Beschluss: mehrheitlich beschlossen

2. Beschluss gemäß Vorlage:

Der Schulentwicklungsplan 2019 – Stand 04.12.2019 - wird beschlossen.

 

 

 


Frau KTA Sudholz bedankt sichn namens der CDU-Fraktion zunächst für die Zusammenstallung der Zahlen, Daten und Fakten. Es seien jedoch einige Punkte nicht berücksichtigt worden, wie die Änderung der Schulbezirkssatzung „Büppel“ mit Beschluss aus Mai 2017. Der Antrag Oberschule Obenstrohe sei in die Schulentwicklungsplanung mit aufzunehmen, was bislang nicht der Fall gewesen sei. Zur Qualitätssicherung an den Oberschulen sei im Schulausschuss am 9. Mai 2019 angeregt worden, ein gemeinsames Projekt mit der Bildungsregion zu beginnen. Gerade im Hinblick auf die Berufsbildenden Maßnahmen sei dies enorm wichtig, da sie insbesondere für unsere Region einen erhöhten Stellenwert haben. Auch dieser Punkt habe keine Berücksichtigung gefunden. Sie erinnert Herrn Landrat Ambrosy an sein Versprechen ein Konzept zur Aufklärung der Eltern von Landkreis und Bildungsregion gemeinsam entwickeln zu lassen. Dies sei noch nicht passiert. Die Unterstützung durch den Landkreis und die Bildungsregion sei hierbei sehr wichtig. Die CDU-Fraktion sei mit der Zusammenlegung von Oberschulen nicht einverstanden, da dies keine Lösung sei, die stagnierenden Anmeldezahlen zu verbessern. Eine Lösung hierfür sei vielmehr ein Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit durch den Landkreis. Die bestehenden Konzepte der Oberschulen seien richtig und gut und nicht für rückgängige Zahlen verantwortlich. Die Prognose der in der Vorlage genannten Schülerzahlen zweifle sie an, da anhand dieser Zahlen im Verhältnis zur Kita-Bedarfsplanung kein Rückgang nachvollziehbar sei. Die Zahl der Kinder lasse eine Prognose zu, die eher zu teils gleichbleibenden bis steigenden Schülerzahlen tendiere; zudem seien die Rückläufer an den Oberschulen nicht berücksichtigt worden. Bei einer Zusammenlegung der Oberschulen Varel und Obenstrohe sei ggf. irgendwann mit einer Sechszügigkeit zu rechnen. Auch diese Punkte vermisse sie in der Schulentwicklungsplanung. Zudem fordere sie die Umsetzung der Beschlüsse.

Somit könne der Schulentwicklungsplan heute keinen Beschluss erfahren, sondern solle zur Nachbesserung vertagt werden.

 

Herr KTV Pauluschke erläutert das heutige Verfahren zur Beschlussfassung: Die Schulentwicklungsplanung solle nach dem Status quo zum 01.08.2019 beschlossen werden, was bedeute, dass die Schullandschaft unverändert bleibe. Dies bedeute wiederum für die Oberschule Obenstrohe, dass erst dann eine Änderung erforderlich werden würde, wenn ein Problem mit der Zügigkeit auftrete. Als Weiteres sei der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke auf Einrichtung einer Oberstufe für die IGS Süd zur Beratung im Schulausschuss zurückgestellt worden. Das gleiche gelte für den Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Schulbezirkszuteilung GS Büppel, welcher ebenfalls für eine Beratung im Schulausschuss vorgesehen sei, da der Ausschuss sich bislang noch nicht mit den Themen befasst habe. Danach würde durch die Gremienfolge eine Beschlussfassung möglich sein.

 

Frau KTA Schlieper stellt den Nutzen des Arbeitskreises Schulentwicklungsplanung zunächst in Frage. Der Zweck dieser Arbeitsgruppe sei neben einer transparenten Planung auch die Einbeziehung der Betroffenen und Experten bei der Mitarbeit, wie Schulleitungen, Schülervertretungen, Elternvertretungen sowie KTA aus allen Fraktionen. Hier solle über den Arbeitskreis hinaus zu den Themen auch Beratung in den Fraktionen stattfinden. Ihr komme es so vor, als würde solch ein Nutzen des Arbeitskreises bislang nicht stattfinden, sondern die Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis für andere Zwecke genutzt. Sie ist über diese Entwicklung nicht sehr  erfreut, halte aber weiterhin an dem Arbeitskreis fest. Die erarbeiteten Zahlen, Daten und Fakten seien für 2019 festzuschreiben und der Schulentwicklungsplan sei zu beschließen.

Die Anträge werden, wie bereits vom Vorsitzenden ausgeführt, zunächst im Schulausschuss zu beraten sein, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und am Ende zu beschließen. Sie merkt hierbei nur an, dass bei allen Entscheidungen, die über die Schulen getroffen werde, der Grundsatz laute: „Die Entscheidung für eine Schule darf einer anderen Schule keinen Schaden zufügen“.

 

Frau EKRin Vogelbusch erläutert grob, wie die Schülerzahlen für den Schulentwicklungsplan zusammengestellt worden seien. Die Bildungsregion arbeite an der Qualitätssicherung der Schulen – sei hierfür aber auch auf die Kooperation der Schulen angewiesen, da es nicht nur um die Schulinhaltliche Ausgestaltung, sondern auch um die äußeren Rahmenbedingungen, wie Gebäude, Schulsekretär/in, Schulhausmeister/in gehen würde. Eine Änderung der Schulbezirkssatzung GS Büppel würde nach jetzigem Stand bedeuten, dass die Schule in Varel die Didaktische Leitung verlieren würde. Dieses Ergebnis sei in einem Abwägungsprozess zustande gekommen und in den Schulentwicklungsplan eingeflossen. Der heutige Beschluss über den Schulentwicklungsplan wäre wichtig, da dieser den Schülern und Eltern eine grundlegende Sicherheit vermitteln würde.

 

 

Herr KTA Zillmer erläutert, dass aus Sicht der CDU-Fraktion die Inhalte der Schulentwicklungsplanung nicht hinreichend ausgearbeitet worden seien, daher könne aus Sicht der CDU-Fraktion heute kein Beschluss gefasst werden.

 

Herr KTA Chmielewski sei mit dem Schulentwicklungsplan, wie er jetzt vorliege, einverstanden und befinde ihn für beschlusswürdig, weshalb seine Gruppe bereits eine Fülle von Anträgen hierzu gestellt habe (IGS-Oberstufe, Verlagerung von Schulbezirken). Der Beschluss des Status quo könne heute in dieser Form unter der Maßgabe gefasst werden, dass noch einige Nacharbeiten erforderlich seien. Bei der derzeit vorliegenden Gesetzeslage rege er an, ggf. einen niedrigeren Schulteiler für unsere Region zu fordern; eine weitere Forderung könne zudem sein, dass die Didaktische Leitung von der Schülerzahl abhängig gemacht werde. Seinen Antrag erweitere er und rege an, dass der Landkreis eine Resolution an die Landesschulbehörde richte.

 

Herr KTA Funke macht deutlich, dass ein Arbeitskreis kein Beschlussgremium sei. Zwar leiste er einen wichtigen Beitrag, aber für die Umsetzung hätten die Beschlüsse des Arbeitskreises keinerlei bindende Wirkung. Nach der Beratungsfolge der Kreisgremien entscheide hierbei abschließend der Kreistag. Gerade bei der Entscheidung über die Schulbezirkssatzung GS Büppel sei eine hinreichende Beratung und Abwägung notwendig, um die Standorte Varel und Obenstrohe zu erhalten. Das Vorgehen, wie im Bauausschuss mit Einbringung einer Vorlage zum Abriss der Oberschule Obenstrohe, die vorzeitig zurückgezogen wurde seitens der Verwaltung, sei hierbei nicht zielführend.

 

Der Wortbeitrag des Kreistagskollegen, dass etwas aus dem Arbeitskreis an die Öffentlichkeit „durchgestochen“ sei, relativiert Herr Vorsitzender Pauluschke durch seine Erläuterung, dass der Arbeitskreis zur Schulentwicklungsplanung grundlegend transparent agiere, da dort alle Betroffenen, wie Schulleiter, Kreiselternrat, Kreisschülerrat und einige Kreistagsabgeordnete mitarbeiten. Er sowie auch Frau KTA Sudholz hätten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse des Arbeitskreises nicht bindend seien und dass solche Beschlüsse nur von Kreisgremien gefasst werden können.

 

Frau KTA Sudholz erklärt, dass die Entscheidungen innerhalb des Arbeitskreises nicht immer auf einen Konsens ausgerichtet gewesen seien. Sie möchte klarstellen, dass die Inhalte aus dem Arbeitskreis zum Schulentwicklungsprozess nicht entgegen ihres Zweckes genutzt worden seien. Weiterhin fragt sie, warum bei der Schulentwicklungsplanung nicht die Änderung der Schulbezirkssatzung in Obenstrohe und die damit einhergehende Problematik von vornherein beachtet worden und in den Plan aufgenommen worden sei. Darüber hinaus halte sie es für erforderlich, dass Schulen, wie Varel und Obenstrohe, sich für die Konzeptionierung eines Zusammenschlusses auf Augenhöhe, d.h. gleichberechtigt begegnen würden. Derzeit lägen ungleiche Voraussetzungen vor.

 

Herr KTV Pauluschke erkundigt sich gegenüber dem Landrat, ob der Antrag zur Änderung der Schulbezirkssatzung GS Büppel bereits mit dem Schulelternrat bzw. der Schulelternschaft von Büppel besprochen worden sei und er somit entscheidungsreif vorliege oder, ob es noch einer Beratung im Schulausschuss bedürfe.

 

Herr Landrat Ambrosy bestätigt den Bedarf einer Beratung im Schulausschuss.

 

Herr KTA Ratzel schließt sich der Meinung an, dass eine Änderung der Schulbezirkssatzung GS Büppel nicht ohne eine Beratung und Anhörung der Büppeler möglich sei. Er stellt noch einmal klar, dass bereits öffentlich über Inhalte der Schulentwicklungsplanung diskutiert worden sei, noch bevor die Kreisverwaltung hierüber eine Vorlage gefertigt habe. Das Thema habe dadurch eine massive, emotionale Stimmung aller Betroffenen ausgelöst.

 

Herr KTA Chmielewski rügt, dass die Kreisverwaltung sich bei der Vorlage zu sehr auf die Ergebnisse des Arbeitskreises gestützt habe, welche die Zusammenlegung der Oberschulen vorsahen, ohne weitere Alternativvorschläge zu eröffnen.

 

Herr KTA Funke regt an, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern den Schulentwicklungsplan zurück in den Schulausschuss zu verweisen.

Frau KTA Bödecker erklärt, dass der Arbeitskreis eine Empfehlung seines erarbeiteten Ergebnisses in die Beratung gegeben habe, welches von den grundlegenden Argumenten der Expertenrunde getragen worden sei. Da diese Vorlage zur Schulentwicklungsplanung bereits alle Gremien durchlaufen habe, solle heute ein Beschluss gefasst werden – insbesondere  um die Standorte zu sichern und den Schülerinnen und Schülern damit das bestmögliche Angebot an ihrem Schulstandort unterbreiten zu können.

Herr KTA Homfeldt schließt sich den Ausführungen von Herrn KTA Funke an, den Schulentwicklungsplan im Schulausschuss zu beraten.

Herr Landrat Ambrosy gibt noch einmal zu bedenken, dass die heutige Beschlussfassung nicht nur den Standort Obenstrohe umfasse, sondern alle Schulstandorte im Landkreis Friesland. Für die offenen Fragen, um die Oberschule Obenstrohe sei an anderer Stelle, wie im Schulausschuss noch ausreichend Möglichkeit zur Beratung geboten. Es sei möglicherweise ein falsches Signal an alle anderen Schulstandorte, wie auch an die Eltern und Schüler/innen, wenn ein heutiger Beschluss über den Schulentwicklungsplan in seiner Gesamtheit ausbliebe. Zudem würde die Vertagung eine 3-Monatige Unsicherheit für alle anderen Schulen bedeuten. Weiterhin zeigt er in einem Überblick über die bisher und gleichzeitig auch langfristig wirkenden Umsetzungen aus der Zusammenarbeit des Landkreises mit der Bildungsregion auf, die bereits zu Gesprächen mit der IHK, der Handwerkskammer und der Wirtschaftsförderung zum Thema Fachkräfteoffensive/Beratung geführt haben. Die Schulen seien angeregt worden intensivere Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu betreiben, welches die meisten Schulen auch schon umgesetzt hätten. Darüber hinaus seien die Oberschulen per „best practice-Beispiele“ auf die örtliche Gemeinschaft, Vereine und  Unternehmen zugegangen und hätten dadurch eine Steigerung der Anmeldezahlen erreicht. Ebenfalls sei sich an die Bürgermeister der Städte und Gemeinden als Grundschulträger gewendet worden, so dass im Rahmen der Schulübergangsberatungen  alle Schulen eingeladen worden seien. Die Bildungsregion habe ebenfalls mit großer Auflage der seit 4 Jahren etablierten Schülerbroschüre, die großen Absatz findet, reagiert. Auch mit dem Land sei im Rahmen der Evaluationsberichte der Schulen über Qualitätssicherung, Konzeption und Kooperation gesprochen worden. Die Leiter der Schulen seien auf einem guten Weg, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Hierbei gehe es vor allem auch darum, Attraktivität der Oberschulen zu erreichen, so Herr Landrat Ambrosy. Er plädiere dafür, eine Vertagung der noch offenen Punkte, wie bereits erwähnt, vorzunehmen, aber über den unstrittigen Teil der Schulentwicklungsplanung heute einen positive Beschluss zu erreichen und damit für alle übrigen Schulen ein Signal zu setzen.

Herr KTV Pauluschke ergänzt hierzu, dass auch der Kreisausschuss empfohlen habe, so zu verfahren und den Status quo zu beschließen.

 

Herr KTV Pauluschke lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion auf Vertagung des Schulentwicklungsplanes beschließen, gefolgt von dem Beschluss gemäß der Vorlage. Danach werden die Beschlüsse über die Anträge zu TOP 7.3.1 gefasst:

 

1. Beschluss:

Die CDU-Fraktion beantragt den Schulentwicklungsplan zu vertagen.

 

zu 1. Abstimmungsergebnis zum Antrag der CDU:

 

Ja:

16

Nein:

22

= mehrheitlich abgelehnt

 

 

3. Beschluss zum Antrag der Gruppe MMW/Die Linke:
Der Antrag von KTA Chmielewski vom 01.11.2019 betr. Einrichtung einer Oberstufe für die IGS Süd wird in den Schulausschuss verwiesen.

 

zu 3. Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

4. Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.12.2019 betr. Änderung Schulbezirkszuteilung GS Büppel wird in den Schulausschuss verwiesen.

 

zu 4. Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 


zu 2. Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

15

Enthaltung:

1

= mehrheitlich bei 1 Enthaltung zugestimmt