Sitzung: 18.12.2019 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0843/2019
Beschluss:
1. Der Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung wird zugestimmt.
2. Die freiwillige Leistung gem. § 7a wird überprüft, sobald das Land
Niedersachsen seine Ankündigung, eine zur Regelung der
Schülerbeförderungskosten für die SEK II-Bereich zu finden, umsetzt.
Herr KTV Pauluschke hebt hervor, dass es bei diesem Beschluss um die
hälftige Übernahme der Kosten von Schülersammelzeitkarten gehe, diese schließe
Fahrten mit Privat-Pkw aus.
Herr KTA Homfeldt ist erfreut über den ersten Schritt zur Übernahme der
Kosten für die Schülerbeförderung. Er beantrage, die Verwaltung mit einem
entsprechenden Konzept für das Jahr 2021über die 100-prozentige Kostenfreiheit
zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung der
landespolitischen Entscheidungen, zu beauftragen.
Frau KTA Schlieper begrüßt die hälftige Beteiligung des Landkreises
Friesland an den Kosten zur Schülerbeförderung, welche in einem bedeutenden
Zusammenhang mit einem starken Öffentlichen Personennahverkehr stünden.
Hierdurch solle vielen Familien die Möglichkeit geboten werden, ggf. auf das
zweite oder dritte Auto innerhalb der Familie zu verzichten, um Kosten zu sparen,
indem für die Beförderung der Schüler und Auszubildenden nur noch eine
50-prozentigen Eigenfinanzierung an den Schülerbeförderungskosten erfordere.
Auf Landesebene seien hierzu Verabredungen seitens SPD und CDU für den
Koalitionsvertrag getroffen worden, so dass der Schülerverkehr für die SEK
II-Schüler kostenlos werden solle. Die Mehrheitsgruppe sehe dies als eine
Vorleistung dieses Kreistages für den Landkreis Friesland und eine
Unterstützung bzw. einen Anschub des ÖPNV, dabei sei das Land Niedersachsen
jedoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen, die Kosten für die kostenfreie
Schülerbeförderung zu tragen, so Frau Schlieper. Dem Antrag der CDU-Fraktion
könne sie nicht zustimmen, da dies eine 100-prozentige Vorfinanzierung durch
den Landkreis Friesland bedeute. Hier sehe sie eine klare Pflicht des Landes,
auf die der Landkreis Friesland, zur Erfüllung dieser Pflicht, hinzuwirken
habe. Sie erwarte hierzu im Jahr 2020 eine zufriedenstellende Lösung seitens
des Landes und ggf. eine Rückerstattung der durch den Landkreis vorfinanzierten
Schülerbeförderungskosten.
Herr Landrat Ambrosy stelle bei der 50-prozentigen Übernahme der Kosten
nicht nur einen Aspekt der Verbesserung zur Kostenentlastung für die
Schülerinnen und Schüler im SEK II-Bereich fest, sondern der Bund habe auch die
Rechtstellung der Kinder im SGB II-Bereich und SGB VIII-Bereich erheblich
verbessert, so dass die Änderung der Gesetze und Fördervorschriften zum
01.01.2020 bewirke, dass es für die Kostenerstattung keines Antrages mehr
bedürfe, so dass diese Kinder und Jugendlichen in den Genuss der kostenlosen
Schülerbeförderung kommen würden. Zudem führe die Koalition Gespräche darüber,
das Kindergeld Plus weiterzuentwickeln, somit bestünde die Möglichkeit über das
Kindergeld Teilhabekosten, wie Schülerbeförderungskosten u.a. abzudecken. Hier
appelliere er an die Kreistagsmitglieder die Koalitionspartner über ihre
parteilichen Möglichkeiten dazu zubewegen, diesen Weg weitezugehen.
Herr KTA Zillmer bittet um Abstimmung zum einen über die Schülerbeförderung,
wie in der Vorlage und zum anderen über den gestellten Antrag der CDU-Fraktion.
Beschluss zum Antrag der
CDU-Fraktion:
Die Verwaltung wird mit einem entsprechenden Konzept für das Jahr
2021über die 100-prozentige Kostenfreiheit zur Beförderung der Schülerinnen und
Schüler, unter Berücksichtigung der landespolitischen Entscheidungen,
beauftragt
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
21 |
= mehrheitlich abgelehnt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig