Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 13

Beschluss gem. Antrag der Gruppe SPD/Grüne/FDP:

Von der am 5. Juni 2020 von den EWE-Gremien beschlossenen zusätzlichen Sonderausschüttung von ca. 2 Millionen Euro für den Landkreis Friesland wird

1 Million Euro an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

 

 


Begründung:

Die Mehrheitsgruppe stellt den Antrag, von der Sonderausschüttung des EWE Verbands, die am 5.6.2020 beschlossen wurde und dem Landkreis eine zusätzliche Einnahme von ca. zwei Millionen Euro bringen wird, eine Million Euro an die Städte und Gemeinden zu geben.

 

Die Gruppe ist der Ansicht, dass nur gemeinsam die Krise bewältigt werden kann, dass es dazu weiter eines gemeinsamen guten Krisenmanagements bedarf und sie möchte daher die unerwartete Einnahme teilen, d.h. eine Million abgeben.

Sie bittet, diesen Antrag den entsprechenden Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Nachtrag zum Antrag; Information des EWE-Verbandes vom 9.6.2020

 

Die Verbandsversammlung des Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverbandes hat am Freitag, 5.6.2020 den Beschluss gefasst, dieses Jahr neben der bereits ausgezahlten Regeldividende von 70 Mio. Euro eine Sonderausschüttung in Höhe von 20 Mio. Euro an die Verbandsmitglieder zu leisten. Die Auszahlung soll am 30. Juni 2020 erfolgen. Der dabei auf den Landkreis entfallende Betrag kann in der beigefügten Übersicht in der Spalte „Sonderausschüttung“ entnommen werden.

 

Beratung:

 

Herr KTA Zillmer stellt namens der CDU-Fraktion den Antrag die vollen 2 Mio. Euro an die Städte und Gemeinden zu geben, aufgrund der weiter ansteigenden Kita-Betriebskosten in den Kommunen. Diese sollen nach dem Verteilungsschlüssel der Kita-Betreuungskosten verteilt werden.

 

Die Herren KTA Just und KTA Homfeldt schließen sich diesem Antrag an und weisen auf die hohe Belastungssituation durch den Anstieg der Kita-Betriebskosten in den Kommunen hin. Alleine die Kita-Betriebskosten würden in den Kommunen jährlich insgesamt 20-25 Mio. Euro ausmachen – zu der regulären Kreisumlage von 50 Punkten (ca. 50 Mio. Euro). Hier müsse eine dauerhafte Lösung erreicht werden, um eine angemessene Finanzierung dieser gesetzlichen Aufgabe des Landkreises für die Kommunen zu erreichen.

 

Frau KTA Schlieper weist darauf hin, dass im Vorfeld nicht mit einer derart hohen Ausschüttung gerechnet werden konnte. Ihrer Meinung nach sei hier eine gerechte Teilung von 1 Mio. Euro an den Landkreis und 1 Mio. Euro an die Kommunen gegeben. Sie spricht sich namens der Mehrheitsgruppe deutlich für eine Unterstützung der Kommunen durch den Landkreis in Form von Kita-Betriebskostenzuschüssen aus, anstatt die Kreisumlage zu senken.

Hierbei stelle sie eine Meinungswandlung fest, dass es hier, entgegen der vormals wiederkehrenden Anträge auf Senkung der Kreisumlage, nunmehr um die Beteiligung an den Kita-Kosten der Kommunen gehe. 

  

Herr Landrat Ambrosy weist daraufhin, dass eine Übernahme der gesetzlichen Aufgabe der Kindergärten nach SGB VIII durch den Landkreis dazu führen würde, dass infolgedessen die Kreisumlage erhöht werden müsse, wie es auch bei anderen Landkreisen bereits der Fall sei, die diese gesetzliche Aufgabe selber ausführen. Eine Entlastung stelle er für die Kommunen, wie in jedem Jahr, zum Ende des Jahres in Aussicht; u. a. durch die Orientierungsdaten des Innenministeriums, die Mitte November bekannt werden. In diesem Jahr sei zu bedenken, dass es aufgrund der Corona-bedingten Mehrausgaben bzw. Fehleinnahmen abzuwarten bleibe, was das Ergebnis am Ende des Jahres sein werde. Im laufenden Jahr könne hierzu noch keine konkrete Aussage getroffen werden. So wie es derzeit aussehe, werde in den kommenden drei Jahren ein kommunaler Finanzausgleich mit Abwärtstendenz unausweichlich sein. Er schlage vor, am Ende des Jahres die Haushaltsabschlüsse anzuschauen, hierzu miteinander Gespräche zu führen und anhand der im November vorliegenden Orientierungsdaten den finanziellen Bedarf jeder einzelnen Kommune zu analysieren, um dann festzustellen, ob es hierzu noch eine grundsätzlichen Beordnung erfordere.

 

Herr KTA Chmielewski schlägt vor, eine Vergleichsberechnung für den Landkreis vorzunehmen, wobei die Höhe der Kosten, die in den vergangenen Jahren den Kommunen bereits beigesteuert worden seien, dem Gesamtkostenaufwand gegenüberzustellen, welcher dem Landkreis bei eigener Ausführung dieser Aufgabe entstehen würde bzw. dann noch entstehe. Hierfür könne in den Haushaltsberatungen über mögliche Einsparungen im Landkreis-Haushalt oder Erhöhung der Kreisumlage zur Finanzierung dieser Aufgabe debattiert werden. 

 

Einen wichtigen Hinweis zu den Verteilungsschlüsseln gibt Herr Landrat Ambrosy, so dass bei einer Verteilung nach dem Schlüssel für die Kita-Betreuungskosten die Gemeinde Wangerooge keinen Zuschuss aus der 1 Mio. Euro erhalten würde. (Wangerooge zahlt derzeit keine Kita-Betreuungskosten, da die Aufgabe durch den Landkreis übernommen wurde)

 

Es folgt zunächst die Abstimmung über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion:

 

1. Abstimmungsergebnis (CDU-Antrag):

mehrheitlich abgelehnt

 

Ja:

16

Nein:

21

Enthaltung:

2

 

Hiernach wird über den Antrag der Mehrheitsgruppe abgestimmt:

 

 


2. Abstimmungsergebnis (SPD/Grüne/FDP-Antrag):

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

25

Nein:

1

Enthaltung:

13

 

Der Antrag der Mehrheitsgruppe wird mehrheitlich beschlossen.