Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Begründung:

Die Wirtschaftsförderung informiert über den aktuellen Stand zum 31.12.2019.

 

Förderung von Gewerbebetrieben und Freiberuflern

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden fördert der Landkreis Friesland kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründungen und auch freiberufliche Tätigkeiten mit einem finanziellen Zuschuss aus dem Förderprogramm ProFIL:

 

Jahr

Anträge

Davon bewilligt

Zuschuss
gewährt

Anteil Stadt/ Gemeinde

Neue Apl.

2019

43

27

284.132,50 €

7.125,00 €

59,14

2018

34

20

235.232,00 €

105.643,00 €

48,50

2017

40

17

113.319,00 €

56.659,50 €

24,28

 

Es stehen noch 2 Mittelabrufe für Zusagen aus 2018 und etliche für die Zusagen aus, die Ende 2019 noch ausgesprochen wurden. Durch die Mittelabrufe könnten sich die Zahlen aus den Vorjahren noch reduzieren. Der Grund liegt darin, dass die Zuschusszusagen immer die max. mögliche Zuschusssumme umfassen. Sofern sich keine Veränderungen in den Mittelabrufen der Firmen/Existenzgründer/innen ergeben, bleibt es bei den zugesagten Zuschusshöhen. Wenn weniger investiert oder weniger Arbeitsplätze geschaffen wurden, sinken die zugesagten Zuschusssummen und verändern damit auch die o.g. Daten.

 

Die Zuschussbeteiligung der Städte/Gemeinden fiel aufgrund der Richtlinienänderung zum 01.01.2019 mit einer Ausnahme weg. Die Stadt Varel beteiligt sich noch bei erstmaligen Existenzgründungen im Stadtgebiet mit 50% an den zugesagten Zuschusssummen.

 

Zu den 43 Anträgen in 2019 wird Folgendes ausgeführt:

Bis Ende 2019 wurden insgesamt 27 Zuschüsse bewilligt. Aufgrund der sich im 3. Quartal 2019 abzeichnenden Überzeichnung der Haushaltsmittel und teilweise durch Antragstellungen erst Ende Nov./Anfang Dez. 2019 wurden 9 Anträge mit einer gewünschten Zuschusssumme von insgesamt 71.875 € zur Entscheidung in das Jahr 2020 geschoben.

In 2019 wurden auch 4 Zuschussanträge zurückgezogen und 3 mangels Mitwirkung abgelehnt.

 

Aufgrund der vorgegebenen Fristen im Zuschussprogramm ProFIL wird regelmäßig in größeren Zeitabständen geprüft, ob die Zweckbindungsfristen eingehalten werden. Die Zweckbindungsfristen laufen lt. Richtlinie 2 Jahre und beginnen mit der Auszahlung der Zuschusssummen in jedem Einzelfall. Sollten sich dabei Auffälligkeiten ergeben, werden Zuschussbeträge zurückgefordert und ggf. auch über die Kreiskasse beigetrieben, sofern beim Zuschussnehmer noch Geldmittel beitreibbar sind.

 

 

Persönliche Beratungsgespräche der Wirtschaftsförderung

Jahr

Gespräche insgesamt

Anzahl Gespräche Halbjahreswert

davon Beratungen bei Existenzgründungen

2019

141

86

60

2018

119

57

52

2017

139

70

56

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig