Schuljahrgänge im Landkreis Friesland“ und dazu passend einen kleinen "Modellbus" mit der Aufschrift #SchulbusForFRI.

Herr U. Tscherbatko meldet sich zu Wort und bemängelt, dass eine Zwangsenteignung der Gas- und E-Werke Wilhelmshaven (GEW) ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen worden sei. In seinen Augen stelle dies eine Ausgrenzung der Bürger/innen dar und würde einer Diktatur gleichkommen.

Herr KTV Pauluschke erläutert, dass die Gemeinde Zetel nicht für die GEW Wilhelmshaven zuständig sei.

Herr Landrat Ambrosy stellt fest, dass im Jahr 2012 die Zwangsenteignung der GEW angekündigt wurde und im Jahr 2016 vollzogen worden sei. Es handle sich hierbei um eine Änderung der Rechtsform einer GmbH in Wilhelmshaven. Der Landkreis Friesland habe hierbei keine Möglichkeit seine Fragen die Stadt Wilhelmshaven betreffend zu beantworten.

Herr KTV Pauluschke fordert Herrn T. auf, sich direkt an die Stadt Wilhelmshaven zu wenden und ermahnt ihn, nicht länger von einer Diktatur zu sprechen, da dem nicht so sei.

 

Die Elternratsvorsitzende der Oberschule Sande bezieht sich mit ihrer Frage auf den TOP  7.3.13. In der Vorlage 0848/2019 sei vorgeschlagen, die in 2019 geplanten Mittel für die Sanierung des Altbaus der Oberschule Sande in Höhe von rund 300.000 Euro in das Jahr 2023 zu verschieben und neu zu veranschlagen. Die dadurch in 2019 nicht verwendeten Mittel zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben für den Verwaltungsneubau zu verwenden. Sie habe hierbei die Sorge, dass die Sanierung nicht, wie zuvor zugesagt, stattfinden werde.

Herr Landrat Ambrosy greift diese Sorge auf und sagt zu, dass die Maßnahme wie besprochen durchgeführt werde, es sich hierbei lediglich aufgrund der personellen Situation um eine Verschiebung in das nächste Jahr, also 2020 handeln würde. Er sagt eine Klärung zu, in wie weit eine Absprache mit der Schule vorliege und dass die Maßnahme möglichst im Jahr 2020 umgesetzt werde und nicht erst auf das Jahr 2023 verschoben werde. In erster Linie handele es sich hierbei um eine haushalterische Beordnung der Mittel.

 

 

 

Anlage:

Mail des Fachbereichs 61/Bauen vom 11. März 2020 (hinterlegt bzw. beigefügt)