Am 19.12.2018 hat der Kreistag nach dem Einvernehmen mit dem Landkreis Wittmund beschlossen, das Landschaftsschutzgebiet FRI 128 „Teichfledermausgewässer“ unter nationalen Schutz zu stellen. Die dafür notwendige Verordnung trat mit Ablauf des 31.01.2019 in Kraft. Die rechtliche Klagefrist gegen eine solche Unterschutzstellung beläuft sich auf ein Jahr nach dem Inkrafttreten. 

Am 11.11.2019 erreichte ein Antrag auf Akteneinsicht die Kreisverwaltung Friesland. Zwei betroffene Landwirte aus dem Landkreises Wittmund fühlen sich durch die Ausweisung der Schutzgebietsverordnung in ihren Rechten verletzt.

Am 18.12.2019 stellte der Prozessbevollmächtigte der Kläger den Antrag auf Normenkontrolle vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Klageerhebung). Tatsächlich beteiligen sich nunmehr 26 Landwirte allesamt aus dem Landkreis Witttmund an dem Normenkontrollverfahren.

Wegen der Verfahrensführung im Schutzgebietsausweisungsverfahren ist der Landkreis Friesland hier die beklagte Stelle.

Die Antragsbegründung (Klagebegründung) steht derzeit noch aus.

Die Kreisverwaltung strebt derzeit eine außergerichtliche Einigung mit den klagenden Landwirten in Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund an.