Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Begründung:
Jugendzentren zu Zeiten der
Kontaktbeschränkungen
Wie sämtliche Bereiche der
Dienstleistungen, die unmittelbar persönlich erbracht werden, wurden die
Jugendhäuser in der Zeit der Kontaktverbote geschlossen.
Laut den Berichten, die Frau
Herzog aus den verschiedenen Gemeinden erhalten hat, reagierten die Gemeinden
und die Mitarbeiter*innen in unterschiedlicher Art und Weise. Es gab teilweise
Momente aufsuchender Arbeit, die Gestaltung von Kontakten über soziale Medien
oder der Rückzug auf Arbeiten, die ohne Kinder und Jugendliche erfolgen
konnten.
In fast allen Jugendhäusern
wurden Einzelfallberatungen für Kinder und Jugendliche angeboten. Die
spezifischen Stärken der jeweiligen Jugendhäuser wurde genutzt, um den Kontakt
nicht abreißen zu lassen:
-
Audio-
und Textplattform Discord in Schortens,
-
Videochats
in Jever
-
Projekt
im Garten in Bockhorn,
-
Aufsuchende
Arbeit in der Stadt Jever, Wangerland
-
Briefe
an Besucher*innen in Jever
-
Ostergeschenke
als Zeichen der Verbundenheit im Wangerland
-
Spieleverleih
in Zetel
Durch die Lockerungen, die im
Mai wirksam wurden, entstanden Hoffnungen, doch die eine oder andere
Veranstaltung des Ferienpasses doch durchführen zu können. Auch wenn die
umfangreicheren Fahrten abgesagt wurden, konnte doch einige umgesetzt werden.
Für die Mitarbeiter*innen war es aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen
sehr schwierig die Angebote zu planen und zu bewerben.
Es gibt die Möglichkeit über das
Projekt Jul@ (Jugend im ländlichen Raum) Möglichkeiten und Grenzen von
digitaler Jugendarbeit erarbeiten zu können.
Wie sich die Veränderungen in
der Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen ausgewirkt haben, kann zum
aktuellen Stand noch nicht so ganz konkret berichtet werden.
Das Spektrum der Handlungsweisen
der Jugendlichen reichte von Treffen an öffentlichen Orten; z.B. Varel an der
Weberei oder am Schlossplatz. Die Anzahl der jungen Menschen dort variierte
beispielsweise zwischen sechs und 17 Personen. Größere Aktionen wie Flash-Mops
oder ähnliches konnten nicht beobachtet werden. Ansonsten trafen sich
Jugendliche persönlich auch an privaten Orten (elterliche oder eigene
Wohnungen). Es gab aber wohl auch „virtuelle“ Zusammenkünfte um Alkohol zu
trinken.
Um zu erfahren, wie „die
Jugendlichen“ in Friesland dies spezifisch erlebt haben und welche
Notwendigkeiten daraus erfolgen wird sicherlich ein Themenschwerpunkt der
offenen Kinder- und Jugendarbeit in den nächsten Monaten sein.
Vor allem vor dem Hintergrund
der wirtschaftlichen Entwicklung werden die jungen Menschen ebenfalls größere
Einbrüche und Ängste erleben, als die Erwachsenen. Vor diesem Hintergrund wird
dieser Arbeitsbereich in der nächsten Zeit von besonderer Bedeutung sein, um
verunsicherten jungen Menschen die Sicherheit geben zu können, dass sie in
ihren Bedürfnissen gesehen werden.
Die Kreisjugendpflegerin Frau Herzog trägt die Power-Point-Präsentation
(siehe Anlage) vor. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen der Stadt- und Gemeindejugendpflegen,
basierend auf das SGB VIII, zweites Kapitel, § 11 bis 14, beschreibt sie die
pädagogische Arbeit mit ihren Netzwerken allgemein. Sie erläutert die
Auswirkungen in Zeiten der Corona-Pandemie auf die Situation der Kinder und
Jugendlichen und berichtet von der Vorbereitung und schrittweisen Öffnung der
Jugendhäuser. Weitere Lockerungen im Juli machten die Durchführung der
Ferienbetreuung und der Ferienpassangebote möglich. Perspektivisch gilt es,
unter Berücksichtigung der Haushaltssituation, Alternativen zu größeren
Veranstaltungen zu finden, digitale Angebote auszubauen und neu entwickelte
Angebote langfristig in den Ferienpass zu übernehmen.
Frau Sudholz bedankt sich für die gelungene Ausarbeitung in Zusammenarbeit
mit den Jugendpflegen der Städte und Gemeinden.
Als Anmerkung sei gesagt, dass die Untersagung zur Nutzung von Whats-App in
den Schulen zu Zeiten von Corona aufgehoben war. Herr Vogt als Schulleiter der
Oberschule Sande kommentiert, dass aktuell mit einem Schreiben von dem
Landesdatenschutzbeauftragten die Nutzung untersagt ist.
Die Stadt- und Gemeindejugendpfleger*innen beschreiben den Eindruck der
Jugendpflegen allgemein, als dass sie sowohl in der Wahrnehmung des Landkreises
als auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden noch zu wenig Präsenz
haben. Nachdem die Jugendhäuser aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend
schließen mussten, war auch die Kommunikation bzgl. der Öffnung wegen der
unterschiedlichen Weisung vom Land uneinheitlich. Hier wäre eine transparentere
Kommunikation wünschenswert gewesen. Betont wird die Wichtigkeit der
Jugendarbeit und es wird hingewiesen auf das unterschiedliche Zeitgefühl von
Jugendlichen und Erwachsenen während der Pandemie. Für Jugendliche fühlt sich
ein halbes Jahr sehr lang an. Weiterhin wird die flexible und gute Arbeit in
den Jugendzentren herausgestellt und für die finanzielle Sicherheit dieser
geworben. Es geht dabei darum, die personelle und materielle Situation, aber
auch die Realisierung von Fortbildungen, die durch die dauernde Veränderung der
Aufgabensituationen in den Jugendhäusern nötig sind, sicherzustellen.
Frau Vogelbusch bedauert die widersprüchlichen Aussagen der Ministerien
hinsichtlich der Öffnungen der Jugendhäuser nach der vorübergehenden
Schließung. Der Auftrag aus der Politik, die Präsentation den Bürgermeistern
zuzuleiten mit dem Wunsch, diese in den örtlichen Gremien vorzustellen, wird
aufgenommen.
Frau Sudholz befürwortet eine transparentere Kommunikation mit den Stadt-
und Gemeinde-Jugendpflegen. Sie nimmt den Antrag von Herrn Janßen, als
Vertreter des Jugendverbandes, auf. Herr Janßen stellt den Antrag, das Konzept
für die Neugestaltung der Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen
des Landkreises Friesland auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses zu setzen (siehe Anlage). Frau Sudholz übergibt ihm das
Wort.
Seit Fertigstellung des Konzeptes zur Neugestaltung der Richtlinien für die
Förderung von Jugendpflegemaßnahmen im Landkreis Friesland in 2018 sei es zu
keiner Beratung im Jugendhilfeausschuss gekommen. Er bittet nunmehr um eine
verbindliche Zeitschiene, wann dieses Konzept umgestaltet und zur
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird.
Frau Vogelbusch erklärt, dass es nicht ausreicht, im Jugendhilfeausschuss
einen Beschluss zu fassen. Die Zuständigkeit gemäß einer in 1994 geschlossenen
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den Städten und Gemeinden,
liegt bei den Städten und Gemeinden und ist somit auch mit diesen abzustimmen.
Im Rahmen der weiteren Diskussion ergeht der Wunsch, auch die Finanzen an
die Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Teilnahme von Jugendlichen an
Angeboten aus verschiedenen Städten und Gemeinden würde sich eine Veränderung
der bestehenden Richtlinie begründen. Möglicherweise sollten alle den gleichen
Anteil zahlen, als Bemessungsgrundlage könnte aber auch die Einwohnerzahl
dienen.
Frau Vogelbusch nimmt die Neugestaltung der Richtlinien als Tagesordnungspunkt
für den nächsten Jugendhilfeausschuss auf. Mit einer Beschlussfassung kann
jedoch keine Verbindlichkeit gegeben werden. Schlussendlich entscheiden die
Stadt- und Gemeinderäte. Frau Vogelbusch schlägt den Bürgermeistern vor, zwei
Vertretern der Stadt- und Gemeindejugendpflegen, sowie Frau Herzog die
Gelegenheit zu geben, ihre Arbeit in den Gremien vor Ort vorzustellen.
Frau Sudholz fasst das Stimmungsbild zusammen und bittet über Ergebnis aus
den Kommunen im Jugendhilfeausschuss zu berichten.
Dem Antrag von Herrn Janßen wird einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig