Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Der im Jahr 2017 vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) veröffentlichte „Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung“ vermittelt eine allgemeine Orientierung zum Umgang mit den Anforderungen des Artenschutzes im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Dies war erforderlich, da durch Wegfall von landesspezifischen Regelungen nunmehr das Artenschutzrecht vollumfänglich auch für die Gewässerunterhaltung gilt. Auch wenn der Leitfaden zunächst vornehmlich von den Wasser- und Bodenverbänden umzusetzen ist, so gilt er gleichwohl auch für alle anderen Unterhaltungspflichtigen (z.B. Bauhöfe und Private).

 

Der bisherige Leitfaden beinhaltet jedoch keine gesonderte Betrachtung der regionalen und gewässertypischen Besonderheiten.

 

Aus diesem Grunde wird gerade ein Ergänzungsband erarbeitet, der Informationen zur Unterhaltung der Marschengewässer oder vergleichbarer Gewässer enthält.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Fachleuten der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, des Gewässerkundlichen Landesdienstes und aus Praktikern der Wasser- und Bodenverbände zusammen, die aus dieser Region stammen. Die Kreisverwaltung gehört dieser Arbeitsgruppe an.

 

Marschengewässer sind künstliche Gewässer, die im norddeutschen Niederungsgebiet nahezu flächendeckend vorkommen. Ihre Bedeutung liegt vor allem in der Entwässerung der niederdeutschen Kulturlandschaft. Deshalb durchziehen diese Gräben, allesamt mit ähnlichen Profilen, die Landschaft in engem Abstand zueinander. Neben der Entwässerung erfüllen diese Gewässer weitere Funktionen, beispielsweise als Viehtränken und für die Flurbewässerung.

 

Für Marschengewässer sind geringe Gefälle und langsame Fließgeschwindigkeiten typisch. Diese Eigenschaften führen zu besonderen Anforderungen bei der Gewässerunterhaltung: Der ordnungsgemäße Wasserabfluss (§ 61 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Wassergesetz) muss gewährleistet sein. Häufig wird dies nur erreicht, indem das Gewässerbett von übermäßigem Aufwuchs und Sedimentablagerungen beräumt wird. Gleichzeitig ist der Schutz der Gewässer und seiner Ufer als Lebensraum von heimischen Pflanzen und Tieren in all ihrer Vielfalt auf eine Weise zu berücksichtigen, die dem Artenschutz entspricht - Biodiversität ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erhalten!

 

Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus dem Klimawandel, der für weite Teile des Landes neben einer Umverteilung der Niederschläge, einhergehend mit örtlich und zeitlich beschränkten sehr hohen Niederschlagsraten, auch Dürreperioden erwarten lässt. Im Hinblick auf den Klimawandel bedarf es einer vorausschauenden Stauwasserbewirtschaftung, um die vielfältigen Funktionen eines Gewässers auch in niederschlagsarmen Zeiten möglichst lange zu erhalten. Die langsam fließenden Marschengewässer sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Die modernen Wasserhaltungskonzepte und die darin zu würdigenden artenschutzrechtlichen Belange sollten auch in den Unterhaltungsplänen verankert sein.

 

Der Ergänzungsband soll daher die bevorzugten und besonderen Unterhaltungsformen beschreiben. Zudem soll er Hinweise für die Erkennung der geschützten Arten und Vorschläge für die Erstellung von Unterhaltungsplänen speziell für die Marschengewässer in Niedersachsen enthalten.

 

Ein erster Grobentwurf wird alsbald vorliegen. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres den Ergänzungsband fertigzustellen und damit für die Unterhaltungspflichtigen mehr Rechtssicherheit zu gewinnen und die Unterhaltung der Marschengewässer artenschonender durchzuführen zu können.

 

Den Leitfaden Artenschutz – Gewässerunterhaltung sowie weitere Informationen zum Thema können Sie im Internet unter:

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/leitfaden_artenschutz_gewasserunterhaltung/leitfaden-artenschutz-und-gewaesserunterhaltung-154402.html

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