Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1.    Der Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung wird zugestimmt.

2.    Die freiwillige Leistung gem. § 7a wird überprüft, sobald das Land Niedersachsen seine Ankündigung, eine zur Regelung der Schülerbeförderungskosten für die SEK II-Bereich zu finden, umsetzt.

 


Herr KTV Pauluschke hebt hervor, dass es bei diesem Beschluss um die hälftige Übernahme der Kosten von Schülersammelzeitkarten gehe, diese schließe Fahrten mit Privat-Pkw aus.

Herr KTA Homfeldt ist erfreut über den ersten Schritt zur Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung. Er beantrage, die Verwaltung mit einem entsprechenden Konzept für das Jahr 2021über die 100-prozentige Kostenfreiheit zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung der landespolitischen Entscheidungen, zu beauftragen. 

Frau KTA Schlieper begrüßt die hälftige Beteiligung des Landkreises Friesland an den Kosten zur Schülerbeförderung, welche in einem bedeutenden Zusammenhang mit einem starken Öffentlichen Personennahverkehr stünden. Hierdurch solle vielen Familien die Möglichkeit geboten werden, ggf. auf das zweite oder dritte Auto innerhalb der Familie zu verzichten, um Kosten zu sparen, indem für die Beförderung der Schüler und Auszubildenden nur noch eine 50-prozentigen Eigenfinanzierung an den Schülerbeförderungskosten erfordere. Auf Landesebene seien hierzu Verabredungen seitens SPD und CDU für den Koalitionsvertrag getroffen worden, so dass der Schülerverkehr für die SEK II-Schüler kostenlos werden solle. Die Mehrheitsgruppe sehe dies als eine Vorleistung dieses Kreistages für den Landkreis Friesland und eine Unterstützung bzw. einen Anschub des ÖPNV, dabei sei das Land Niedersachsen jedoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen, die Kosten für die kostenfreie Schülerbeförderung zu tragen, so Frau Schlieper. Dem Antrag der CDU-Fraktion könne sie nicht zustimmen, da dies eine 100-prozentige Vorfinanzierung durch den Landkreis Friesland bedeute. Hier sehe sie eine klare Pflicht des Landes, auf die der Landkreis Friesland, zur Erfüllung dieser Pflicht, hinzuwirken habe. Sie erwarte hierzu im Jahr 2020 eine zufriedenstellende Lösung seitens des Landes und ggf. eine Rückerstattung der durch den Landkreis vorfinanzierten Schülerbeförderungskosten.

Herr Landrat Ambrosy stelle bei der 50-prozentigen Übernahme der Kosten nicht nur einen Aspekt der Verbesserung zur Kostenentlastung für die Schülerinnen und Schüler im SEK II-Bereich fest, sondern der Bund habe auch die Rechtstellung der Kinder im SGB II-Bereich und SGB VIII-Bereich erheblich verbessert, so dass die Änderung der Gesetze und Fördervorschriften zum 01.01.2020 bewirke, dass es für die Kostenerstattung keines Antrages mehr bedürfe, so dass diese Kinder und Jugendlichen in den Genuss der kostenlosen Schülerbeförderung kommen würden. Zudem führe die Koalition Gespräche darüber, das Kindergeld Plus weiterzuentwickeln, somit bestünde die Möglichkeit über das Kindergeld Teilhabekosten, wie Schülerbeförderungskosten u.a. abzudecken. Hier appelliere er an die Kreistagsmitglieder die Koalitionspartner über ihre parteilichen Möglichkeiten dazu zubewegen, diesen Weg weitezugehen.

Herr KTA Zillmer bittet um Abstimmung zum einen über die Schülerbeförderung, wie in der Vorlage und zum anderen über den gestellten Antrag der CDU-Fraktion.

Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion:

Die Verwaltung wird mit einem entsprechenden Konzept für das Jahr 2021über die 100-prozentige Kostenfreiheit zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler, unter Berücksichtigung der landespolitischen Entscheidungen, beauftragt

Abstimmungsergebnis:

Ja:

17

Nein:

21

= mehrheitlich abgelehnt


Abstimmungsergebnis:

einstimmig