Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Begründung:

Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:

  • Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

 

Herr Bruns erläutert die Vorlage mit Hilfe einer Präsentation.

Er erklärt, dass bei Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) und Kennzahl 1 (Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt) der Soll-Wert maximal +0,2% beträgt. Das bedeutet, dass die Ausgaben maximal 0,2% mehr in der Summe im Vergleich zum Vorjahr betragen sollen.

Hier ist es gelungen, eine Abweichung von Soll zu Ist in Höhe von -9,9% zu erreichen. Die Verringerung der Ausgaben beträgt 1.434.361,- Euro im Vergleich zum Vorjahr. Das bedeutet, dass das Jobcenter Friesland im Vergleich zu 45 Jobcentern in Niedersachsen Rang 1 belegt. Der Rückgang ist damit verbunden, dass das Jobcenter Friesland weniger Kunden betreut. Diese konnten in Arbeit integriert werden und brauchten somit weniger Unterstützung durch das Jobcenter, bis hin zum vollständigen Wegfall des Leistungsbezuges.

 

KTA Wilken stellt die Frage, wie viele Personen gänzlich aus dem Leistungsbezug herausgefallen sind.

 

Herr Bruns antwortet, dass diese Zahlen in dieser Sitzung nicht vorliegen, aber bietet an, die gewünschten Zahlen nachzureichen. Die gewünschten Angaben sind als Anlage beigefügt.

 

Ziel 2 beinhaltet die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Die Integrationsquote (Kennzahl 2) sollte im Jahr 2019 die gleiche Höhe wie in 2018 betragen (30,7%). Tatsächlich beträgt die Integrationsquote 31,5%. Das bedeutet, dass Integrationen in Höhe von 1.101 in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung stattgefunden haben. Auch hier belegt das Jobcenter Friesland im Vergleich zu den anderen Jobcentern Rang 1 von 45. Alle anderen Jobcenter haben Integrationsquoten von unter 30% erreicht. Herr Bruns betont, dass es sich hier hauptsächlich um kommunale Jobcenter handelt. Das sehr gute Ergebnis zeige, dass kommunale Jobcenter entsprechend gute Möglichkeiten in der Umsetzung der Ziele hätten, da sie entsprechend auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eingehen könnten.

 

Herr Bruns erläutert die Ergänzungsgrößen zu der Integrationsquote:

Die Integrationsquote der Alleinerziehenden beträgt 35,6% (173 Integrationen), die der Langzeitbezieher beträgt 24,5% (596 Integrationen). Auch hier hat das Jobcenter Friesland Rang 1 von 45 erreicht. Die Integrationsquote der Geflüchteten beträgt 34,0% (211 Integrationen). Hier wurde Rang 4 von 45 erreicht.

 

Herr Bruns geht auf die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Ziel 3) mit der Veränderung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher (LZB) -Kennzahl 3- ein.

Dieser Bestand hat sich um 29 Personen erhöht, er sollte sich jedoch um 50 Personen reduzieren. Die Geflüchteten, die in den Jahren 2016/2017 in den Leistungsbezug gewechselt sind, sind nach und nach in den Langzeitbezug (mehr als 21 Monate Leistungsbezug) übergegangen. Der Anteil der Geflüchteten ist im letzten Jahr von 224 auf 463 LZB gestiegen. Dennoch besteht Zuversicht, die gesetzte Ziel in 2020 zu erreichen, da die Entwicklung auch bei den Geflüchteten positiv ist.

 

Herr Dr. Fuchs stellt die Frage, ob sich die persönlichen Umstände der Geflüchteten (Familien mit vielen Kindern) auf die Integration auswirkt.

 

Herr Bruns erklärt, dass er hier kein Hemmnis sehe. Die Schwierigkeit liege darin, dass für den Wegfall des Langzeitleistungsbezuges eine komplette Familie aus dem Leistungsbezug herausfallen müsse. Der Vorteil bei einer Familie liege darin, dass zum Beispiel durch den Schulbesuch der Kinder (das Erlernen der deutschen Sprache) vorhandene Strukturen aufgebrochen werden können.

 

KTA Ratzel regt an, den Anteil der geflüchteten LZB gesondert auszuweisen.

Herr Bruns antwortet, dass das Land Niedersachsen hier eine Differenzierung vornimmt.

Diesbezüglich ist die Anlage „Langzeitleistungsbezieher 2019 mit und ohne Fluchtmigration“ der Niederschrift beigefügt.

 

KTA Wilken fragt nach, ob die Sprachkompetenz der geflüchteten Frauen noch fehle, die dadurch möglicherweise weniger Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten.

 

Herr Bruns stimmt zu. Er berichtet, dass im Jobcenter eine Koordinatorin der regionalen Sprachförderung eingestellt wurde. Diese hat unter anderem die Aufgabe festzustellen, welches Sprachniveau im Einzelnen vorliegt. Festgestellt wurde, dass es insbesondere die geflüchteten Frauen sind, bei denen ein Defizit besteht. Grund hierfür ist, dass bisher kein Sprachkurs mit Kinderbetreuung angeboten wurde. Hier wurde nun ein Träger gefunden. Die Sprachförderung wird somit weitergeführt.

 

Landrat Herr Ambrosy betont, dass bei der Festlegung der Ziele bewusst kein niedrigerer Wert angenommen wird, weil daran gearbeitet werden soll, ehrgeizige Ziele zu erreichen. Ein sogenannter Drehtüreffekt solle nicht angewandt werden, mit dem Zahlen auf legale Weise verändert werden könnten. Nachhaltige Lösungen bezüglich Sprache und Qualifikation sollen gefunden werden. Hinzu käme noch, dass zeitliche Abläufe, wie zum Beispiel die Anerkennung von Qualifikationen im Beruf in Niedersachsen lange dauern würden.

 

Herr Bürgermeister Eiklenborg bringt als Vorsitzender des Beirates des Jobcenters hier seine Anerkennung für die Arbeit des Jobcenters zum Ausdruck und bedankt sich.

 


Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen.