Beschluss:

  1. Die Gremien beschließen die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland.
  2. Die Gremien beschließen die 1. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland.
  3. Die Gremien nehmen die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Jugendparlaments Friesland zur Kenntnis

 

 


Begründung:

In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung des Kreistages des Landkreises Friesland am 14.12.2016 auch die „Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises Friesland“ beschlossen.

Im Anschluss an die Wahlen des Jugendparlaments Friesland im Sommer 2017 wurde auf der konstituierenden Sitzung am 16.09.2017 von den Jugendparlamentarier*innen die Geschäftsordnung verabschiedet.

 

In § 6, Abs. 3 der „Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ ist am Ende der ersten Wahlperiode eine Überprüfung der Sitzverteilung vorgesehen. Im Zuge dieser Überprüfung und darüber hinaus auch der Planung für die Jugendparlamentswahlen in diesem Jahr, wurden sowohl die Satzung, als auch die Wahl- und Geschäftsordnung überprüft, bei Bedarf inhaltlich angepasst und aufeinander abgestimmt.

 

Die Namensgebung „Jugendparlament Friesland“ wurde in allen Dokumenten vereinheitlicht.

Dopplungen in den Ausführungen zu einzelnen Paragraphen wurden in den vorliegenden Dokumenten vermieden.

In der Satzung sowie der Wahlordnung wurden § 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) herausgenommen, da sich dieser ausschließlich auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden und Samtgemeinden bezieht.

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen in den unterschiedlichen Dokumenten kurz benannt:

 

1. Änderungen der Satzung des Jugendparlaments Friesland

 

-       § 6 Zusammensetzung des Jugendparlaments

Aktuell ist ein Sitz im Jugendparlament für ein Mitglied der „Planungsgruppe Jugendparlament“ vorgesehen. Da die Planungsgruppe in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung und Funktion nicht mehr existiert, wurde dieser Sitz den direkt gewählten Mitgliedern des Jugendparlaments zugesprochen.

Die Anzahl der direkt gewählten Mitglieder erhöht sich somit von bisher 12 auf 13 Mitglieder.

Die weitere Sitzverteilung bleibt unberührt.

 

-       § 7 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen, Wahlen, Protokoll

In den Absätzen (1) bis (3) wurden die Aufgaben und Pflichten des*der Vorsitzenden detaillierter ausgeführt und in Absatz (2) um die Regelungen zur Einberufung einer Jugendparlamentssitzung erweitert.

 

-       §8 Ausschüsse

In den Paragraphen wurde die beratende Funktion der Ausschüsse aufgenommen. Die beiden ständigen Ausschüsse des Jugendparlaments „Schule, Bildung und Sport“ und „Kultur und Soziales“ wurden zu einem gemeinsamen Ausschuss „Schule, Bildung und Kultur“ zusammengelegt.

 

-       § 9 Öffentlichkeit der Sitzungen

Die Öffentlichkeit der Sitzungen des Jugendparlaments wurde explizit in die Satzung aufgenommen, da sich in der Fassung vom 20.10.2016 hierzu keine Ausführungen finden.

 

-       § 10 Wahl und Konstituierung des Jugendparlaments

Gemäß der Satzung in der Fassung vom 20.10.2016 endet die aktuelle Wahlperiode des Jugendparlaments am 31.08.2020. Dies bedeutet, dass die Wahlen in der Sommerferienzeit (16.07. – 26.08.2020) stattfinden müssten.

Im Hinblick auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung sowie den zeitlich variierenden Sommerferienterminen der kommenden Jahre, wurde, in Anlehnung an die Kommunalwahl, der Beginn der neuen Wahlperiode auf den 01.11.2020 festgelegt. In Absatz (2) ist darüber hinaus die Übergangszeit zwischen dem aktuellen und dem künftigen Jugendparlament geregelt.

 

 

2. Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland

 

-       § 1 Geltungsbereich, Wahlperiode

In Absatz (3) wurde geregelt, dass die Wahlen des Jugendparlaments jeweils im Zeitraum von August bis Oktober vor der konstituierenden Sitzung durchgeführt werden müssen.

 

-       § 2 Wahlgrundsätze, Wahlsystem, Wahlgebiet

Gemäß Absatz (6) ist das Wahlgebiet der Landkreis Friesland. Da die Bildung von Wahlbereichen für die Wahl des Jugendparlaments keine Relevanz hat, wurde dies aus der Fassung vom 20.10.2016 gestrichen.

 

-       § 11 Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses

In Absatz (3) wurde die Bezeichnung „Wahlbehörde“ in der aktuellen Fassung vom 11.02.2020 in „Wahlleitung“ abgeändert.

 

3. Änderungen der Geschäftsordnung des Jugendparlaments Friesland

 

-       Alle wesentlichen Änderungen aus der Satzung sowie der Wahlordnung wurden in der Geschäftsordnung berücksichtigt.

 

Die Kreisjugendpflegerin Frau Herzog stellt ergänzend zur Vorlage noch einmal die zwei wesentlichen Änderungen heraus:

 

Die  Zusammensetzung des Jugendparlaments nach § 6 der Satzung des Jugendparlaments Friesland, bzw. die Anzahl der direkt gewählten Mitglieder erhöht sich von 12 auf 13 Mitglieder, da der Sitz für die Planungsgruppe entfällt.

 

In der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland wurde der Wahlzeitraum verändert. Entsprechend der bisherigen Wahlordnung würde der Wahlzeitraum in die diesjährigen Sommerferien fallen. Im Hinblick auf eine hohe Wahlbeteiligung bietet sich die Wahl in den Schulen an. Durch die Festlegung des Wahlzeitraums von August bis September vor der konstituierenden Sitzung , ergibt sich der Beginn der neuen Wahlperiode  analog zur den Kommunalwahlen zum 01.11.2020. 

 

Die Wahlperiode des jetzigen Jugendparlaments endet zum 31.08.2020. Danach führt das Jugendparlament seine Tätigkeit in der bisherigen Besetzung bis zur ersten Sitzung des neu besetzten Jugendparlaments fort. Weiterhin wurde Unterstützung bei der Einarbeitung signalisiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0