Sitzung: 30.09.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 1026/2020
In Abänderung des
Beschlussvorschlages:
Die Verwaltung wird beauftragt eine qualifizierte Raumbedarfsanalyse durchzuführen und den politischen Gremien des Kreises vorzulegen.
Derzeit wird das Verwaltungsgebäude an der
Lindenallee 1 grundlegend saniert. Dies betrifft die Gebäudeteile A, B und C.
Jeder Gebäudeteil wird in separate Bauabschnitte unterteilt. Der erste
Bauabschnitt (Bauteil A - 2. Obergeschoss) wurde jetzt im September 2020
fertiggestellt.
Ausgangslage für die Gesamtsanierung des
Verwaltungsgebäudes an der Lindenallee 1 ist das EDV-Netz gewesen. Die
Datenleitungen in diesen Gebäudeteilen sind veraltet und müssen aus folgenden
Gründen erneuert werden:
•
Die Datengeschwindigkeit ist aufgrund der veralteten
Technik zu gering
•
Die Verkabelung ist fehleranfällig und die Fehlersuche
ist sehr schwer und aufwendig
•
Die Anzahl der Netzwerkanschlüsse in den Büroräumen
sind oftmals nicht ausreichend für die Anzahl der Personen und Geräte in den
Büroräumen (Rechner, Drucker, Scanner, Telefon, etc.)
•
Die Einführung neuer IT-Techniken, wie z. B. die
Mitarbeiteralarmierung per Taster ist wegen der zu geringen Netzwerkanschlüsse
nicht realisierbar
•
Die jetzigen Kabeltrassen entsprechen nicht mehr den
Vorgaben des IT-Sicherheits-beauftragten und des Brandschutzes
Ein weiterer wichtiger Grund für die bauliche
Sanierung des Verwaltungsgebäudes ist die Umsetzung der Anforderungen aus dem
Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsschutzrichtlinie und der Verordnung über
Arbeitsstätten sowie den Allgemeinen Vorschriften des
Gemeinde-Unfall-versicherungsverbandes (GUV).
Derzeit bestehen erhebliche Defizite in
folgenden Bereichen:
-
Mindestmaße für Büroarbeitsplätze werden bzw. können
nicht eingehalten werden
-
Erforderliche Beleuchtungsstärken (500 lx) werden
nicht erfüllt
-
Schallschutzmaßnahmen fehlen
-
Kommunikationsbereiche sind in ausreichender Anzahl
nicht vorhanden, z.B. für:
o
Konferenzraum bzw. ausreichend dimensionierter
Sitzungssaal
o
Fraktionsräume
o
Besprechungsräume
o
Offener Empfangs- und Wartebereich
-
Fehlen von Sozialräumen wie z.B.
o
Pausenraum für Mitarbeiter
o
Teeküchen
o
Ruhebereiche
o
Stillraum
o
Erste-Hilfe-Räume
-
Mangel an Technik- und Lagerräumen, z.B.
o
Archivräume
o
Registratur
o
Werkstatt für Hausmeister
o
Garage für Gerätschaften und Fahrzeuge zur Grünanlagenpflege
Es ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen bis Ende
2023 am gesamten Verwaltungsstandort an der „Lindenallee 1“ abzuschließen.
Unter Berücksichtigung der o. a. Punkte kann
nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen am Standort „Lindenallee 1“ der
derzeitige Raumbedarf im vorhandenen Gebäude-bestand nicht umgesetzt werden.
Hierbei sind zukünftige zusätzliche Personalbedarfe, bedingt z. B. durch
gesetzliche Vorgaben, nicht berücksichtigt.
Aus den oben
genannten Anforderungen an Arbeits- und Brandschutz ergeben sich veränderte
Raumbedarfe am Standort Lindenallee 1. Nach Fachbereichen gegliedert stellen
sich diese wie folgt dar. In Klammern ist die Anzahl der derzeit zur Verfügung
stehenden BAP im Gebäudebestand dargestellt, unter Voraussetzung, dass die
Vorgaben und Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, der
Arbeitsschutzrichtlinie und der Verordnung über Arbeitsstätten sowie des GUV
umgesetzt werden.
Verwaltungsleitung (LR, Dez. 1, 2, 3 und Vorz.) 7 BAP
Fachbereich 10 – zentrale Aufgaben 80
BAP
Fachbereich 14 – Rechnungsprüfungsamt 7 BAP
Fachbereich 30 – Recht 3 BAP
Fachbereich 32 –
Ordnung 20
BAP
Fachbereich 36 –
Straßenverkehrsamt 34
BAP
Fachbereich 50 – Soziales und Senioren 50
BAP
Fachbereich 51 – Jugend, Familie und Schule 68
BAP
Fachbereich 53 –
Gesundheitswesen 35
BAP
zus. dauerhafte
Mitarbeiter „Corona“
5 BAP
Fachbereich 61 – Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement 41 BAP
derzeit
am Standort Beethovenstraße
Fachbereich 67 – Umwelt 24
BAP
Zu berücksichtigen sind noch Büroarbeitsplätze für Funktionsstellen:
o
Finanzamt
o
Personalrat
o
Gleichstellungsbeauftragte
o
Mobilum 4 BAP
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 378 BAP
Derzeit im Bestand nach Anforderungen Arbeitsschutz 296 BAP
Der Fachbereich 56 - Jobcenter wurde in der Untersuchung nicht
berücksichtigt, da hier kein Handlungsbedarf besteht.
Zusätzlich zu den ermittelten BAP sind Flächen für die weiter oben
aufgeführten Funktions-bereiche für Kommunikation, Sozialräume sowie Technik-
und Lagerräume vorzuhalten.
Durch die Sanierung des Altbaus und dem Wegfall des Bestandschutzes musste,
aufgrund geltender Brand- und Arbeitsschutzbestimmungen, das Raumkonzept
geändert werden. Insgesamt fallen dadurch 41 Zimmer für 56 BAP (wg. zu kleinen
Doppelbüros, Funktionsräume) weg. Hinzu kommt, dass seit 2016 aufgrund von
neuen gesetzlichen Aufgaben und Umsetzung gesetzlicher Auflagen 56 zusätzliche neue
Stellen am Verwaltungsstandort in Jever entstanden sind.
Der Landkreis bildet seit Jahren über den eigenen Bedarf hinaus aus. Für
die derzeit ca. 30 Auszubildenden und Anwärter stehen momentan nur 10
Auszubildendenplätze zur Verfügung.
Entsprechend ist der Bedarf bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Im Zuge der Untersuchung des Raumbedarfs am Verwaltungsstandort Jever
werden die Fachbereiche räumlich neu organisiert.
Neuorganisation -
Dezernat 2 – „Schlosserplatz 3“
Dezernent +
Vorzimmer 2 BAP
Fachbereich 30 –
Recht 3 BAP
Fachbereich 32 –
Ordnung 20
BAP
Fachbereich 53 –
Gesundheitswesen 35
BAP
zusätzl.
dauerhafte Mitarbeiter „Corona“, ca. 5 BAP
Fachbereich 14 – Rechnungsprüfungsamt 7 BAP
Funktionsstellen (FA, PR, GlstB, Mobilum) 4 BAP
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 76
BAP
Vorhandene Büroarbeitsplätze „Schlosserplatz“ 86
BAP
Für den Verwaltungsstandort „Schlosserplatz 3“ stehen 10 BAP als
Reservefläche für evtl. personelle oder organisatorische Veränderungen zur
Verfügung.
Neuorganisation
- Landrat, Dezernat 1 und Dezernat 3 –
„Lindenallee 1“
Verwaltungsleitung (LR, Dez. 1, 3 und Vorz.) 5 BAP
Fachbereich 10 – zentrale Aufgaben 80
BAP
Fachbereich 50 –
Soziales und Senioren
50 BAP
Fachbereich 51 – Jugend, Familie und Schule
68 BAP
Fachbereich 67 – Umwelt
24 BAP
Fachbereich 61 – Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement 41 BAP
derzeit am Standort Beethovenstraße
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 268 BAP
Vorhandene Büroarbeitsplätze „Lindenallee 1“ 172 BAP
Am Verwaltungsstandort „Lindenallee 1“ fehlen unter Berücksichtigung der o.
a. rechtlichen Rahmenbedingungen 96 BAP. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit
sollte hier mind. eine Reservefläche für Büroerweiterungen von 15%
einkalkuliert werden.
è Mehrbedarf an BAP =
110 BAP (Standort „Lindenallee 1“)
Weiterhin sollen derzeit fehlende Funktionsbereiche bei der weiteren
Planung mit berücksichtigt werden. Hierzu zählen neben dem Bedarf an einem
ausreichend dimensionierten Sitzungssaal auch die Zurverfügungstellung
entsprechender Fraktions- sowie Besprechungsräumen. Die Erschließung des
Verwaltungsgebäudes ist derzeit nicht in Gänze barrierefrei und
bürgerfreundlich gestaltet. Dies soll durch einen offenen Empfangs- und
Wartebereich mit anschließendem Medienraum für Bürger zur Einsicht öffentlicher
Planungsunterlagen geändert werden.
Zukünftig werden auch die arbeitsschutzrechtlichen Belange und Bedarfe der
Mitarbeiter, wie z. B. Pausenräume, Teeküchen, 1. Hilfe-Raum und Stillraum,
stärker berücksichtigt. Datenschutzrechtliche Defizite bei der Poststelle sowie
bei der Postverteilung werden bei der Umsetzung der Planung entsprechend
berücksichtigt. Insbesondere wurde der Wunsch der Fachbereiche für
fachbereichsinterne Abstell- und Lagermöglichkeiten für verschiedene Zwecke
geäußert (Aufbewahrung von Kindersitzen bzw. –wagen, Ausstellungsgegenständen
oder sonstiger Materialien).
Das oben in Grundzügen dargestellte Raumprogramm ist im Gebäudebestand am
Standort „Lindenallee 1“ ohne eine bauliche Erweiterung nicht umsetzbar.
Straßenverkehrsamt
Ferner besteht auch ein weiterer Raumbedarf am Standort „Bullhamm“ beim
Straßenverkehrsamt. Neben den vorhandenen 28 BAP fehlen perspektivisch 6 BAP
(zzgl. einer Reserve von mind. 1 BAP) mit den dazu gehörigen Funktionsflächen
(Büros für die Verkehrsüberwachung, Sozialraum, Unterstellmöglichkeiten für
Messfahrzeuge sowie den Enforcement-Trailer und für Dienstfahrzeuge).
è Mehrbedarf an BAP =
7 BAP (Standort „Bullhamm“)
Weitere Planung
Zur Entwicklung und zur Schaffung einer zukunftsfähigen Struktur des
Verwaltungsstandortes Jever sollen zwei
Szenarien einer möglichen Erweiterung im Hinblick auf Vor- und
Nachteile einer Zentralisierung, der Synergieeffekte, der städtebaulichen
Umsetzbarkeit sowie der Baukosten durch ein externes Planungsbüro untersucht
werden.
1. Szenario:
è Einbindung des
Straßenverkehrsamtes am Standort „Lindenallee 1“
110 BAP +
35 BAP = 145 BAP + Funktionsbereiche
2. Szenario:
è ohne Einbindung des
Straßenverkehrsamtes an der Lindenallee, sondern
Erweiterung
des StVA am Bullhamm.
110 BAP + Funktionsbereiche – am Standort
„Lindenallee 1“
7 BAP + Funktionsbereiche – Am Standort
„Bullhamm“
Nach Durchführung
einer qualifizierten Raumbedarfsanalyse sowie Abstimmung und Beratung in den
Gremien wird ein Architektenwettbewerb für einen Anbau am Verwaltungsstandort
in Jever ausgelobt. Als Baufläche steht die jetzige Parkplatzanlage am Standort
Lindenallee 1 zur Verfügung. Als Ausgleich der durch den Neubau wegfallenden
Parkplätze und zur Deckung der notwendigen PKW-Stellplätze wird am Standort
Blaue Straße / Schulstraße ein Parkhaus gebaut. Die Pläne hierzu sind den
Gremien zur Beratung vorzulegen. Das Parkhaus soll vor Baubeginn des Neubaus
fertig sein, um eine Entlastung des ruhenden Verkehrs zu erreichen.
Für die Kunden des
Landkreises werden weiterhin Parkmöglichkeiten im Bereich des Standortes
Lindenallee 1 bereitgestellt.
Die Kosten für die Untersuchung der Varianten und für die Vorbereitung sowie für die Durchführung des Architektenwettbewerbs werden in Höhe von ca. 180.000 € kalkuliert.
Herr Dr. Dehrendorf leitet die
Beratung in den Tagesordnungspunkt ein und gibt erläuternde Auskünfte.
Dr. Dehrendorf berichtet von 56
zusätzlichen Stellen, die durch gesetzliche Änderungen vor allem im sozialen
Bereich geschaffen werden müssen.
Anmerkung / Richtigstellung
durch die Verwaltung:
Seit 2016 sind zusätzlich 56
neue Stellen auf Grund von gesetzlichen Änderungen vorwiegend im sozialen
Bereich entstanden.
Weiter führt er aus, dass sich
durch die Aufhebung des Bestandschutzes, mit Beginn der Sanierungsmaßnahme im
Hauptgebäude, die Raumsituation weitergehend verschärft habe, da die
Richtlinien des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden müssen. Allein auf Grund
der zu berücksichtigenden Arbeitsschutzrichtlinien, werden weitere 56
Büroarbeitsplätze nach Beendigung der Sanierung räumlich fehlen.
Herr Alpaslan erklärt im Detail
die Gründe der Sanierungsmaßnahme, die Grundlagen sowie die Voraussetzungen
basierend auf den Arbeitsschutzrichtlinien, dem Arbeitsschutzgesetz und der
Verordnung über Arbeitsstätten sowie des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes.
