Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Die Verwaltung wird entsprechend dem Antrag mit der Prüfung auf Beteiligung von Beschäftigtenvertretern in den Gesellschaften (Aufsichtsrat und/oder Gesellschafterversammlung) beauftragt. Das Prüfergebnis wird den Gremien bis zu den Haushaltsberatungen 2021 vorgelegt.

 

 


Herr KTA Pauluschke begründet den Antrag der Mehrheitsgruppe damit, dass nach der Neustrukturierung der Friesland-Kliniken und dem neu konstituierten Aufsichtsrat sowie der Gesellschafterversammlung künftig auch Beschäftigtenvertreter angehören. Diese Regelung solle für alle Gesellschaften, bei denen diese Möglichkeit bestehe, ebenfalls gelten. 

 

Herr Landrat Ambrosy verdeutlicht aus dem Antrag noch einmal den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob ein Beteiligungsrecht von Beschäftigtenvertretern bei den Töchtergesellschaften des Landkreises Friesland, die aus GmbH, Zweckverbänden, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes, Vereinen und Stiftungen bestehen, möglich sei. Hierzu beschränke er die Prüfung jedoch auf die GmbH-Beteiligungen, da hier anders als bei den Zweckverbänden, denen hoheitliche Aufgaben übertragen seien, die Möglichkeit eher gegeben sei, Beschäftigtenvertreter als Mitglieder (mit oder ohne Stimmrecht) einzubeziehen. Bei den Zweckverbänden könne ggf. phasenweise ein Gastrecht für Beschäftigtenvertretungen eingeräumt werden.

 

Herr KTA Pauluschke betont, dass es hier nicht nur um einen Prüfauftrag an die Verwaltung im Bereich der GmbH-Beteiligungen gehe, sondern um die Fassung eines Grundsatzbeschlusses.

 

Herr KTA Homfeldt präferiert aus dem Antrag der Gruppe einen Prüfauftrag an die Verwaltung. Hierzu erkundigt er sich nach der konkreten Anzahl der in Frage kommenden GmbHs und nach dem Vorhandensein von Personalvertretungen innerhalb dieser GmbHs. Er lehnt namens der CDU-Fraktion einen Grundsatzbeschluss ab, soweit dies voraussetzen würde, dass jede GmbH einen Betriebsrat bilden müsse.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt zu seinen Ausführungen, dass bei der Prüfung der ca. 16 Gesellschaften (GmbHs) zunächst nach der Art der Beteiligung des Landkreises (alleiniger Gesellschafter in Eigengesellschaft oder Mitgesellschafter in einer Beteiligungsgesellschaft) zu unterscheiden seien. Je nach Rechtsform und Satzung müsse eine rechtliche Prüfung insbesondere bei den Beteiligungsgesellschaften (Körperschaften des öffentlichen Rechtes, Anstalten und Stiftungen) vorgenommen werden. Für die Aufsichtsräte sei nach dem Beteiligungsgesetz die Einbindung der Beschäftigtenvertretungen grundsätzlich geregelt. Zu den Gesellschaften, die bereits einen Betriebsrat gebildet haben, gehören u.a. die Wohnungsbau-Gesellschaft Friesland mbH, Friesland-Kliniken gGmbH, Rettungsdienst Friesland gGmbH sowie die Kreisvolkshochschule gGmbH (KVHS).

 

Das Prüfergebnis werde bis zu den Fraktionssitzungen zu den Haushaltsberatungen 2021 vorgelegt, so Herr Landrat Ambrosy.

 

Herr KTA Pauluschke fügt hierzu an, dass ihm wichtig sei, nach der Prüfung der Möglichkeit von Beschäftigtenvertretern in den unterschiedlichen Gesellschaftsmodellen, letztlich hierzu einen Grundsatzbeschluss für alle ausgelagerten Gesellschaften zu fassen.

 

Herr KTA Kühne stimmt der Umsetzung für die Gesellschaften (GmbHs), in denen es bereits eine Beschäftigtenvertretung (Betriebsrat) gibt, grundsätzlich zu, macht aber auch hier noch einmal sehr deutlich, dass es im Ergebnis, wie nach dem Ultima-ratio-Prinzip, nicht bedeuten dürfe, dass sich für alle Gesellschaften (GmbHs) ohne Betriebsrat hieraus eine solche Voraussetzung zur Schaffung eines Betriebsrates ergebe.

 

Herr Vorsitzender Osterloh lässt über den Antrag als Prüfauftrag beschließen. Der begehrte Grundsatzbeschluss wird auf einen späteren Zeitpunkt (spätestens zum Kreistag im Dezember 2020 vertagt).

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: