Beschluss: Verweisung an den zuständigen Fachausschuss

 

 


Herr KTA Chmielewski spricht der Verwaltung gegenüber ein Lob zum bisherigen Umgang mit den Infektionszahlen aus. Es finde eine schnelle Information der Öffentlichkeit über Neuinfektionen statt und die zu treffenden Maßnahmen werden zeitnah kommuniziert und umgesetzt. Die Forderungen nach der Zuordnung der Infektionszahlen zu den einzelnen Kommunen seien nur von wenigen Bürger*innen gestellt worden. Durch die Erläuterungen, wie von Herrn Landrat Ambrosy bereits vorgetragen, würden auch diese Menschen verstehen, dass die Zuordnungen keine Aussagekraft hätten. Durch die täglichen Meldungen der Infektionszahlen durch den Landkreis Friesland und die Medien, sei für jeden nachvollziehbar, dass es bislang keine Hotspots, sondern eine normale Verteilung der Infektionen im Kreisgebiet gegeben habe. Er rege hierbei an, die Bürger*innen dahingehend mehr zu sensibilisieren, die täglichen bzw. aktuellen Ereignisse zu verfolgen und sich nicht auf Berechnungen oder Zahlen in den einzelnen Kommunen der letzten Wochen zu konzentrieren, da von diesen Personen durch Quarantäne-Maßnahmen dann schon kein Risiko mehr ausgehe.

 

Herr KTV Pauluschke verweist diese Anregungen, wie bereits die o.g. beschlossenen Anträge, ebenfalls in den Ausschuss für Arbeit und Soziales.

 

Herr KTA Müller stellt bei den Ausführungen von KTA Chmielewski in Frage, dass bei den aktuellen Meldungen bzw. über die aktuellen Geschehnisse Zahlen für die einzelnen Kommunen für die Bürger*innen nachvollziehbar seien. Er begründet den Antrag der Fraktion Zukunft Varel auf Veröffentlichung der konkreten Zahlen pro Kommune damit, dass die, durch den Anstieg der Infektionsfälle, stark frequentierten Kommunen so besser gemieden werden könnten.

 

Herr Landrat Ambrosy entgegnet, dass es ein Fehler sei, eine solche Kommune mit z. B. 17 Infektionsfällen zu meiden, da davon keine Gefahr für die Bürger*innen ausgehe, weil diese Personen sich bereits in Quarantäne befinden würden. Aufgrund der bisherigen Infektionszahlen, war es dem Landkreis aufgrund der datenschutzrechtlichen Regelungen nicht möglich, diese nach einzelnen Kommunen aufgeschlüsselt zu veröffentlichen, um eine konkrete Zuordnung zu verhindern. Aufgrund der nunmehr höheren Zahlen sagt Herr Landrat Ambrosy eine erneute Prüfung über die Veröffentlichung zu.

 

Herr KTV Pauluschke verweist darauf, dass die weiteren Beratungen zu diesen Anträgen jedoch im Fachausschuss erfolgen.

 

Herr KTA Homfeldt hält hingegen die weitergehende Diskussion im Kreistag für besonders wichtig, um damit möglichen Spekulationen Einhalt zu gebieten bzw. den Eindruck in der Bevölkerung zu vermeiden, dass es dem Kreistag vorbehalten sei, über die Kreisverwaltung hinweg, andere Entscheidungen in diesem Bereich treffen zu können. Es sei wichtig, dass der Kreistag gemeinsam mit der Verwaltung einheitliche Signale an die Bevölkerung sende. Im politischen Raum wurde mit diesem Thema teilweise recht anmaßend umgegangen, was ihm sehr missfalle. Dem Kreistag obliege es zwar, die Verfahrensweise der Verwaltung kritisch zu hinterfragen, aber die Grundlage des Infektionsschutzgesetzes stehe hierbei nicht zur politischen Diskussion und müsse Beachtung finden. Herr KTA Homfeldt spricht sich positiv für die Vorgehensweise der Verwaltung aus und macht noch einmal deutlich, dass die Verbesserungen bereits am „Runden Tisch“ besprochen seien, so dass künftig mehr Kommunikation zwischen Verwaltung, Schulen und Eltern stattfinde.

 

Herr KTA Just erläutert, dass seine Kritik gegenüber der Verwaltung im Hauptvorwurf nicht die getroffenen Maßnahmen oder ihre Rechtmäßigkeit an sich betreffe, sondern diese in Unverhältnismäßigkeit zu den Infektionszahlen gestanden haben. Dies habe auch das Nds. Kultusministerium kritisiert, weil die Inzidenz von 30 nicht erreicht oder überschritten wurde und demnach spekulierend auf einen möglichen Anstieg hin getroffen worden seien. Dem Warnstufensystem der Landesregierung entsprechend habe der Landkreis eine Maßnahme entsprechend der Warnstufe 4 oder 5 gewählt, wobei die Inzidenz (unterhalb 30) einer Warnstufe der Kat. 2 oder 3 entsprochen hätte. Diese Maßnahme sei im Konzept der Landesregierung konkret definiert und erst bei den Warnstufen 4 oder 5 zu ergreifen, wenn die Inzidenz bei über 50 liege. Der Landkreis habe hier die Maßnahme zu früh oder im Glauben daran, dass die Inzidenz noch weiter ansteigen würde, ergriffen, was mit dem tatsächlichen Inzidenzgeschehen nicht zu rechtfertigen sei. Die Kritik beschränke sich daher reinweg auf die Unverhältnismäßigkeit.

 

Herr Landrat Ambrosy stellt noch einmal richtig, dass eine unverhältnismäßige Maßnahme rechtswidrig sei. Das Kultusministerium habe die Rechtmäßigkeit hingegen bestätigt, so wie es in der gemeinsamen Stellungnahme von Landrat und Kultusminister nachzulesen sei. Auch das zuständige Gesundheitsministerium (MS) habe die Maßnahme ebenfalls nicht kritisiert. Die Kreisverwaltung habe aufgrund der Abstrich-Testungen am Donnerstag, 24.9.2020 eine Prognose aufstellen können, da zu diesem Zeitpunkt 50 Abstriche der Schulen BBS Jever und OS Varel, Arngaster Str. sowie unabhängig hierzu von einer privaten Hochzeitsfeier (15 Personen) vorgelegen haben. Hiervon hätten 35 Tests positiv sein können und die Inzidenz dadurch massiv ansteigen lassen. Genauso sei mit dem aktuellen Fall bei der Kita Varel zur verfahren, da dort 130 Kinder und Mitarbeiter betroffen sind. Ein Plan müsse auch schon im Vorfeld gefasst sein, noch bevor Testergebnisse bekanntgegeben werden. Eine ex ante Betrachtung, wie aus richterlicher Sicht, sei hier nicht angebracht, hingegen aber eine Abschätzung der Situationsentwicklung noch vor Eintritt der Ereignisse. Aufgrund der Anzahl und der Ausbreitung der Testungen sei zu erwarten bzw. befürchten gewesen, dass diese positiv ausfallen und unter einer unspezifischen Betrachtungsweise sich dann Gefahrenherde im gesamten Kreisgebiet mit Ausnahme der Insel Wangerooge gebildet hätten. Es lagen Informationen zu den Infektionen an den Schulen vor, die Anlass zu der Befürchtung gaben, dass in den Schulen eine Infizierung stattfindet, ohne dass hier eine Eingrenzung möglich gewesen wäre. Darüber hinaus habe die Informationslage des Gesundheitsamtes jeden Anlass gegeben, die entschiedenen Maßnahmen zu treffen. Das Ampelsystem der Landesregierung, das Innenministerium (MI) sowie auch das Gesundheitsministerium (MS) können den Landkreis nicht aus seiner Verantwortung entlassen, wenn Umstände geboten sind, strengere Maßnahmen als das Land zu treffen. Zudem habe der Landkreis kein Motiv unverhältnismäßige Maßnahmen zu veranlassen. Er lasse sich lieber für zu vorsichtige Maßnahmen kritisieren, so der Landrat, als im Nachhinein durch hohe Inzidenzzahlen und viele Erkrankungsfälle in seinem Handeln bestätigt zu sein. Es müsse vermieden werden, erst zu reagieren, wenn ein positiver Corona-Fall in der Schule auftritt, so Herr Landrat Ambrosy. Dies sei nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu spät und werde als Unterlassung gewertet, die mindestens eine fahrlässige Körperverletzung nach sich ziehe und wenn auf positive Testungen keine Reaktion erfolge, gelte dies schuldhaft als bedingter Vorsatz.

 

Frau KTA Sudholz regt an, für die 3 Oberstufenklassen 11. - 13. der IGS Friesland Nord eine Ausnahme vom Schichtbetrieb vorzunehmen, wenn dort keine Infektionsfälle bekannt seien, da diese am Mühlenweg in Schortens, anders als an der Beethovenstraße, örtlich getrennt zur restlichen IGS untergebracht seien.

 

Frau EKR‘in Vogelbusch teilt hierzu mit, dass in der gestrigen Besprechung mit den Schulleitern abgestimmt worden sei, dass der gesamte Schulbetrieb für die zwei Tage/ die Zeit so aufrecht erhalten bleibe. Frau KTA Sudholz zieht ihre Frage zurück.

 

Eine weitere Anmerkung von Frau KTA Sudholz betreffe das Thema Corona-Nachbarschaftshilfe. Die Bürger*innen würden sich in diesen schwierigen Zeiten, vor allem im Falle einer Quarantäne, mit Problemen und Sorgen belasten, u.a. wie sie ihre Einkäufe erledigen, ihre Haustiere versorgen oder wie ihre Kinder in die Kita/Schule gebracht würden. Zudem leiden die älteren Mitmenschen unter Einsamkeit. Es gebe in anderen Städten, wie Rostock, eine Nachbarschaftshilfe, die von der Stadt aktiv angeboten werde. Sie regt an, ob ein ähnliches Angebot auf der Internetseite des Landkreises implementiert werden könne.

 

Ein solches Angebot würde seitens des Landkreises bereits bestehen, welches sie gerne noch mehr in den Fokus rücken werde, so Frau EKR‘in Vogelbusch.

Darüber hinaus äußert Frau KTA Sudholz die Bitte, den Bericht des Behindertenbeauftragten über Auswirkungen von Corona-Beschränkungen für Menschen mit Behinderungen zu erhalten.

 

Anm.: Der Bericht ist zur Kreisausschuss-Sitzung vom 8.7.2020 (dort TOP 6.5) hinterlegt.

 

KTA Funke dementiert, dass sein Antrag eine Bewertung der Maßnahmen des Landkreises, auf ihre Verhältnismäßigkeit hin, beinhalte, außerdem sei nicht darüber geurteilt worden, ob die Maßnahmen im Rahmen des IfSG angebracht seien. Einzig die Kritik an der mangelhaften Kommunikation könne er bestätigen. Zu den Beiträgen im sozialen Netzwerk gebe er keinen Kommentar ab, so Herr KTA Funke.

 

Herr KTA Ratzel kritisiert, dass der Antrag von Herrn KTA Funke Angriffe auf einzelne Mitarbeiter*innen der Verwaltung enthalte und darüber hinaus die Forderung, dass einige Mitarbeiter*innen von ihrer Zuständigkeit entbunden werden sollten. Das könne so nicht stehen bleiben und er fordere als Mitglied des Kreistages, dass so etwas künftig zu unterlassen sei.

 

Herr KTA Funke führt dagegen aus, er habe keinerlei persönliche Kritiken an Mitarbeiter*innen der Verwaltung in seinem Antrag geäußert und er verbitte sich solche Unterstellungen. Der Antrag gebe nur die Forderungen des Kreiselternrates wieder. Er habe in der letzten Kreistagssitzung bewiesen, dass er mit der Arbeit des Landkreises zufrieden sei und habe entsprechendes Lob ausgesprochen.