Beschluss: zu 1.) einst. zugestimmt bei 5 Enth., zu 2.) mehrh. abgelehnt, zu 3.) einst. zugestimmt bei 5 Enth.

1.         Beschlussvorschlag:

Dem nachstehenden Antrag der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP wird zugestimmt:

 

Der Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätten in den Städten und Gemeinden soll zunächst für das Kindergartenjahr 2020/21 um 50 Prozent, das sind ca. 1 Million Euro, erhöht werden.

Das im Kindergartenjahr 2019/20 erstmals angewandte Berechnungsmodell soll fortgesetzt werden, indem die dort genannten Pro-Kind-Beträge um 50 % erhöht (und dann noch einmal sinnvoll gerundet) werden.

Die Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgabe soll aus der um gut 2 Millionen Euro höher als im Haushalt eingeplant ausfallenden Ausschüttung des EWE-Verbandes geleistet werden.“

 

 

2.         Antrag der CDU-Kreistagsfraktion:
Herr KTA Homfeldt stellt namens der CDU-Kreistagsfraktion den folgenden Antrag (in Abwandlung und Ergänzung des Antrags der Mehrheitsgruppe):

 

Der Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätten in den Städten und Gemeinden soll zunächst für das Kindergartenjahr 2020/21 auf 700.000 Euro, erhöht werden.

Das im Kindergartenjahr 2019/20 erstmals angewandte Berechnungsmodell soll fortgesetzt werden, indem die dort genannten Pro-Kind-Beträge um 50 % erhöht (und dann noch einmal sinnvoll gerundet) werden.

Der Inselgemeinde Wangerooge soll ein Zuschuss als Soforthilfe in Höhe von 300.000 Euro zur Behebung der Sturmschäden am Sandstrand zugehen.

Die Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgabe soll aus der um gut 2 Millionen Euro höher als im Haushalt eingeplant ausfallenden Ausschüttung des EWE-Verbandes geleistet werden.“

 

 

Nach dem Beschluss über den Antrag von Herrn KTA Homfeldt stellt Herr Pauluschke den nachfolgenden Antrag:

 

3.         Weiterer Antrag der Mehrheitsgruppe:

Herr KTA Pauluschke stellt namens der Mehrheitsgruppe den Antrag auf Unterstützung der Inselgemeinde Wangerooge durch den Landkreis Friesland nach Feststellung der erforderlichen Kosten für Maßnahmen der Sandaufschüttung, die aufgrund des Sturmes „Sabine“ und sonstigen Umwelteinflüssen notwendig geworden sind, vorbehaltlich der Kostenbeteiligung durch das Land Niedersachsen.

 

 


Begründung:

Der beigefügte Antrag der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP vom 27.01.2020 zur Verwendung der erhöhten EWE-Ausschüttung wurde in der Sitzung des Kreisausschusses am 5. Februar 2020 per Organisationsbeschluss in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen verwiesen. 

 

Es wird um Beratung und ein Votum gebeten.

 

Anlage:

Antrag vom 27.01.2020

 

 

 

Herr KTA Homfeldt stellt namens der CDU-Kreistagsfraktion den Antrag, die rund 1 Mio. Euro des geplanten Kita-Betriebskostenzuschusses an die Städte und Gemeinden um eine Soforthilfe in Höhe von rund 300.000 Euro für die Gemeinde Wangerooge zu verringern, um damit die Inselgemeinde bei der Behebung der sturmbedingten Schäden am Sandstrand zu unterstützen. Für die Kommunen bliebe dann noch ein Kita-Zuschuss in Höhe von ca. 700.000 Euro.

 

Herr KTA Pauluschke erläutert noch einmal den Antrag der Gruppe, aber befindet auch den Antrag der CDU-Fraktion grundsätzlich als sehr positiv. Er schlägt vor so zu verfahren, dass nach vollständiger Erstellung einer Kostenübersicht von dem Sturmschaden am Sandstrand auf Wangerooge der Gesamtbedarf an Mitteln – unter Berücksichtigung der Zuschüsse Dritter – gesondert  der Inselgemeinde zur Verfügung gestellt werde. Über den Antrag der Mehrheitsgruppe solle unabhängig davon heute ein Beschluss ergehen, wie in der Vorlage vorgeschlagen.

 

Herr KTA Müller ist zum einen erfreut über den Zuschuss an die Städte und Gemeinden und sieht es ähnlich wie sein Vorredner, dass der Bedarf für die Gemeinde Wangerooge gesondert geregelt werden müsse. An dem Verfahren der Zuschussgewährung an die Städte und Gemeinden habe er jedoch auszusetzen, dass der Zuschuss zweckgebunden sei und somit den Kommunen nicht zur freien Verfügung gewährt werde. Er halte eine konkrete Planung und ggf. die Senkung der Kreisumlage für eine wirkungsvollere Entlastung für die Städte und Gemeinden.

 

Frau KTA Esser hält die vorgeschlagene Vorgehensweise der Mehrheitsgruppe für die Richtige, da nur vorhandene Mittel, wie der jetzige Einnahmeüberschuss verteilt werden könne. Sie weist darauf hin, dass diese zusätzlichen Mittel den Kommunen trotz ihrer Zweckbindung  Handlungsspielräume einräumen würden, da sich die eingeplanten Kosten der Kommunen an dieser Stelle dezimieren lassen und somit für andere Dinge zur Verfügung stehen würden. Sie wirkt bei der Sandproblematik der Inselgemeinde Wangerooge auf eine Dauerlösung hin, so hätten hierzu auch schon Gespräche mit Frau Asendorf (Bündnis 90/Die Grünen) stattgefunden.

 

Herr KTA Homfeldt macht noch einmal deutlich, dass von den rund 1 Mio. Euro Überschuss, die zum jetzigen Zeitpunkt als frei verfügbare Mittel dem Landkreis zur Verfügung stehen, die beantragte Soforthilfe in Höhe von 300.000 Euro schnellstmöglich der Gemeinde Wangerooge zugewiesen werden solle, da sie es am dringendsten benötige, um den Sandstrand zum Saisonbeginn (spätestens Ostern 2020) für den Tourismus wieder herstellen zu können.

 

Herr Landrat Ambrosy nimmt zunächst Stellung zur Aussage von Herrn KTA Müller und verweist hierzu auf den zwischen den Kommunen und dem Landkreis Friesland geschlossenen Zukunftspakt. Hierbei sei von allen Bürgermeistern die Aussage getroffen worden, dass sich die Betriebskosten für die Kitas am dynamischsten auf die Haushaltsplanungen der Kommunen auswirken würden. Somit könne eine große Entlastung durch einen zu gewährenden Zuschuss erreicht werden. Der Betriebskostenzuschuss für die Kitas an die Kommunen sei auch in anderen Landkreisen ein probates Mittel zur Entlastung, wobei eine Senkung der Kreisumlage die Frage aufwerfe, zu welchem Zeitpunkt sich dann eine tatsächliche Entlastung für die Kommune einstelle, so der Landrat. 

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion mit Bezug auf den aktuellen Sturmschaden am Sandstrand der Inselgemeinde und der wiederkehrenden Sandstrandproblematik auf Wangerooge teilt Herr Landrat Ambrosy mit, dass er bereits mit dem Bürgermeister und dem Nds. Innenministerium im Kontakt stehe. In diesem Fall sei es wichtig, das Land bei der Kostenfrage nicht außen vor zu lassen, sondern eine Dauerregelung zu erreichen. Im Rahmen des Entschuldungsvertrages zwischen Land und Kommunen sei für Inseln ein sog. Sondereffekt, zu dem auch die Sandstrandmaßnahme auf Wangerooge gehöre, zu berücksichtigen, was bislang jedoch nicht der Fall gewesen sei.

Herr Landrat Ambrosy empfiehlt, einen Termin mit dem Innenministerium zu vereinbaren, um zu den 100.000 Euro des Landkreises als Kofinanzierungsgrad noch zusätzliche Landeshilfen zu organisieren.

 

Mit einem kurzen Exkurs teilt Herr Landrat Ambrosy mit, dass es neben den Kosten zusätzlich das Problem einer Knappheit an verfügbarem Sand auf der Insel geben werde, da mehrere Behörden dort erhebliche Mengen an Sand benötigen würden, aber für die Sandentnahme nur eine bestimmte Anzahl an Feldern ohne Gefährdung der Inselsicherheit zur Verfügung stünden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sei bereits mit der Quantifizierung beauftragt und arbeite eiligst an Lösungen. Drei Parameter seien hierbei zu beachten:

1.       Wieviel Sand ist vom Strand durch den Sturm weggebrochen?

2.       Wieviel Sand ist nach Abzug aller Nutzungsinteressen anderer Behörden noch frei verfügbar?

3.       Welche Kosten entstehen hierfür?

 

Herr Landrat Ambrosy wird sich beim Land Niedersachsen dafür stark machen, eine Sonderregelung, wie einen Investitionsfonds zu erwirken, wie von ihm schon in der Vergangenheit bereits vorgeschlagen. Dies sehe vor, dass zwei der Ministerien (z.B. MI/ MW/ MU) und der Landkreis Friesland jeweils 100.000 Euro, also insgesamt 300.000 Euro in diesen Fonds einzahlen würden, so dass nach tatsächlichem Bedarf hiervon jederzeit Zuweisungen an die Insel Wangerooge möglich wären.

 

Er bittet den Ausschuss diesen Antrag auf Erreichung einer solchen Sonderregelung beratend zur Kenntnis zu nehmen und im Falle der Nichtbeteiligung des Landes an den Kosten, diesen wieder aufleben zu lassen bzw. ihn als Landrat mit der Kofinanzierung zu beauftragen.

 

Herr KTA Pauluschke weist nochmals auf den Entlastungseffekt für die Kommunen hin, mit der Haushaltsplanung bereits alle anfallenden Kita-Betriebskosten von den Städten und Gemeinden als feste Ausgabe eingeplant seien. Es entstehe durch den Zuschuss an die Städte und Gemeinden eine Synergie, da die zu tragende Ausgabe dezimiert werde und somit für andere Aufgaben verfügbar sei. 

Aufgrund der aktuellen Geschehnisse und dem Schaden, den der Sturm „Sabine“ auf der Insel Wangerooge angerichtet habe, befinde er den Antrag der CDU-Fraktion grundsätzlich für gut und würde ihn auch unterstützen, wenn dafür nicht der, namens der Mehrheitsgruppe beantragte Zuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro für die Städte und Gemeinden beschnitten werden würde. Zudem sei eine kassenwirksame Entscheidung ohnehin nicht vor der Kreistagsentscheidung am 18.03.2020 möglich.

 

Die Mehrheit der Mitglieder spricht sich im Falle von Wangerooge dafür aus, dass die Kosten und der Gesamtbedarf zur Schadensbehebung inkl. einer möglichen Lösung für die künftige Sandfahrmaßnahme zunächst ermittelt werden sollen und der heutige Antrag auf eine Soforthilfe ggf. dem Kreistag am 18.03.2020 vorbehalten sei.

 

Weiterhin erläutert Herr Landrat Ambrosy, dass dem Landkreis Friesland durch die EWE-Ausschüttung eine Gesamtsumme von 2 Mio. Euro zur freien Verfügung stehe. Davon seien mit dem Antrag der Mehrheitsgruppe 1 Mio. Euro für die Kita-Betriebskostenzuschüsse der Kommunen vorbehaltlich des heutigen Beschlusses verplant und von den übrigen 1 Mio. Euro würde der Haushaltsausgleich in Höhe von 600.000 Euro vorgenommen. Die Restsumme von 400.000 Euro sei somit noch in freier Verfügbarkeit für die ggf. anfallenden Kosten der Sandfahrmaßnahme  auf der Insel Wangerooge, wofür aber zunächst das Land involviert und nach einer Dauerlösung geschaut werden solle. Ein Beschluss hierzu könne im Kreistag am 18.03.2020 erwirkt werden; eine frühere Entscheidung, als die des Kreistages am 18.03.2020 ist ohnehin nicht möglich, weil diese Entscheidung in der Zuständigkeit des Kreistages liegt.

 

Herr KTA Homfeldt stellt einen Geschäftsordnungsantrag zur Klärung, welcher der beiden Anträge der weitergehende sei.

 

Die Mitglieder des WTKF befinden den Antrag der Mehrheitsgruppe, wie in der Vorlage als weitergehenden Antrag, da dieser mit 1 Mio. Euro einen größeren Aufwand erfordere.

 

Herr Vorsitzender Osterloh lässt zunächst über den Antrag der Mehrheitsgruppe als weitergehenden Antrag beschließen:

 

 

 

 


zu 1.

Abstimmungsergebnis zum Antrag der Mehrheitsgruppe, wie Vorlage:

 

Ja:

6

Enthaltung:

5

= einstimmig bei 5 Enthaltungen

 

zu 2.

Abstimmungsergebnis zum Antrag von KTA Homfeldt, (CDU-Fr.):

 

Ja:

3

Nein:

6

Enthaltung:

2

= mehrheitlich abgelehnt

 

zu 3.

Abstimmungsergebnis zum Antrag von KTA Pauluschke (Gr. SPD/Grüne/FDP):

 

Ja:

6

Enthaltung:

5

= einstimmig bei 5 Enthaltungen