Sitzung: 04.06.2020 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Gemäß § 60
Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) wird das
stellvertretende Mitglied, Herr Nils Jakusch, von Frau Bödecker verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ferner
erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42
NKomVG einzuhaltenden Pflichten:
-
Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
-
Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)
-
Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG.
Die
Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Herrn Jakusch unterschrieben.
Das NKomVG wird Herrn Jakusch
ausgehändigt.
Für die
Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die
Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es
wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz,
eine Broschüre „Orientierungshilfe zum Datenschutz für kommunale Abgeordnete“
sowie eine Liste der gängigen Datenschutz-Software zur Kenntnis beigefügt.
Frau
Vogelbusch verpflichtet Herrn Jakusch mit einer persönlichen Geste.