Sitzung: 18.12.2019 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 0802/2019
2. Beschluss gemäß
Vorlage:
Der Schulentwicklungsplan 2019 – Stand 04.12.2019 - wird beschlossen.
Frau KTA Sudholz bedankt sichn namens der CDU-Fraktion zunächst für die
Zusammenstallung der Zahlen, Daten und Fakten. Es seien jedoch einige Punkte
nicht berücksichtigt worden, wie die Änderung der Schulbezirkssatzung „Büppel“
mit Beschluss aus Mai 2017. Der Antrag Oberschule Obenstrohe sei in die
Schulentwicklungsplanung mit aufzunehmen, was bislang nicht der Fall gewesen
sei. Zur Qualitätssicherung an den Oberschulen sei im Schulausschuss am 9. Mai
2019 angeregt worden, ein gemeinsames Projekt mit der Bildungsregion zu
beginnen. Gerade im Hinblick auf die Berufsbildenden Maßnahmen sei dies enorm
wichtig, da sie insbesondere für unsere Region einen erhöhten Stellenwert
haben. Auch dieser Punkt habe keine Berücksichtigung gefunden. Sie erinnert
Herrn Landrat Ambrosy an sein Versprechen ein Konzept zur Aufklärung der Eltern
von Landkreis und Bildungsregion gemeinsam entwickeln zu lassen. Dies sei noch
nicht passiert. Die Unterstützung durch den Landkreis und die Bildungsregion
sei hierbei sehr wichtig. Die CDU-Fraktion sei mit der Zusammenlegung von
Oberschulen nicht einverstanden, da dies keine Lösung sei, die stagnierenden
Anmeldezahlen zu verbessern. Eine Lösung hierfür sei vielmehr ein Ausbau der
Öffentlichkeitsarbeit durch den Landkreis. Die bestehenden Konzepte der
Oberschulen seien richtig und gut und nicht für rückgängige Zahlen
verantwortlich. Die Prognose der in der Vorlage genannten Schülerzahlen zweifle
sie an, da anhand dieser Zahlen im Verhältnis zur Kita-Bedarfsplanung kein
Rückgang nachvollziehbar sei. Die Zahl der Kinder lasse eine Prognose zu, die
eher zu teils gleichbleibenden bis steigenden Schülerzahlen tendiere; zudem
seien die Rückläufer an den Oberschulen nicht berücksichtigt worden. Bei einer
Zusammenlegung der Oberschulen Varel und Obenstrohe sei ggf. irgendwann mit
einer Sechszügigkeit zu rechnen. Auch diese Punkte vermisse sie in der
Schulentwicklungsplanung. Zudem fordere sie die Umsetzung der Beschlüsse.
Somit könne der Schulentwicklungsplan heute keinen Beschluss erfahren,
sondern solle zur Nachbesserung vertagt werden.
Herr KTV Pauluschke erläutert das heutige Verfahren zur
Beschlussfassung: Die Schulentwicklungsplanung solle nach dem Status quo zum
01.08.2019 beschlossen werden, was bedeute, dass die Schullandschaft
unverändert bleibe. Dies bedeute wiederum für die Oberschule Obenstrohe, dass erst
dann eine Änderung erforderlich werden würde, wenn ein Problem mit der
Zügigkeit auftrete. Als Weiteres sei der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke auf
Einrichtung einer Oberstufe für die IGS Süd zur Beratung im Schulausschuss
zurückgestellt worden. Das gleiche gelte für den Antrag der CDU-Fraktion auf
Änderung der Schulbezirkszuteilung GS Büppel, welcher ebenfalls für eine
Beratung im Schulausschuss vorgesehen sei, da der Ausschuss sich bislang noch
nicht mit den Themen befasst habe. Danach würde durch die Gremienfolge eine
Beschlussfassung möglich sein.
Frau KTA Schlieper stellt den Nutzen des Arbeitskreises
Schulentwicklungsplanung zunächst in Frage. Der Zweck dieser Arbeitsgruppe sei
neben einer transparenten Planung auch die Einbeziehung der Betroffenen und
Experten bei der Mitarbeit, wie Schulleitungen, Schülervertretungen,
Elternvertretungen sowie KTA aus allen Fraktionen. Hier solle über den
Arbeitskreis hinaus zu den Themen auch Beratung in den Fraktionen stattfinden.
Ihr komme es so vor, als würde solch ein Nutzen des Arbeitskreises bislang
nicht stattfinden, sondern die Erkenntnisse aus dem Arbeitskreis für andere
Zwecke genutzt. Sie ist über diese Entwicklung nicht sehr erfreut, halte aber weiterhin an dem
Arbeitskreis fest. Die erarbeiteten Zahlen, Daten und Fakten seien für 2019
festzuschreiben und der Schulentwicklungsplan sei zu beschließen.
Die Anträge werden, wie bereits vom Vorsitzenden ausgeführt, zunächst im
Schulausschuss zu beraten sein, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und am
Ende zu beschließen. Sie merkt hierbei nur an, dass bei allen Entscheidungen,
die über die Schulen getroffen werde, der Grundsatz laute: „Die Entscheidung
für eine Schule darf einer anderen Schule keinen Schaden zufügen“.
Frau EKRin Vogelbusch erläutert grob, wie die Schülerzahlen für den
Schulentwicklungsplan zusammengestellt worden seien. Die Bildungsregion arbeite
an der Qualitätssicherung der Schulen – sei hierfür aber auch auf die
Kooperation der Schulen angewiesen, da es nicht nur um die Schulinhaltliche
Ausgestaltung, sondern auch um die äußeren Rahmenbedingungen, wie Gebäude,
Schulsekretär/in, Schulhausmeister/in gehen würde. Eine Änderung der
Schulbezirkssatzung GS Büppel würde nach jetzigem Stand bedeuten, dass die
Schule in Varel die Didaktische Leitung verlieren würde. Dieses Ergebnis sei in
einem Abwägungsprozess zustande gekommen und in den Schulentwicklungsplan
eingeflossen. Der heutige Beschluss über den Schulentwicklungsplan wäre
wichtig, da dieser den Schülern und Eltern eine grundlegende Sicherheit
vermitteln würde.
Herr KTA Zillmer erläutert, dass aus Sicht der CDU-Fraktion die Inhalte
der Schulentwicklungsplanung nicht hinreichend ausgearbeitet worden seien,
daher könne aus Sicht der CDU-Fraktion heute kein Beschluss gefasst werden.
Herr KTA Chmielewski sei mit dem Schulentwicklungsplan, wie er jetzt
vorliege, einverstanden und befinde ihn für beschlusswürdig, weshalb seine
Gruppe bereits eine Fülle von Anträgen hierzu gestellt habe (IGS-Oberstufe,
Verlagerung von Schulbezirken). Der Beschluss des Status quo könne heute in
dieser Form unter der Maßgabe gefasst werden, dass noch einige Nacharbeiten
erforderlich seien. Bei der derzeit vorliegenden Gesetzeslage rege er an, ggf.
einen niedrigeren Schulteiler für unsere Region zu fordern; eine weitere
Forderung könne zudem sein, dass die Didaktische Leitung von der Schülerzahl
abhängig gemacht werde. Seinen Antrag erweitere er und rege an, dass der
Landkreis eine Resolution an die Landesschulbehörde richte.
Herr KTA Funke macht deutlich, dass ein Arbeitskreis kein
Beschlussgremium sei. Zwar leiste er einen wichtigen Beitrag, aber für die
Umsetzung hätten die Beschlüsse des Arbeitskreises keinerlei bindende Wirkung.
Nach der Beratungsfolge der Kreisgremien entscheide hierbei abschließend der Kreistag.
Gerade bei der Entscheidung über die Schulbezirkssatzung GS Büppel sei eine
hinreichende Beratung und Abwägung notwendig, um die Standorte Varel und
Obenstrohe zu erhalten. Das Vorgehen, wie im Bauausschuss mit Einbringung einer
Vorlage zum Abriss der Oberschule Obenstrohe, die vorzeitig zurückgezogen wurde
seitens der Verwaltung, sei hierbei nicht zielführend.
