Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) liegt bereits derzeit eine Liste vor, in der auch Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes an Kreisstraßen aufgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen Fortschreibungen dieses Masterplanes weiterhin entsprechende qualitätsverbessernde Maßnahmen zu berücksichtigen.


Seit Ende des Jahres 2016 liegt ein Masterplan Kreisstraßen (Fahrbahnen und Radwege) vor, derzeit in der Fortschreibung für die Jahre 2018 bis 2023. Mit diesem Masterplan werden in einem jeweils fünfjährigen Zeitraum die Maßnahmen systematisch gelistet, die prioritär abzuwickeln sind, und zwar aufgegliedert in Maßnahmen des Finanz- und des Ergebnishaushaltes.

 

Der Plan umfasst (siehe oben) selbstverständlich Maßnahmen zu Fahrbahnen und Radwege, gerade in Würdigung des Handlungsschwerpunktes „Grundlegende Sanierung der Kreisstraßen“ wurde der Zustand auch der Radwege an Kreisstraßen in den letzten Jahr sehr verbessert. Hierüber objektiv Auskunft gegeben hat u.a. die Zustandsbewertung der Radwege, die 2017 vorgenommen wurde und als Ergebnis hatte (siehe auch Vorlage 266/2017), dass seinerzeit nur 7,25 % der Radwege mit der Benotung 4 und schlechter eingestuft waren (Durchschnittsnote 2,73).

 

So wurde damals folgende Schlussfolgerung gezogen: „Dieses Ergebnis ist Ansporn genug, die Anstrengungen in den nächsten Jahren fortzusetzen, um die Radwegeinfrastruktur an Kreisstraßen auf einem konstant guten Niveau zu halten oder ggf. noch weiter zu verbessern.“

 

In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen vorgenommen, die Substanz der Radwege an Kreisstraßen zu verbessern (u.a. im Rahmen der Profilierungen), aber naturgemäß stehen in der Tat noch diverse Neubaumaßnahmen von Radwegen an Kreisstraßen auf der Agenda (siehe Masterplan, dies sind derzeit noch mindestens ca. 10 km bis 2023).

 

Zur qualitativen Verbesserung des Fahrradnetzes (an Kreisstraßen) gehört neben Maßnahmen zur Unterhaltung und zur Substandverbesserung auch die Beseitigung von möglicherweise festgestellten verkehrssicherheitlichen Mängeln und/oder Maßnahmen zur Attraktivitätsverbesserung. Diese beiden Punkte betreffen z.B. auch die jüngst mit der letzten Fortschreibung des Masterplanes verabschiedete Verbesserung der Radverkehrsführung in der OD Sande (Hauptstraße/ K 294).

 

Nach Ansicht der Verwaltung bedarf es keines neuen Masterplanes, sondern die notwendigen Maßnahmen werden bereits aktuell im jeweiligen Masterplan Kreisstraßen dargestellt. Qualitätsverbessernden Maßnahmen kommt möglicherweise spätestens nach Abarbeitung der o.g. (Neubau-)Maßnahmen noch größere Bedeutung zu, diese wurden und werden jedoch auch bereits aktuell berücksichtigt.

 

 

 

KTA Chmielewski begründet den Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke und erklärt, dass sich die Verwaltung unbedingt der qualitativen Weiterentwicklung des Radwegenetzes widmen solle, nachdem langsam ein Ende der rein quantitativen Erweiterung der Radwege an Kreisstraßen abzusehen sei. Die Verbesserung der Radwegeinfrastruktur sei zu wichtig, als dass möglicherweise eine Reduzierung der Haushaltsmittel für den Fahrradverkehr z.B. zugunsten der Fahrbahnen hinzunehmen sei. Aus diesem Grunde sollen frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen gesammelt und gelistet werden in einem „Masterplan qualitative Weiterentwicklung des Fahrradwegenetzes“.

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und stellt zunächst heraus, dass die Unfallentwicklung mit Beteiligung von Radfahrern in Friesland (entgegen des Bundestrends) nicht deutlich steigend ist, so wurden in 2018 206 Radfahrer-Verkehrsunfälle seitens der Polizei registriert (152 Verletzte), er sei zuversichtlich, dass die bald veröffentlichten Zahlen seitens der Polizei für 2019 keine Steigerung aufweisen trotz des stetig gestiegenen Anteils von Pedelecs. In mehreren Wortbeiträgen verdeutlichen die Vertreter der Verwaltung, dass der bestehende Masterplan nicht mit dem Jahr 2023 (lt. derzeitiger Fassung) abgeschlossen sei, sondern ohnehin jährlich aufgrund der bekannten Bedürfnisse fortgeschrieben werde, selbstverständlich beinhalte die jeweilige Fortschreibung auch ggf. qualitative Verbesserungen.

 

Anlage:

Antrag


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen