Sitzung: 10.02.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0864/2020
Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2019 wird
zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung
für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis
Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen,
Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des
Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Herr Bruns erläutert die Vorlage mit Hilfe einer Präsentation.
Er erklärt, dass bei Ziel 1 (Verringerung der
Hilfebedürftigkeit) und Kennzahl 1 (Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt) der Soll-Wert maximal +0,2% beträgt. Das bedeutet, dass die
Ausgaben maximal 0,2% mehr in der Summe im Vergleich zum Vorjahr betragen
sollen.
Hier ist es gelungen, eine Abweichung von Soll zu Ist
in Höhe von -9,9% zu erreichen. Die Verringerung der Ausgaben beträgt
1.434.361,- Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, dass das Jobcenter
Friesland im Vergleich zu 45 Jobcentern in Niedersachsen Rang 1 belegt. Der
Rückgang ist damit verbunden, dass das Jobcenter Friesland weniger Kunden
betreut. Diese konnten in Arbeit integriert werden und brauchten somit weniger
Unterstützung durch das Jobcenter, bis hin zum vollständigen Wegfall des
Leistungsbezuges.
KTA Wilken stellt die Frage, wie viele Personen
gänzlich aus dem Leistungsbezug herausgefallen sind.
Herr Bruns antwortet, dass diese Zahlen in dieser
Sitzung nicht vorliegen, aber bietet an, die gewünschten Zahlen nachzureichen.
Die gewünschten Angaben sind als Anlage beigefügt.
Ziel 2 beinhaltet die Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit. Die Integrationsquote (Kennzahl 2) sollte im Jahr 2019 die
gleiche Höhe wie in 2018 betragen (30,7%). Tatsächlich beträgt die
Integrationsquote 31,5%. Das bedeutet, dass Integrationen in Höhe von 1.101 in
sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung stattgefunden haben. Auch
hier belegt das Jobcenter Friesland im Vergleich zu den anderen Jobcentern Rang
1 von 45. Alle anderen Jobcenter haben Integrationsquoten von unter 30%
erreicht. Herr Bruns betont, dass es sich hier hauptsächlich um kommunale
Jobcenter handelt. Das sehr gute Ergebnis zeige, dass kommunale Jobcenter
entsprechend gute Möglichkeiten in der Umsetzung der Ziele hätten, da sie
entsprechend auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit
mit der Verwaltung eingehen könnten.
Herr Bruns erläutert die Ergänzungsgrößen zu der
Integrationsquote:
Die Integrationsquote der Alleinerziehenden beträgt
35,6% (173 Integrationen), die der Langzeitbezieher beträgt 24,5% (596
Integrationen). Auch hier hat das Jobcenter Friesland Rang 1 von 45 erreicht.
Die Integrationsquote der Geflüchteten beträgt 34,0% (211 Integrationen). Hier
wurde Rang 4 von 45 erreicht.
Herr Bruns geht auf die Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug (Ziel 3) mit der Veränderung des Bestandes der
Langzeitleistungsbezieher (LZB) -Kennzahl 3- ein.
Dieser Bestand hat sich um 29 Personen erhöht, er
sollte sich jedoch um 50 Personen reduzieren. Die Geflüchteten, die in den
Jahren 2016/2017 in den Leistungsbezug gewechselt sind, sind nach und nach in
den Langzeitbezug (mehr als 21 Monate Leistungsbezug) übergegangen. Der Anteil
der Geflüchteten ist im letzten Jahr von 224 auf 463 LZB gestiegen. Dennoch
besteht Zuversicht, die gesetzte Ziel in 2020 zu erreichen, da die Entwicklung
auch bei den Geflüchteten positiv ist.
Herr Dr. Fuchs stellt die Frage, ob sich die
persönlichen Umstände der Geflüchteten (Familien mit vielen Kindern) auf die
Integration auswirkt.
Herr Bruns erklärt, dass er hier kein Hemmnis sehe.
Die Schwierigkeit liege darin, dass für den Wegfall des
Langzeitleistungsbezuges eine komplette Familie aus dem Leistungsbezug
herausfallen müsse. Der Vorteil bei einer Familie liege darin, dass zum
Beispiel durch den Schulbesuch der Kinder (das Erlernen der deutschen Sprache)
vorhandene Strukturen aufgebrochen werden können.
KTA Ratzel regt an, den Anteil der geflüchteten LZB
gesondert auszuweisen.
Herr Bruns antwortet, dass das Land Niedersachsen hier
eine Differenzierung vornimmt.
Diesbezüglich ist die Anlage
„Langzeitleistungsbezieher 2019 mit und ohne Fluchtmigration“ der Niederschrift
beigefügt.
KTA Wilken fragt nach, ob die Sprachkompetenz der
geflüchteten Frauen noch fehle, die dadurch möglicherweise weniger Chancen auf
dem Arbeitsmarkt hätten.
Herr Bruns stimmt zu. Er berichtet, dass im Jobcenter
eine Koordinatorin der regionalen Sprachförderung eingestellt wurde. Diese hat
unter anderem die Aufgabe festzustellen, welches Sprachniveau im Einzelnen
vorliegt. Festgestellt wurde, dass es insbesondere die geflüchteten Frauen
sind, bei denen ein Defizit besteht. Grund hierfür ist, dass bisher kein
Sprachkurs mit Kinderbetreuung angeboten wurde. Hier wurde nun ein Träger
gefunden. Die Sprachförderung wird somit weitergeführt.
Landrat Herr Ambrosy betont, dass bei der Festlegung
der Ziele bewusst kein niedrigerer Wert angenommen wird, weil daran gearbeitet
werden soll, ehrgeizige Ziele zu erreichen. Ein sogenannter Drehtüreffekt solle
nicht angewandt werden, mit dem Zahlen auf legale Weise verändert werden
könnten. Nachhaltige Lösungen bezüglich Sprache und Qualifikation sollen
gefunden werden. Hinzu käme noch, dass zeitliche Abläufe, wie zum Beispiel die
Anerkennung von Qualifikationen im Beruf in Niedersachsen lange dauern würden.
Herr Bürgermeister Eiklenborg bringt als Vorsitzender
des Beirates des Jobcenters hier seine Anerkennung für die Arbeit des
Jobcenters zum Ausdruck und bedankt sich.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.