Sitzung: 10.03.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0898/2020
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) liegt bereits derzeit eine Liste vor, in der auch Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes an Kreisstraßen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Fortschreibungen dieses Masterplanes weiterhin entsprechende qualitätsverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen.
Seit Ende des Jahres 2016 liegt ein Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen
und Radwege) vor, derzeit in der Fortschreibung für die Jahre 2018 bis 2023.
Mit diesem Masterplan werden in einem jeweils fünfjährigen Zeitraum die
Maßnahmen systematisch gelistet, die prioritär abzuwickeln sind, und zwar
aufgegliedert in Maßnahmen des Finanz- und des Ergebnishaushaltes.
Der Plan umfasst (siehe oben) selbstverständlich Maßnahmen zu Fahrbahnen
und Radwege, gerade in Würdigung des Handlungsschwerpunktes „Grundlegende
Sanierung der Kreisstraßen“ wurde der Zustand auch der Radwege an Kreisstraßen
in den letzten Jahr sehr verbessert. Hierüber objektiv Auskunft gegeben hat
u.a. die Zustandsbewertung der Radwege, die 2017 vorgenommen wurde und als
Ergebnis hatte (siehe auch Vorlage 266/2017), dass seinerzeit nur 7,25 % der
Radwege mit der Benotung 4 und schlechter eingestuft waren (Durchschnittsnote
2,73).
So wurde damals folgende Schlussfolgerung gezogen: „Dieses Ergebnis ist
Ansporn genug, die Anstrengungen in den nächsten Jahren fortzusetzen, um die
Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen auf einem konstant guten Niveau zu halten oder
ggf. noch weiter zu verbessern.“
In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen vorgenommen, die
Substanz der Radwege an Kreisstraßen zu verbessern (u.a. im Rahmen der
Profilierungen), aber naturgemäß stehen in der Tat noch diverse Neubaumaßnahmen
von Radwegen an Kreisstraßen auf der Agenda (siehe Masterplan, dies sind
derzeit noch mindestens ca. 10 km bis 2023).
Zur qualitativen Verbesserung des Fahrradnetzes (an Kreisstraßen) gehört
neben Maßnahmen zur Unterhaltung und zur Substandverbesserung auch die
Beseitigung von möglicherweise festgestellten verkehrssicherheitlichen Mängeln
und/oder Maßnahmen zur Attraktivitätsverbesserung. Diese beiden Punkte
betreffen z.B. auch die jüngst mit der letzten Fortschreibung des Masterplanes
verabschiedete Verbesserung der Radverkehrsführung in der OD Sande
(Hauptstraße/ K 294).
Nach Ansicht der
Verwaltung bedarf es keines neuen Masterplanes, sondern die notwendigen
Maßnahmen werden bereits aktuell im jeweiligen Masterplan Kreisstraßen
dargestellt. Qualitätsverbessernden Maßnahmen kommt möglicherweise spätestens
nach Abarbeitung der o.g. (Neubau-)Maßnahmen noch größere Bedeutung zu, diese
wurden und werden jedoch auch bereits aktuell berücksichtigt.
KTA Chmielewski
begründet den Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke und erklärt, dass sich die
Verwaltung unbedingt der qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes
widmen solle, nachdem langsam ein Ende der rein quantitativen Erweiterung der
Radwege an Kreisstraßen abzusehen sei. Die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur
sei zu wichtig, als dass möglicherweise eine Reduzierung der Haushaltsmittel
für den Fahrradverkehr z.B. zugunsten der Fahrbahnen hinzunehmen sei. Aus
diesem Grunde sollen frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen gesammelt und
gelistet werden in einem „Masterplan qualitative Weiterentwicklung des
Fahrradwegenetzes“.
Herr Hinrichs
erläutert die Vorlage und stellt zunächst heraus, dass die Unfallentwicklung
mit Beteiligung von Radfahrern in Friesland (entgegen des Bundestrends) nicht
deutlich steigend ist, so wurden in 2018 206 Radfahrer-Verkehrsunfälle seitens
der Polizei registriert (152 Verletzte), er sei zuversichtlich, dass die bald
veröffentlichten Zahlen seitens der Polizei für 2019 keine Steigerung aufweisen
trotz des stetig gestiegenen Anteils von Pedelecs. In mehreren Wortbeiträgen
verdeutlichen die Vertreter der Verwaltung, dass der bestehende Masterplan
nicht mit dem Jahr 2023 (lt. derzeitiger Fassung) abgeschlossen sei, sondern
ohnehin jährlich aufgrund der bekannten Bedürfnisse fortgeschrieben werde,
selbstverständlich beinhalte die jeweilige Fortschreibung auch ggf. qualitative
Verbesserungen.
Anlage:
Antrag
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen