Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der Gruppe MMW/Die Linke vom 25.04.2019 betr. Verabschiedung einer Erklärung „Sicherer Hafen“ wird sodann zur Abstimmung gestellt.

 

 


Frau KTA Wittke trägt den Antrag der Gruppe MMW/Die Linke vor.

 

Herr KTA Tammen fasst den Antrag in einem Satz zusammen „Man lasse keinen Menschen ertrinken“ und appelliert auf Zustimmung.

 

Frau KTA Schlieper spricht sich dagegen aus, da den Menschen keine falsche Hoffnung suggeriert werden solle, sie aufzunehmen, um sie dann abzuschieben. Dies habe eine falsche Signalwirkung. Ohne Frage sei eine Rettung der Menschen erforderlich. Eine Gewährleistung zur Integration durch den Landkreis sei schon deshalb nicht möglich, da zunächst einmal der Status festgestellt werden müsse. Sie plädiere dafür, die gesetzliche Bestimmung zu akzeptieren. Der Landkreis habe sich in der Flüchtlingssituation vorbildlich verhalten und werde dies auch weiterhin tun. Das Konzept sicherer Hafen müsse deswegen nicht zwingend unterstützt werden.

 

Frau EKR’in Vogelbusch weist hierbei auf die rechtliche Seite hin: Zunächst verweist sie auf das Malta-Abkommen von September 2019, welches für die Aufnahme von Geflüchteten auf privaten Schiffen gelte. Eine Aufnahme von deutschen Militärschiffen würde eine Aufnahme auf deutschem Boden bedeuten. Nach Auskunft des MI Nds. müssen Menschen, die nicht über eine Verteilung, sprich einen Verteilschlüssel zugeordnet würden, wie vorgeschrieben in die Zentrale Aufnahmestelle nach Bramsche verbracht werden. Selbstverständlich wird der Landkreis weiterhin Flüchtlinge ggf. auch über den Verteilschlüssel aufnehmen.

 

Herr KTV Pauluschke halte somit den Antrag aus rechtlichen Gründen für erledigt.

 

Frau KTA Esser spreche sich für den Anschluss an die Seebrücke aus, um ein Signal zu senden und das freiwillige Malta-Abkommen zu unterstützen. Es ginge darum, sich als Kommune bereit zu erklären, diese Menschen aufzunehmen und dies der Bundesregierung zu signalisieren.

 

Herr KTV Pauluschke sehe dies als Aufruf zum Rechtsbruch.

 

Herr KTA Chmielewski erläutert, dass sich seit Malta die Situation nicht geändert habe. Seitens der Seebrücke würden immer noch Kapitäne vor Gericht stehen, weil sie Menschen gerettet hätten. Es ginge um ein Signal der Bereitschaft, hier im Landkreis, wenn die schiffbrüchigen Menschen hier ankommen, sie aufzunehmen und dann ein ordentliches Asylverfahren zu beginnen. Es ginge nicht um einen Rechtsbruch, sondern darum, die Rechte der Menschen in Not durchzusetzen und derer die diesen Menschen zur Hilfe eilen würden.

 

Frau KTA Zerth unterstütze mit der AfD-Fraktion die Seenotrettung, aber halte das Vorhaben für ein falsches Signal an die Menschen in dieser Notlage.

 

Herr KTA Behrens-Focken schließe sich namens der CDU aufgrund der rechtlichen Situation den Ausführungen  der Verwaltung an und schlage vor einen Posten im Haushalt einzuplanen und der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) jährlich eine Spende zukommen zu lassen.  

 

Herr KTA Kühne macht noch einmal deutlich, dass es sich hierbei seinem Erachten nach um ein Politikum der Seebrücke handle, welches er nicht entgegen der funktionierenden Mechanismen der Bundesrepublik und der EU unterstützen könne.

 

Nach kontroverser Diskussion über die gesetzliche Seite bis hin zum rein menschlichen Dafürhalten, kommt der Kreistag zu folgendem Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

24

Enthaltung:

2

= mehrheitlich abgelehnt

 

 

Im Weiteren beantragt Herr KTV Pauluschke hierzu die Feststellung, dass der Antrag durch das Malta-Abkommen erledigt ist, und lässt darüber abstimmen:

 

 

Beschluss zum Antrag von KTV Pauluschke:

Der endgültigen Erledigung des Antrages der Gruppe MMW/Die Linke zur Verabschiedung einer Erklärung „Sicherer Hafen“ durch die aktuelle Rechtslage wird zugestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

16

= mehrheitlich zugestimmt