Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 

 


Begründung:

Jugendzentren zu Zeiten der Kontaktbeschränkungen

 

Wie sämtliche Bereiche der Dienstleistungen, die unmittelbar persönlich erbracht werden, wurden die Jugendhäuser in der Zeit der Kontaktverbote geschlossen.

Laut den Berichten, die Frau Herzog aus den verschiedenen Gemeinden erhalten hat, reagierten die Gemeinden und die Mitarbeiter*innen in unterschiedlicher Art und Weise. Es gab teilweise Momente aufsuchender Arbeit, die Gestaltung von Kontakten über soziale Medien oder der Rückzug auf Arbeiten, die ohne Kinder und Jugendliche erfolgen konnten.

In fast allen Jugendhäusern wurden Einzelfallberatungen für Kinder und Jugendliche angeboten. Die spezifischen Stärken der jeweiligen Jugendhäuser wurde genutzt, um den Kontakt nicht abreißen zu lassen:

-          Audio- und Textplattform Discord in Schortens,

-          Videochats in Jever

-          Projekt im Garten in Bockhorn,

-          Aufsuchende Arbeit in der Stadt Jever, Wangerland

-          Briefe an Besucher*innen in Jever

-          Ostergeschenke als Zeichen der Verbundenheit im Wangerland

-          Spieleverleih in Zetel

 

Durch die Lockerungen, die im Mai wirksam wurden, entstanden Hoffnungen, doch die eine oder andere Veranstaltung des Ferienpasses doch durchführen zu können. Auch wenn die umfangreicheren Fahrten abgesagt wurden, konnte doch einige umgesetzt werden. Für die Mitarbeiter*innen war es aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen sehr schwierig die Angebote zu planen und zu bewerben.

Es gibt die Möglichkeit über das Projekt Jul@ (Jugend im ländlichen Raum) Möglichkeiten und Grenzen von digitaler Jugendarbeit erarbeiten zu können.

Wie sich die Veränderungen in der Wahrnehmung der Kinder und Jugendlichen ausgewirkt haben, kann zum aktuellen Stand noch nicht so ganz konkret berichtet werden.

Das Spektrum der Handlungsweisen der Jugendlichen reichte von Treffen an öffentlichen Orten; z.B. Varel an der Weberei oder am Schlossplatz. Die Anzahl der jungen Menschen dort variierte beispielsweise zwischen sechs und 17 Personen. Größere Aktionen wie Flash-Mops oder ähnliches konnten nicht beobachtet werden. Ansonsten trafen sich Jugendliche persönlich auch an privaten Orten (elterliche oder eigene Wohnungen). Es gab aber wohl auch „virtuelle“ Zusammenkünfte um Alkohol zu trinken.

Um zu erfahren, wie „die Jugendlichen“ in Friesland dies spezifisch erlebt haben und welche Notwendigkeiten daraus erfolgen wird sicherlich ein Themenschwerpunkt der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den nächsten Monaten sein.

Vor allem vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung werden die jungen Menschen ebenfalls größere Einbrüche und Ängste erleben, als die Erwachsenen. Vor diesem Hintergrund wird dieser Arbeitsbereich in der nächsten Zeit von besonderer Bedeutung sein, um verunsicherten jungen Menschen die Sicherheit geben zu können, dass sie in ihren Bedürfnissen gesehen werden.

Die Kreisjugendpflegerin Frau Herzog trägt die Power-Point-Präsentation (siehe Anlage) vor. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen der Stadt- und Gemeindejugendpflegen, basierend auf das SGB VIII, zweites Kapitel, § 11 bis 14, beschreibt sie die pädagogische Arbeit mit ihren Netzwerken allgemein. Sie erläutert die Auswirkungen in Zeiten der Corona-Pandemie auf die Situation der Kinder und Jugendlichen und berichtet von der Vorbereitung und schrittweisen Öffnung der Jugendhäuser. Weitere Lockerungen im Juli machten die Durchführung der Ferienbetreuung und der Ferienpassangebote möglich. Perspektivisch gilt es, unter Berücksichtigung der Haushaltssituation, Alternativen zu größeren Veranstaltungen zu finden, digitale Angebote auszubauen und neu entwickelte Angebote langfristig in den Ferienpass zu übernehmen.

