Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0860/2020
Beschluss:
Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit der STEP gGmbH eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2020 in
Höhe von 175.000,00 € abzuschließen.
Begründung:
Die Suchtberatung
Friesland (Trägerschaft STEP gGmbH) nimmt im Gesamtversorgungssystem des
Landkreises die Aufgaben der Suchtkrankenhilfe (Suchtprävention, Vernetzung und
Kooperation sowie Akuthilfe, Beratung und Betreuung einschließlich aufsuchender
Sozialarbeit in gebotenen Fällen) wahr.
In den vergangenen
5 Jahren wurden folgende Budgets gewährt:
2015: 166.693,00€
2016: 172.084,00€
2017 – 2019: 172.000,00€
Für den Zeitraum ab
dem 01.01.2020 muss eine neue Budgetvereinbarung getroffen werden.
Per E-Mail vom
17.10.2019 hat die STEP gGmbH eine Budgetplanung für das Jahr 2020 vorgelegt
und ein Budget in Höhe von 175.000,00 € beantragt. Die Kostensteigerung von
3.000€ ergibt sich aufgrund allgemeiner Lohn- und Kostensteigerungen.
Für die am
Jahresgespräch am 22.10.2019 beteiligten Fachbereiche „Gesundheitswesen“ und
„Jobcenter“ ist das beantragte Budget bzw. die Kostensteigerung nach drei
Jahren gleichbleibenden Budgets nachvollziehbar. Somit sprechen sich die
Beteiligten für den Abschluss einer Vereinbarung in Höhe der beantragten 175.000,00€ aus.
Herr Dr. Fuchs
führt die Vorlage aus.
Die
Kostensteigerung in der Höhe von 3000,00 Euro sei aus Sicht der Verwaltung im
Rahmen der allgemeinen Lohn- und Kostensteigerungen nachvollziehbar, es werde
nicht über einen Grund zur Kündigung nachgedacht. Bezüglich einer Alternative
zur STEP gGmbH sei auf die Erfahrungen der Nachbarkommunen Wittmund und
Wilhelmshaven zurückgegriffen worden. Über die Jahre habe sich eine gute
Zusammenarbeit mit der STEP gGmbH entwickelt.
KTA Sudholz merkt
an, dass sie Arbeit der STEP gGmbH schätzt und erbittet einen Bericht, um
Transparenz zu zeigen. Der Personalkostenfaktor sei sehr hoch, aus diesem Grund
bittet KTA Sudholz um eine Aufschlüsselung.
Herr Dr. Fuchs
antwortet, dass jährliche Berichte von der STEP gGmbH vorliegen und somit auch
zur Verfügung gestellt werden könnten.
Erste Kreisrätin
Frau Vogelbusch fügt bezüglich der Personalkosten hinzu, dass vom Land und von
der Verwaltung vorgegeben sei, dass Fachkräfte, wie zum Beispiel Psychologen
bei der STEP gGmbH mitarbeiten würden und selbstverständlich auch Kosten
verursachen würden. Frau Vogelbusch betont, dass die Zusammenarbeit mit der
STEP gGmbH weitergeführt werden sollte.
KTA Wilken stimmt
zu, dass die STEP gGmbH erfahrungsgemäß ein guter Kooperationspartner sei.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.