Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Herr Frank Meyer, Am Stellwerk 39 in 26441 Jever, wird als Landschaftswart für die Überwachung von geschützten Teilen in Natur und Landschaft im Landkreis Friesland für den Bereich der Stadt Jever bestellt.



Begründung:


Nach § 59 des Nds. Naturschutzgesetzes können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftwacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwachen und für den Artenschutz sorgen.

Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur Weiterentwicklung der Naturschutzobjekte bei.

Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen oder durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrung von ihrem Vorhaben abbringen.


Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen.

Zur Zeit sind für den Landkreis Friesland 20 Landschaftswarte, davon 8 ausschließlich im Nationalpark, tätig.

Herr Frank Meyer soll die geschützten Teile von Natur und Landschaft in der Stadt Jever betreuen. Der derzeitige ehrenamtlich tätige Landschaftswart Werner Beyer wird zum Jahresende 2008 ausscheiden.


Herr Meyer wurde aus 7 Personen ausgewählt, die sich nach einem Pressemitteilung des Landkreises gemeldet und Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit bekundet haben.

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über die Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 12 - Umwelt - vorhanden.




Abstimmungsergebnis:


einstimmig