Sitzung: 18.02.2020 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0879/2020
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Der im Jahr 2017
vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) veröffentlichte „Leitfaden Artenschutz –
Gewässerunterhaltung“ vermittelt eine allgemeine Orientierung zum Umgang mit
den Anforderungen des Artenschutzes im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Dies
war erforderlich, da durch Wegfall von landesspezifischen Regelungen nunmehr
das Artenschutzrecht vollumfänglich auch für die Gewässerunterhaltung gilt.
Auch wenn der Leitfaden zunächst vornehmlich von den Wasser- und Bodenverbänden
umzusetzen ist, so gilt er gleichwohl auch für alle anderen
Unterhaltungspflichtigen (z.B. Bauhöfe und Private).
Der bisherige
Leitfaden beinhaltet jedoch keine gesonderte Betrachtung der regionalen und
gewässertypischen Besonderheiten.
Aus diesem Grunde
wird gerade ein Ergänzungsband erarbeitet, der Informationen zur Unterhaltung
der Marschengewässer oder vergleichbarer Gewässer enthält.
Die Arbeitsgruppe
setzt sich aus Fachleuten der unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, des
Gewässerkundlichen Landesdienstes und aus Praktikern der Wasser- und
Bodenverbände zusammen, die aus dieser Region stammen. Die Kreisverwaltung
gehört dieser Arbeitsgruppe an.
Marschengewässer
sind künstliche Gewässer, die im norddeutschen Niederungsgebiet nahezu
flächendeckend vorkommen. Ihre Bedeutung liegt vor allem in der Entwässerung
der niederdeutschen Kulturlandschaft. Deshalb durchziehen diese Gräben,
allesamt mit ähnlichen Profilen, die Landschaft in engem Abstand zueinander.
Neben der Entwässerung erfüllen diese Gewässer weitere Funktionen,
beispielsweise als Viehtränken und für die Flurbewässerung.
Für
Marschengewässer sind geringe Gefälle und langsame Fließgeschwindigkeiten
typisch. Diese Eigenschaften führen zu besonderen Anforderungen bei der
Gewässerunterhaltung: Der ordnungsgemäße Wasserabfluss (§ 61 Abs. 1 S. 1
Niedersächsisches Wassergesetz) muss gewährleistet sein. Häufig wird dies nur
erreicht, indem das Gewässerbett von übermäßigem Aufwuchs und
Sedimentablagerungen beräumt wird. Gleichzeitig ist der Schutz der Gewässer und
seiner Ufer als Lebensraum von heimischen Pflanzen und Tieren in all ihrer
Vielfalt auf eine Weise zu berücksichtigen, die dem Artenschutz entspricht -
Biodiversität ist sowohl quantitativ als auch qualitativ zu erhalten!
Eine weitere
Herausforderung ergibt sich aus dem Klimawandel, der für weite Teile des Landes
neben einer Umverteilung der Niederschläge, einhergehend mit örtlich und
zeitlich beschränkten sehr hohen Niederschlagsraten, auch Dürreperioden
erwarten lässt. Im Hinblick auf den Klimawandel bedarf es einer
vorausschauenden Stauwasserbewirtschaftung, um die vielfältigen Funktionen
eines Gewässers auch in niederschlagsarmen Zeiten möglichst lange zu erhalten.
Die langsam fließenden Marschengewässer sind in diesem Zusammenhang von
besonderer Bedeutung. Die modernen Wasserhaltungskonzepte und die darin zu
würdigenden artenschutzrechtlichen Belange sollten auch in den
Unterhaltungsplänen verankert sein.
Der Ergänzungsband
soll daher die bevorzugten und besonderen Unterhaltungsformen beschreiben.
Zudem soll er Hinweise für die Erkennung der geschützten Arten und Vorschläge
für die Erstellung von Unterhaltungsplänen speziell für die Marschengewässer in
Niedersachsen enthalten.
Ein erster
Grobentwurf wird alsbald vorliegen. Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres den
Ergänzungsband fertigzustellen und damit für die Unterhaltungspflichtigen mehr
Rechtssicherheit zu gewinnen und die Unterhaltung der Marschengewässer
artenschonender durchzuführen zu können.
Den Leitfaden
Artenschutz – Gewässerunterhaltung sowie weitere Informationen zum Thema können
Sie im Internet unter:
abrufen.