Der Wortbeitrag des Kreistagskollegen, dass etwas aus dem Arbeitskreis
an die Öffentlichkeit „durchgestochen“ sei, relativiert Herr Vorsitzender
Pauluschke durch seine Erläuterung, dass der Arbeitskreis zur
Schulentwicklungsplanung grundlegend transparent agiere, da dort alle
Betroffenen, wie Schulleiter, Kreiselternrat, Kreisschülerrat und einige
Kreistagsabgeordnete mitarbeiten. Er sowie auch Frau KTA Sudholz hätten
mehrfach darauf hingewiesen, dass die Beschlüsse des Arbeitskreises nicht
bindend seien und dass solche Beschlüsse nur von Kreisgremien gefasst werden
können.
Frau KTA Sudholz erklärt, dass die Entscheidungen innerhalb des Arbeitskreises
nicht immer auf einen Konsens ausgerichtet gewesen seien. Sie möchte
klarstellen, dass die Inhalte aus dem Arbeitskreis zum Schulentwicklungsprozess
nicht entgegen ihres Zweckes genutzt worden seien. Weiterhin fragt sie, warum
bei der Schulentwicklungsplanung nicht die Änderung der Schulbezirkssatzung in
Obenstrohe und die damit einhergehende Problematik von vornherein beachtet
worden und in den Plan aufgenommen worden sei. Darüber hinaus halte sie es für
erforderlich, dass Schulen, wie Varel und Obenstrohe, sich für die
Konzeptionierung eines Zusammenschlusses auf Augenhöhe, d.h. gleichberechtigt
begegnen würden. Derzeit lägen ungleiche Voraussetzungen vor.
Herr KTV Pauluschke erkundigt sich gegenüber dem Landrat, ob der Antrag
zur Änderung der Schulbezirkssatzung GS Büppel bereits mit dem Schulelternrat
bzw. der Schulelternschaft von Büppel besprochen worden sei und er somit
entscheidungsreif vorliege oder, ob es noch einer Beratung im Schulausschuss
bedürfe.
Herr Landrat Ambrosy bestätigt den Bedarf einer Beratung im
Schulausschuss.
Herr KTA Ratzel schließt sich der Meinung an, dass eine Änderung der
Schulbezirkssatzung GS Büppel nicht ohne eine Beratung und Anhörung der
Büppeler möglich sei. Er stellt noch einmal klar, dass bereits öffentlich über
Inhalte der Schulentwicklungsplanung diskutiert worden sei, noch bevor die
Kreisverwaltung hierüber eine Vorlage gefertigt habe. Das Thema habe dadurch
eine massive, emotionale Stimmung aller Betroffenen ausgelöst.
Herr KTA Chmielewski rügt, dass die Kreisverwaltung sich bei der Vorlage
zu sehr auf die Ergebnisse des Arbeitskreises gestützt habe, welche die
Zusammenlegung der Oberschulen vorsahen, ohne weitere Alternativvorschläge zu
eröffnen.
Herr KTA Funke regt an, heute keinen Beschluss zu fassen, sondern den
Schulentwicklungsplan zurück in den Schulausschuss zu verweisen.
Frau KTA Bödecker erklärt, dass der Arbeitskreis eine Empfehlung seines
erarbeiteten Ergebnisses in die Beratung gegeben habe, welches von den
grundlegenden Argumenten der Expertenrunde getragen worden sei. Da diese
Vorlage zur Schulentwicklungsplanung bereits alle Gremien durchlaufen habe,
solle heute ein Beschluss gefasst werden – insbesondere um die Standorte zu sichern und den
Schülerinnen und Schülern damit das bestmögliche Angebot an ihrem Schulstandort
unterbreiten zu können.
Herr KTA Homfeldt schließt sich den Ausführungen von Herrn KTA Funke an,
den Schulentwicklungsplan im Schulausschuss zu beraten.
