Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 50.000 Euro wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Finanzwirtschaft.

 

 


Begründung:

Mit dem Zuschussprogramm ProFIL fördert der Landkreis Friesland Investitionen bei Existenz- und Firmengründungen sowie Erweiterungsmaßnahmen in bestehenden Betrieben, wenn gleichzeitig sozialversicherungspflichtige  Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Seit der Richtlinienänderung in 2019 trägt der Landkreis Friesland die Zuschussmittel selbst. Bei erstmaligen Existenzgründungen in Varel beteiligt sich noch die Stadt Varel.

 

Zum Stand 28.07.2020 liegen 25 Zuschussanträge vor. Davon wurden 11 Anträge im Rahmen einer ersten Einplanungsrunde im Juli 2020 mit einer Gesamtzuschusssumme von 95.675 € bewilligt. Es sind bis heute 14 weitere Anträge eingegangen, wovon erst 3 entscheidungsreif sind. Die anderen Anträge müssen von den Antragstellern noch vervollständigt werden. In der Summe der offenen Anträge sind 3 Anträge enthalten, bei denen die max. mögliche Zuschusssumme von 25.000 € pro Zuschussfall gewährt werden könnte. Aufgrund der Bewilligungen und des aktuell bestehenden Antragsaufkommens können bis Ende des Jahres voraussichtlich  Zuschussmittel in Höhe von 237.885 € gebunden werden. Die im Jahr 2020 bereitgestellten Budgetmittel in Höhe von 250.000 € wären somit bis auf ein Restbudget von 12.114 € gebunden.

 

Eine Mittelübertragung aufgrund ungenutzter Haushaltsmittel aus Vorjahren ist erfolgt. Diese werden aber zur Deckung der Mittelzusagen benötigt, die im Dezember 2019 bewilligt wurden. Die Mittelabrufe laufen erst an. D. h. zwischen Bewilligung und Auszahlung liegt eine größere zeitliche Differenz. Einigen Unternehmen wurde aufgrund der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung zugesprochen. Deren Vorhaben werden teilweise zu späteren Zeiträumen umgesetzt, als ursprünglich geplant. Zudem gibt es Unternehmen, die trotz der Corona-Pandemie investieren und dadurch weiterhin Unterstützung benötigen.

 

Aus den für das Jahr 2020 bereitgestellten Finanzmitteln steht für Neuanträge in den nächsten Monaten noch ein Rest in Höhe von 12.114  € zur Verfügung. Damit dürften Neuanträge nur für diese noch freie Summe zugelassen werden. Für Anträge, die bis zum Jahresende gestellt werden, ist zu befürchten, dass die freien Mittel von 12.144 € nicht ausreichen werden.

 

Es wird um Ermächtigung für eine überplanmäßige Auszahlung für das Haushaltsjahr 2020 bis zur Größenordnung von 50.000 € gebeten. Über die Ausschöpfung der Ermächtigung wird in den nächsten Sitzungen des WTKF berichtet.

 

Die Deckung erfolgt aus Mitteln der allgemeinen Finanzwirtschaft.

 

 

Herr Graalfs (FB 10 Wirtschaftsförderung) erläutert noch einmal den konkreten Bedarf an weiteren finanziellen Mitteln für das stark frequentierte Förderprogramm ProFIL, welches bis zum Jahresende 2020 nicht mehr über ausreichende Haushaltsmittel für weitere Anträge verfüge. Diese Anträge müssten ansonsten vertagt werden und eine Entscheidung könne hierzu frühestens nach Verabschiedung des Haushaltes 2021 getroffen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja:

11

Nein:

-

Enthaltung:

-