Frau Sudholz bedankt sich für die gelungene Ausarbeitung in Zusammenarbeit mit den Jugendpflegen der Städte und Gemeinden.

Als Anmerkung sei gesagt, dass die Untersagung zur Nutzung von Whats-App in den Schulen zu Zeiten von Corona aufgehoben war. Herr Vogt als Schulleiter der Oberschule Sande kommentiert, dass aktuell mit einem Schreiben von dem Landesdatenschutzbeauftragten die Nutzung untersagt ist.

Die Stadt- und Gemeindejugendpfleger*innen beschreiben den Eindruck der Jugendpflegen allgemein, als dass sie sowohl in der Wahrnehmung des Landkreises als auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden noch zu wenig Präsenz haben. Nachdem die Jugendhäuser aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend schließen mussten, war auch die Kommunikation bzgl. der Öffnung wegen der unterschiedlichen Weisung vom Land uneinheitlich. Hier wäre eine transparentere Kommunikation wünschenswert gewesen. Betont wird die Wichtigkeit der Jugendarbeit und es wird hingewiesen auf das unterschiedliche Zeitgefühl von Jugendlichen und Erwachsenen während der Pandemie. Für Jugendliche fühlt sich ein halbes Jahr sehr lang an. Weiterhin wird die flexible und gute Arbeit in den Jugendzentren herausgestellt und für die finanzielle Sicherheit dieser geworben. Es geht dabei darum, die personelle und materielle Situation, aber auch die Realisierung von Fortbildungen, die durch die dauernde Veränderung der Aufgabensituationen in den Jugendhäusern nötig sind, sicherzustellen.

Frau Vogelbusch bedauert die widersprüchlichen Aussagen der Ministerien hinsichtlich der Öffnungen der Jugendhäuser nach der vorübergehenden Schließung. Der Auftrag aus der Politik, die Präsentation den Bürgermeistern zuzuleiten mit dem Wunsch, diese in den örtlichen Gremien vorzustellen, wird aufgenommen.

Frau Sudholz befürwortet eine transparentere Kommunikation mit den Stadt- und Gemeinde-Jugendpflegen. Sie nimmt den Antrag von Herrn Janßen, als Vertreter des Jugendverbandes, auf. Herr Janßen stellt den Antrag, das Konzept für die Neugestaltung der Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen des Landkreises Friesland auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen (siehe Anlage). Frau Sudholz übergibt ihm das Wort.

Seit Fertigstellung des Konzeptes zur Neugestaltung der Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegemaßnahmen im Landkreis Friesland in 2018 sei es zu keiner Beratung im Jugendhilfeausschuss gekommen. Er bittet nunmehr um eine verbindliche Zeitschiene, wann dieses Konzept umgestaltet und zur Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss vorgelegt wird.

Frau Vogelbusch erklärt, dass es nicht ausreicht, im Jugendhilfeausschuss einen Beschluss zu fassen. Die Zuständigkeit gemäß einer in 1994 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Friesland und den Städten und Gemeinden, liegt bei den Städten und Gemeinden und ist somit auch mit diesen abzustimmen.

Im Rahmen der weiteren Diskussion ergeht der Wunsch, auch die Finanzen an die Rahmenbedingungen anzupassen. Durch die Teilnahme von Jugendlichen an Angeboten aus verschiedenen Städten und Gemeinden würde sich eine Veränderung der bestehenden Richtlinie begründen. Möglicherweise sollten alle den gleichen Anteil zahlen, als Bemessungsgrundlage könnte aber auch die Einwohnerzahl dienen. 

Frau Vogelbusch nimmt die Neugestaltung der Richtlinien als Tagesordnungspunkt für den nächsten Jugendhilfeausschuss auf. Mit einer Beschlussfassung kann jedoch keine Verbindlichkeit gegeben werden. Schlussendlich entscheiden die Stadt- und Gemeinderäte. Frau Vogelbusch schlägt den Bürgermeistern vor, zwei Vertretern der Stadt- und Gemeindejugendpflegen, sowie Frau Herzog die Gelegenheit zu geben, ihre Arbeit in den Gremien vor Ort vorzustellen.

Frau Sudholz fasst das Stimmungsbild zusammen und bittet über Ergebnis aus den Kommunen im Jugendhilfeausschuss zu berichten.

Dem Antrag von Herrn Janßen wird einstimmig zugestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig