Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der STEP gGmbH eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2020 in Höhe von 175.000,00 € abzuschließen.

 

 


Begründung:

Die Suchtberatung Friesland (Trägerschaft STEP gGmbH) nimmt im Gesamtversorgungssystem des Landkreises die Aufgaben der Suchtkrankenhilfe (Suchtprävention, Vernetzung und Kooperation sowie Akuthilfe, Beratung und Betreuung einschließlich aufsuchender Sozialarbeit in gebotenen Fällen) wahr.

 

In den vergangenen 5 Jahren wurden folgende Budgets gewährt:

                2015: 166.693,00€

                2016: 172.084,00€

                2017 – 2019: 172.000,00€

 

Für den Zeitraum ab dem 01.01.2020 muss eine neue Budgetvereinbarung getroffen werden.

 

Per E-Mail vom 17.10.2019 hat die STEP gGmbH eine Budgetplanung für das Jahr 2020 vorgelegt und ein Budget in Höhe von 175.000,00 € beantragt. Die Kostensteigerung von 3.000€ ergibt sich aufgrund allgemeiner Lohn- und Kostensteigerungen.

 

Für die am Jahresgespräch am 22.10.2019 beteiligten Fachbereiche „Gesundheitswesen“ und „Jobcenter“ ist das beantragte Budget bzw. die Kostensteigerung nach drei Jahren gleichbleibenden Budgets nachvollziehbar. Somit sprechen sich die Beteiligten für den Abschluss einer Vereinbarung in Höhe der beantragten 175.000,00€ aus.

 

Herr Dr. Fuchs führt die Vorlage aus.

 

Die Kostensteigerung in der Höhe von 3000,00 Euro sei aus Sicht der Verwaltung im Rahmen der allgemeinen Lohn- und Kostensteigerungen nachvollziehbar, es werde nicht über einen Grund zur Kündigung nachgedacht. Bezüglich einer Alternative zur STEP gGmbH sei auf die Erfahrungen der Nachbarkommunen Wittmund und Wilhelmshaven zurückgegriffen worden. Über die Jahre habe sich eine gute Zusammenarbeit mit der STEP gGmbH entwickelt.

 

KTA Sudholz merkt an, dass sie Arbeit der STEP gGmbH schätzt und erbittet einen Bericht, um Transparenz zu zeigen. Der Personalkostenfaktor sei sehr hoch, aus diesem Grund bittet KTA Sudholz um eine Aufschlüsselung.

 

Herr Dr. Fuchs antwortet, dass jährliche Berichte von der STEP gGmbH vorliegen und somit auch zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch fügt bezüglich der Personalkosten hinzu, dass vom Land und von der Verwaltung vorgegeben sei, dass Fachkräfte, wie zum Beispiel Psychologen bei der STEP gGmbH mitarbeiten würden und selbstverständlich auch Kosten verursachen würden. Frau Vogelbusch betont, dass die Zusammenarbeit mit der STEP gGmbH weitergeführt werden sollte.

 

KTA Wilken stimmt zu, dass die STEP gGmbH erfahrungsgemäß ein guter Kooperationspartner sei. 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.