Sitzung: 18.02.2020 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Am 19.12.2018 hat der Kreistag
nach dem Einvernehmen mit dem Landkreis Wittmund beschlossen, das
Landschaftsschutzgebiet FRI 128 „Teichfledermausgewässer“ unter nationalen
Schutz zu stellen. Die dafür notwendige Verordnung trat mit Ablauf des
31.01.2019 in Kraft. Die rechtliche Klagefrist gegen eine solche
Unterschutzstellung beläuft sich auf ein Jahr nach dem Inkrafttreten.
Am 11.11.2019 erreichte ein
Antrag auf Akteneinsicht die Kreisverwaltung Friesland. Zwei betroffene
Landwirte aus dem Landkreises Wittmund fühlen sich durch die Ausweisung der
Schutzgebietsverordnung in ihren Rechten verletzt.
Am 18.12.2019 stellte der Prozessbevollmächtigte
der Kläger den Antrag auf Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht
Lüneburg (Klageerhebung). Tatsächlich beteiligen sich nunmehr 26 Landwirte
allesamt aus dem Landkreis Witttmund an dem Normenkontrollverfahren.
Wegen der Verfahrensführung im
Schutzgebietsausweisungsverfahren ist der Landkreis Friesland hier die beklagte
Stelle.
Die Antragsbegründung
(Klagebegründung) steht derzeit noch aus.
Die Kreisverwaltung strebt
derzeit eine außergerichtliche Einigung mit den klagenden Landwirten in
Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund an.