Herr Landrat Ambrosy gibt noch einmal zu bedenken, dass die heutige
Beschlussfassung nicht nur den Standort Obenstrohe umfasse, sondern alle
Schulstandorte im Landkreis Friesland. Für die offenen Fragen, um die
Oberschule Obenstrohe sei an anderer Stelle, wie im Schulausschuss noch
ausreichend Möglichkeit zur Beratung geboten. Es sei möglicherweise ein
falsches Signal an alle anderen Schulstandorte, wie auch an die Eltern und
Schüler/innen, wenn ein heutiger Beschluss über den Schulentwicklungsplan in
seiner Gesamtheit ausbliebe. Zudem würde die Vertagung eine 3-Monatige
Unsicherheit für alle anderen Schulen bedeuten. Weiterhin zeigt er in einem
Überblick über die bisher und gleichzeitig auch langfristig wirkenden
Umsetzungen aus der Zusammenarbeit des Landkreises mit der Bildungsregion auf,
die bereits zu Gesprächen mit der IHK, der Handwerkskammer und der
Wirtschaftsförderung zum Thema Fachkräfteoffensive/Beratung geführt haben. Die
Schulen seien angeregt worden intensivere Öffentlichkeitsarbeit und Werbung zu
betreiben, welches die meisten Schulen auch schon umgesetzt hätten. Darüber
hinaus seien die Oberschulen per „best practice-Beispiele“ auf die örtliche
Gemeinschaft, Vereine und Unternehmen
zugegangen und hätten dadurch eine Steigerung der Anmeldezahlen erreicht. Ebenfalls
sei sich an die Bürgermeister der Städte und Gemeinden als Grundschulträger
gewendet worden, so dass im Rahmen der Schulübergangsberatungen alle Schulen eingeladen worden seien. Die
Bildungsregion habe ebenfalls mit großer Auflage der seit 4 Jahren etablierten
Schülerbroschüre, die großen Absatz findet, reagiert. Auch mit dem Land sei im
Rahmen der Evaluationsberichte der Schulen über Qualitätssicherung, Konzeption
und Kooperation gesprochen worden. Die Leiter der Schulen seien auf einem guten
Weg, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Hierbei gehe es vor allem auch darum,
Attraktivität der Oberschulen zu erreichen, so Herr Landrat Ambrosy. Er
plädiere dafür, eine Vertagung der noch offenen Punkte, wie bereits erwähnt,
vorzunehmen, aber über den unstrittigen Teil der Schulentwicklungsplanung heute
einen positive Beschluss zu erreichen und damit für alle übrigen Schulen ein
Signal zu setzen.
Herr KTV Pauluschke ergänzt hierzu, dass auch der Kreisausschuss
empfohlen habe, so zu verfahren und den Status quo zu beschließen.
Herr KTV Pauluschke lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion auf
Vertagung des Schulentwicklungsplanes beschließen, gefolgt von dem Beschluss
gemäß der Vorlage. Danach werden die Beschlüsse über die Anträge zu TOP 7.3.1
gefasst:
1. Beschluss:
Die CDU-Fraktion
beantragt den Schulentwicklungsplan zu vertagen.
zu 1. Abstimmungsergebnis zum Antrag der CDU:
Ja: |
16 |
Nein: |
22 |
= mehrheitlich abgelehnt
3. Beschluss zum Antrag der Gruppe MMW/Die
Linke:
Der Antrag von KTA Chmielewski vom 01.11.2019 betr. Einrichtung
einer Oberstufe für die IGS Süd wird in den Schulausschuss verwiesen.
zu 3. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:
Der Antrag der
CDU-Kreistagsfraktion vom 08.12.2019 betr. Änderung Schulbezirkszuteilung GS
Büppel wird in den Schulausschuss verwiesen.
zu 4. Abstimmungsergebnis:
einstimmig
zu 2. Abstimmungsergebnis:
Ja: |
22 |
Nein: |
15 |
Enthaltung: |
1 |
= mehrheitlich bei 1 Enthaltung zugestimmt