Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Antrag für das kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen soll fristgerecht gestellt werden.

 

 


Begründung:

Das Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit zielt darauf ab, Kommunen beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen zu unterstützen.

Zwar sind im Landkreis einzelne Strukturen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention vorhanden, jedoch sind diese noch nicht unbedingt aufeinander abgestimmt. Zudem fehlt zum Teil der zielgruppenspezifische Bezug, der Angebote effizienter gestaltet.

Das Förderprogramm bietet nun die Chance die gegebenen Strukturen zu nutzen und sie mit besonderem Fokus auf verschiedene Lebenswelten und die sogenannten vulnerablen Gruppen weiter auszubauen (alleinerziehende Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien).

So sollen vor allem die Menschen von dem Ausbau präventiver und gesundheitsförderlicher Strukturen profitieren, die bisher nur wenig von Angeboten dieser Art erreicht wurden.

Auf diese Weise leistet der Landkreis einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in der Kommune.

(Für weitere Informationen zum kommunalen Förderprogramm liegt die Förderbekanntmachung als Anlage bei).

 

Das Förderprogramm beinhaltet eine finanzielle Förderung im Sinne einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (für die Förderung im 4. und 5. Jahr muss die Kommune im dritten Förderjahr darlegen, wie eine Verstetigung des Vorhabens und eine Etablierung der kommunalen Prozesskoordination erfolgen sollen).

Die maximale Fördersumme beträgt 210.000 Euro, wobei der zu zahlende Eigenanteil der Kommune mit Dauer der Förderung ansteigt.

Ziel soll sein, dass die durch die Förderung etablierten Strukturen nach Ender des Förderzeitraums von der Kommune weitergetragen werden.

Neben der finanziellen Förderung umfasst das Förderprogramm außerdem Unterstützungsangebote zu fachlich-inhaltlichen Fragen im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung sowie zu formalen Fragen der Antragstellung.

 

Die Frist der Antragsstellung ist der 30.06.2020.

 

Der Ausbau gesundheitsförderlicher und präventiver Strukturen im Landkreis ist als eine Investition in die friesländische Bevölkerung zu sehen.

Durch Vermeidung oder zumindest Verzögerung von Krankheiten, Behinderungen und Pflegebedarfen können Behandlungskosten im Gesundheits- und Sozialsystem und krankheitsbedingte, kostenintensive Ausfälle am Arbeitsplatz verringert werden.

 

Der Fachbereich 53 ist nach §4 NGöGD zuständig für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention. Hier bestünde die Möglichkeit mit Hilfe der Fördermittel eine 0,5AK-Stelle einzurichten, die die Koordination und Steuerung entsprechender Angebote übernehmen könnte.

 

Der Finanzierungsplan würde hierfür wie folgt aussehen:

 

Jahr

Personalkosten

Sachkosten

Fördersumme

Anteil Landkreis

1 (2021)

30.000

5.000

70% = 24.500€ 

30% = 10.500€

2 (2022)

30.750

5.000

50% = 17.875€

50% = 17.875€

3 (2023)

31.600

5.000

30% = 10.980€

70% = 25.620€

4 (2024)

32.400

5.000

30% = 11.220€

70% = 26.180€

5 (2025)

33.300

5.000

30% = 11.490€

70% = 26.810€

 

Erste Aufgaben dieser Person wären sicherlich zunächst die Erfassung und Darstellung vorhandener Strukturen sowie die Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Anbietern und Ansprechpartnern mit dem Ziel ein tragfähiges und innovatives Netzwerk zu knüpfen.

 

Neben der strukturellen Förderung bietet das GKV-Programm auch die Möglichkeit einer projektbezogenen Förderung. Antragsteller für Projekte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Prävention, die sich insbes. auf die sog. vulnerablen Zielgruppen beziehen, sind Landkreise und kreisfreie Städte.

Die projektbezogene Förderung kann auch dann erfolgen, wenn keine Koordinierungsstelle Gesundheitsförderung und Prävention eingerichtet wurde.

 

Herr Dr. Fuchs verweist auf die ausführliche Begründung der Vorlage und gibt zu bedenken, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handele, wobei die Kosten und Folgekosten zu beachten seien.

 

KTA Sudholz stellt klar, dass die Höhe der Kosten und die noch nicht abschätzbare Höhe der Folgekosten zu bedenken sei. Auch vorhandene Angebote würden vorliegen. Ein Mehrwert würde sich der CDU aufgrund dieser Vorlage nicht erschließen. Es werde ein Bericht gewünscht, aus dem hervorgehe, welche Angebote diesbezüglich im Landkreis Friesland vorlägen. Es wird der Antrag gestellt, dass diese Vorlage zurückgestellt wird, bis der gewünschte Bericht vorliegt. Schließlich gehe es um die Verhältnismäßigkeit von Kosten zu Leistung.

 

Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch antwortet, dass eine Aufstellung nicht vorliege, diese sei ein Teil des Projektes. Es würden nicht die Kapazitäten vorliegen, eine Aufbereitung durchzuführen. Angebote seien bekannt, jedoch nicht alle.

 

KTA Janßen stellt die Frage, ob die Fördermittel noch vorliegen, wenn der Antrag zurückgestellt werden würde.

 

Landrat Herr Ambrosy antwortet, dass es möglich sei, mit den großen Krankenkassen zu sprechen, um Informationen zu erhalten. Es wäre somit eine Möglichkeit, diesen Antrag beratend zur Kenntnis zu nehmen und bis zur nächsten Kreisausschusssitzung nochmals zu beraten. Bis zum 30.06.2020 würde die Frist für die Fördermittel laufen. Die GKV kenne diese Probleme auch. Aus diesem Grund sollen Projekte dieser Art aufgesetzt werden. Es gäbe faktisch keine Alternative.

 

KTA Wilken entgegnet, dass bereits in Gruppen und Fraktionen beraten worden sei und sie sich hier ausreichend informiert fühlen. Es sei keine Zeit zu verlieren, da es auch um die Gesundheitsförderung für benachteiligte Menschen gehe und die Angebote den Menschen zugänglicher gemacht werden müssten. Hier solle zukunftsorientiert gedacht werden. Insgesamt habe die Bevölkerung des Landkreises Friesland hiervon einen Mehrwert.

 

Herr Dr. Fuchs betont, dass der Landkreis Friesland die Aufgabe habe, gesundheitsförderliche Steuerungsstrukturen aufzubauen.

 

KTA Wilken stellt hier den Antrag, über den Antrag für das kommunale Förderprogramm heute zu entscheiden und nicht zu verschieben.

 

KTA Janßen stimmt zu. Weitere Informationen könnten bis zum Kreisausschuss noch gegeben werden, um dann in der nächsten Kreisausschusssitzung zu entscheiden. Es solle nicht das Risiko eingegangen werden, möglicherweise keine Förderung zu erhalten.

 

KTA Loers pflichtet bei, dass der Landkreis Friesland auf diese Weise einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in der Kommune leiste.

 

Vorsitzende Frau Bastrop lässt über den Antrag der CDU, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, abstimmen.

Mehrheitlich wird entschieden, heute über den Antrag abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit 4 Nein-Stimmen.