Sitzung: 12.03.2020 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Gemäß
§ 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird das hinzugewählte Mitglied,
als Vertreter des Kreisschülerrats allgemeinbildender Schulen, Herr Alexander
von Häfen, durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Pauluschke
verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ferner
erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42
NKomVG einzuhaltenden Pflichten:
-
Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
-
Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)
-
Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG.
Die
Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Herrn von Häfen unterschrieben.
Das NKomVG wird Herrn von Häfen ausgehändigt.
Für
die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die
Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es
wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz,
eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“
sowie eine Liste der gängigen Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.
Frau
Vogelbusch verpflichtet Herrn von Häfen mit einer persönlichen Geste.