Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 14, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.

 

 

 


Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2020

a)      die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,

 

b)      die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder  Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf 50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der Kreisausschuss zuständig.

 

Die Geltung beider Beschlüsse ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.

 

Zwar ist der Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf dem Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Landkreise („50/100.000-Regel“) kommt auf diese zukünftig aber die Pflicht zu, im Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen (50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) sehr schnell reagieren zu müssen. In einem solchen Fall könnte es darauf ankommen, wie schon im März/April bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne – unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien beteiligen zu müssen.

 

Auch wenn die Zahl der Infektionen derzeit niedrig ist, hat sich an der grundsätzlichen Gefahrenlage nichts geändert. Es ist jederzeit ein erneuter Anstieg von Neuinfektionen möglich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der Bericht dazu als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Kreistage aufgenommen.

 

 

Beratung:

Herr KTA Zillmer spricht sich namens der CDU-Fraktion gegen die Fortgeltung der Wertgrenzen aus und fordert die Beendigung dieses Zustandes. Es kehre in allen Bereichen des Lebens wieder eine Art Normalität ein, die er auch für das politische Handeln wieder einfordere. Einer Flexibilität, wie zuletzt im März 2020 bedürfe es nun nicht mehr.

 

Frau KTA Schlieper entgegnet hierzu, dass sich zwar so etwas Ähnliches, wie eine Normalität eingestellt habe, jedoch die Corona-Pandemie weiterhin eine große Rolle spiele und jederzeit wieder massive Maßnahmen notwendig werden lasse, so dass ein schnelles Handeln der Verwaltung erforderlich sei. Dafür bedürfe es weiterhin der höheren Wertgrenzen, um die Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

 

Herr KTA Zillmer fordert, diese Notwendigkeit auf solche Situationen zu begrenzen, wie sie im März 2020 vorgelegen habe. Die Politik sei in solch einem Fall im Stande, die Verwaltung kurzfristig in die Lage zu versetzen, dass sie kurzfristig reagieren könne. Dies könne jedoch nicht zu einem allgemeinen Dauerzustand führen. In erster Linie liege die Zuständigkeit in der Ausführung des politischen Mandates, welches die Kreispolitik dazu verpflichte, entsprechende Handlungen und Vorkehrungen für die Verwaltung bei Bedarf zu treffen und hierfür regelmäßig zu Tagen.

 

Herr KTA Chmielewski fügt an, dass die Gremienarbeit inzwischen wieder aufgenommen worden sei, jedoch halte er die Sorge um ein erneutes Ausbrechen der Corona-Pandemie für berechtigt und sehe hier eine Schwierigkeit in der Herstellung einer schnellen Handlungsfähigkeit für die Kreisverwaltung, weshalb er die Meinung von Frau KTA Schlieper teile und sich deswegen ebenfalls für die Aufrechterhaltung der höheren Wertgrenzen ausspreche. 

 

Herr Landrat Ambrosy macht noch einmal deutlich, dass Gremiensitzungen stattfinden werden, soweit dies coronabedingt möglich sei. Es gehe hierbei ausschließlich um coronabedingte außerplanmäßige Ausgaben, die den Katastrophenschutz, den Zivilschutz und das Gesundheitswesen betreffen. Diese Aufgaben zählen grundsätzlich zur laufenden Verwaltung und seinen damit dem Landrat als Organ zugeordnet, aber für die Beordnung der Finanzen und des Haushaltes sei hingegen der Kreistag zuständig, weswegen Herr Landrat Ambrosy versichere, dass er in jedem Fall Transparenz walten lasse und den Kreistag an all seinen Entscheidungen beteiligen würde. Mit diesen Voraussetzungen lasse sich die Corona-Krise gemeinsam von Landkreis, Städten und Gemeinden sowie der Politik bewältigen. Auch bei unproblematischen Vergabeentscheidungen, für die bereits Gelder im Haushalt eingeplant seien, würde die Verwaltung durch Selbstbindung ebenfalls die Gremien beteiligen. Darüber hinaus sei zu bemerken, dass die Wertgrenzen des Landkreises Friesland im Vergleich deutlich unter denen der anderen Landkreise liege. Dennoch liege die Entscheidung hier situationsbedingt vor und es sei kein Zwang geboten, diese Wertgrenzen dauerhaft hochzusetzen.

 

Herr KTA Homfeldt hebt hervor, dass die Wertgrenzen nur aufgrund des coronabedingten Ausfalles der Gremiensitzungen angehoben worden seien und hinterfragt, wann dieser außerordentliche Zustand aufgehoben werde und eine Rückkehr zum Normalzustand erreicht und somit demokratisches Handeln wieder ermöglicht werde. Sitzungen, wie die heutige seien unter diesen Umständen auch bereits wieder möglich.

 

Frau KTA Esser sehe eine Herabsetzung der Wertgrenzen zu diesem Zeitpunkt als verfrüht an, da nun auch gerade die Sommerferien anstehen.

 

Frau KTA Schlieper setze weiterhin darauf, dass die Entscheidungen über die Wertgrenzen, abgestellt auf die aktuelle Situation und auf die noch unklare Feriensituation, weiterhin von Kreistag zu Kreistag zu treffen seien, so dass in dringenden Fällen wenigstens für die Organe Landrat und Kreisausschuss ein schnelles Handeln sichergestellt werde.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

23

Nein:

14

Enthaltung:

2