Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 0868/2020
Beschluss:
Der Antrag für das kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für
Gesundheit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Steuerungsstrukturen soll
fristgerecht gestellt werden.
Begründung:
Das Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
zielt darauf ab, Kommunen beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher
Steuerungsstrukturen zu unterstützen.
Zwar sind im Landkreis einzelne Strukturen im Bereich
Gesundheitsförderung und Prävention vorhanden, jedoch sind diese noch nicht
unbedingt aufeinander abgestimmt. Zudem fehlt zum Teil der zielgruppenspezifische
Bezug, der Angebote effizienter gestaltet.
Das Förderprogramm bietet nun die Chance die gegebenen
Strukturen zu nutzen und sie mit besonderem Fokus auf verschiedene Lebenswelten
und die sogenannten vulnerablen Gruppen weiter auszubauen (alleinerziehende
Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit
Behinderungen/Beeinträchtigungen, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus
suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien).
So sollen vor allem die Menschen von dem Ausbau
präventiver und gesundheitsförderlicher Strukturen profitieren, die bisher nur
wenig von Angeboten dieser Art erreicht wurden.
Auf diese Weise leistet der Landkreis einen Beitrag
zur gesundheitlichen Chancengleichheit in
der Kommune.
(Für weitere Informationen zum kommunalen
Förderprogramm liegt die Förderbekanntmachung als Anlage bei).
Das Förderprogramm beinhaltet eine finanzielle
Förderung im Sinne einer zeitlich befristeten Anschubfinanzierung für einen
Zeitraum von bis zu fünf Jahren (für die Förderung im 4. und 5. Jahr muss die
Kommune im dritten Förderjahr darlegen, wie eine Verstetigung des Vorhabens und
eine Etablierung der kommunalen Prozesskoordination erfolgen sollen).
Die maximale Fördersumme beträgt 210.000 Euro, wobei
der zu zahlende Eigenanteil der Kommune mit Dauer der Förderung ansteigt.
Ziel soll sein, dass die durch die Förderung
etablierten Strukturen nach Ender des Förderzeitraums von der Kommune
weitergetragen werden.
Neben der finanziellen Förderung umfasst das
Förderprogramm außerdem Unterstützungsangebote zu fachlich-inhaltlichen Fragen
im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung sowie zu formalen Fragen der
Antragstellung.
Die Frist der Antragsstellung ist der 30.06.2020.
Der Ausbau gesundheitsförderlicher und präventiver
Strukturen im Landkreis ist als eine Investition in die friesländische
Bevölkerung zu sehen.
Durch Vermeidung oder zumindest Verzögerung von
Krankheiten, Behinderungen und Pflegebedarfen können Behandlungskosten im
Gesundheits- und Sozialsystem und krankheitsbedingte, kostenintensive Ausfälle
am Arbeitsplatz verringert werden.
Der Fachbereich 53 ist nach §4 NGöGD zuständig für die
Themen Gesundheitsförderung und Prävention. Hier bestünde die Möglichkeit mit
Hilfe der Fördermittel eine 0,5AK-Stelle einzurichten, die die Koordination und
Steuerung entsprechender Angebote übernehmen könnte.
Der Finanzierungsplan würde hierfür wie folgt
aussehen:
Jahr |
Personalkosten |
Sachkosten |
Fördersumme |
Anteil
Landkreis |
1 (2021) |
30.000 |
5.000 |
70% =
24.500€ |
30% =
10.500€ |
2 (2022) |
30.750 |
5.000 |
50% = 17.875€ |
50% =
17.875€ |
3 (2023) |
31.600 |
5.000 |
30% = 10.980€ |
70% =
25.620€ |
4 (2024) |
32.400 |
5.000 |
30% = 11.220€ |
70% =
26.180€ |
5 (2025) |
33.300 |
5.000 |
30% = 11.490€ |
70% =
26.810€ |
Erste Aufgaben dieser Person wären sicherlich zunächst
die Erfassung und Darstellung vorhandener Strukturen sowie die Kontaktaufnahme
zu den jeweiligen Anbietern und Ansprechpartnern mit dem Ziel ein tragfähiges
und innovatives Netzwerk zu knüpfen.
Neben der strukturellen Förderung bietet das
GKV-Programm auch die Möglichkeit einer projektbezogenen Förderung.
Antragsteller für Projekte mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung und
Prävention, die sich insbes. auf die sog. vulnerablen Zielgruppen beziehen,
sind Landkreise und kreisfreie Städte.
Die projektbezogene Förderung kann auch dann erfolgen,
wenn keine Koordinierungsstelle Gesundheitsförderung und Prävention
eingerichtet wurde.
Herr Dr. Fuchs verweist auf die ausführliche
Begründung der Vorlage und gibt zu bedenken, dass es sich hier um eine politische
Entscheidung handele, wobei die Kosten und Folgekosten zu beachten seien.
KTA Sudholz stellt klar, dass die Höhe der Kosten und
die noch nicht abschätzbare Höhe der Folgekosten zu bedenken sei. Auch
vorhandene Angebote würden vorliegen. Ein Mehrwert würde sich der CDU aufgrund
dieser Vorlage nicht erschließen. Es werde ein Bericht gewünscht, aus dem
hervorgehe, welche Angebote diesbezüglich im Landkreis Friesland vorlägen. Es
wird der Antrag gestellt, dass diese Vorlage zurückgestellt wird, bis der gewünschte
Bericht vorliegt. Schließlich gehe es um die Verhältnismäßigkeit von Kosten zu
Leistung.
Erste Kreisrätin Frau Vogelbusch antwortet, dass eine
Aufstellung nicht vorliege, diese sei ein Teil des Projektes. Es würden nicht
die Kapazitäten vorliegen, eine Aufbereitung durchzuführen. Angebote seien
bekannt, jedoch nicht alle.
KTA Janßen stellt die Frage, ob die Fördermittel noch
vorliegen, wenn der Antrag zurückgestellt werden würde.
Landrat Herr Ambrosy antwortet, dass es möglich sei,
mit den großen Krankenkassen zu sprechen, um Informationen zu erhalten. Es wäre
somit eine Möglichkeit, diesen Antrag beratend zur Kenntnis zu nehmen und bis
zur nächsten Kreisausschusssitzung nochmals zu beraten. Bis zum 30.06.2020
würde die Frist für die Fördermittel laufen. Die GKV kenne diese Probleme auch.
Aus diesem Grund sollen Projekte dieser Art aufgesetzt werden. Es gäbe faktisch
keine Alternative.
KTA Wilken entgegnet, dass bereits in Gruppen und
Fraktionen beraten worden sei und sie sich hier ausreichend informiert fühlen.
Es sei keine Zeit zu verlieren, da es auch um die Gesundheitsförderung für
benachteiligte Menschen gehe und die Angebote den Menschen zugänglicher gemacht
werden müssten. Hier solle zukunftsorientiert gedacht werden. Insgesamt habe
die Bevölkerung des Landkreises Friesland hiervon einen Mehrwert.
Herr Dr. Fuchs betont, dass der Landkreis Friesland
die Aufgabe habe, gesundheitsförderliche Steuerungsstrukturen aufzubauen.
KTA Wilken stellt hier den Antrag, über den Antrag für
das kommunale Förderprogramm heute zu entscheiden und nicht zu verschieben.
KTA Janßen stimmt zu. Weitere Informationen könnten
bis zum Kreisausschuss noch gegeben werden, um dann in der nächsten
Kreisausschusssitzung zu entscheiden. Es solle nicht das Risiko eingegangen
werden, möglicherweise keine Förderung zu erhalten.
KTA Loers pflichtet bei, dass der Landkreis Friesland
auf diese Weise einen Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit in der
Kommune leiste.
Vorsitzende Frau Bastrop lässt über den Antrag der
CDU, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, abstimmen.
Mehrheitlich wird entschieden, heute über den Antrag
abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen mit 4 Nein-Stimmen.