Hieraus resultiert ein Mehrbedarf an Büroarbeitsplätzen von + 92. D. h. 56 Büroarbeitsplätze die nach
Beendigung der Sanierung durch die Richtlinien entstehen plus der zusätzlich
aufgeführten Räumlichkeiten wie Funktionsräume etc. aber auch unbesetzte
Stellen des genehmigten Stellenplans (von den seit 2016 genehmigten Stellen
sind noch nicht alle besetzt).
KTAe Bödecker möchte wissen,
warum die Verwaltung so einen Mehrbedarf (92) an Personal habe und merkt an,
dass es ihr nicht bekannt sei, dass die Politik über den erwähnten Mehrbedarf
beschlossen habe.
Herr Alpaslan und Herr Dr.
Dehrendorf nehmen dazu Stellung und erläutern, dass von den 92
Büroarbeitsplätzen, 56 durch die Erfüllung der Richtlinien nach der Sanierung
an der Lindenallee 1 fehlen.
KTA Homfeldt fragt, ob der
Kreisverwaltung 2018 bei der Planung der Sanierung nicht klar war, dass ein
Mehrbedarf von Büroarbeitsplätzen entstehe.
Herr Dr. Dehrendorf beantwortet
die Nachfrage von KTA Homfeldt, indem er auf den aktuellen Beschlussvorschlag
verweist, die Planung einer qualifizierten Raumbedarfsanalyse nach Abstimmung
durchzuführen. Er hebt hervor, dass die Durchführung einer Analyse zur
Standortentwicklung des Verwaltungsstandortes Jever seit den Beratungen und der
Verabschiedung des Haushaltes 2020 bekannt sei.
KTA Langer stellt die Frage
inwieweit die Digitalisierung der Verwaltung aus den Erfahrungen der
Coronakrise in Bezug auf das Homeoffice in der Vorlage Berücksichtigung
gefunden habe.
Herr Alpaslan teilt mit, dass
dieser Punkt ein Bestandteil der Raumanalyse sei.
KTA Homfeldt stellt nach
Abstimmung mit KTAe Bödecker einen Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage.
Dr. Dehrendorf fasst zusammen,
dass mit der qualifizierten Raumanalyse weitergearbeitet werden könne und
bittet, um die Einhaltung des Zeitplanes zu gewährleisten - da die nächste
Sitzung erst am 23. November stattfinde, den Startschuss erteilt zu bekommen um
den Architektenwettbewerb zumindest vorbereiten zu dürfen.
KTAe Bödecker gibt zu bedenken,
dass was bis jetzt beschlossen wurde, nicht das sei, was dem Ausschuss heute
vorläge, in dieser ganz großen Lösung. Ob diese ganz große Lösung wirklich
gewollt sei, darüber wurde noch nicht beraten und entschieden und es sei auch
nicht bekannt, was die Umsetzung koste, auch im beschlossenen Masterplan stehe
lediglich die Sanierung der Verwaltung und nicht der An- und Neubau sowie der
Architektenwettbewerb.
Dr. Dehrendorf merkt
zum Architektenwettbewerb an, dass mit einem Architektenwettbewerb Qualität und
Kostensicherheit gewährleistet werde.
KTA Homfeldt möchte im
Protokoll dargelegt haben, auf welcher Grundlage ein Architektenwettbewerb
durchzuführen und mit was für einem Bauvolumen zu rechnen sei.
Herr Neuhaus nimmt Stellung
zu den Ausschreibungskriterien für einen Architektenwettbewerb und erklärt,
dass es zunächst in diesem Falle bei der Ausschreibung um Planungsleistungen
gehe. Planungsleistungen seien gem. §§ 97,103 Abs. 6,106 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen), § 69 ff. VgV (Vergabeverordnung) und RPW 2013
(Richtlinie für Planungswettbewerben) ab dem festgelegten Schwellenwert von
aktuell netto 214.000 € in Form eines Architektenwettbewerbs europaweit auszuschreiben. Des Weiteren fügt Herr
Neuhaus hinzu, dass Bauleistungen mit einem Gesamtvolumen von über 5.350.000 €
netto ebenfalls europaweit auszuschreiben seien.
Nachtrag zum Protokoll:
Das Bauvolumen ist
vom Ergebnis der qualifizierten Raumbedarfsanalyse abhängig und kann derzeit
noch nicht beziffert werden. Es wird aber bei jedem bekannten Szenario über der
Summe von netto 5.350.000 € liegen.
KTAe Bödecker liest den
neuen Beschlussvorschlag.
Anlage:
keine
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |