Nachtrag: 25.09.2020 Nummer 1
Sitzung: 30.09.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Vorlage: 1037/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanzierung von Verstärkerbussen bei Belegung von
über 40 % der Stehplätze und der Erstattung von einer Kilometerpauschale bei
Nutzung des Fahrrades wird zugestimmt.
In Abänderung
des Beschlussvorschlages:
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Einsatz von
Verstärkerbussen zu reduzieren soweit es das Infektionsgeschehen zulässt.
Ebenso wird sie ermächtigt, bei nachhaltig steigenden Zahlen erneut
Verstärkerbusse anzufordern.
Zu Beginn des neuen
Schuljahres (27.08.2020) wurde der Präsenzunterricht an den Schulen im
Landkreis Friesland im eingeschränkten Regelbetrieb wieder aufgenommen. Im
Landkreis müssen täglich ca. 5000 Schülerinnen und Schüler (Bus,
Bus-Selbstzahler, + Taxi), davon rund
3.800 unmittelbar täglich in der Busbeförderung, zu 50 verschiedenen Schulen,
auch über die Landkreisgrenzen hinaus, befördert werden. Dafür sind zu den
Stoßzeiten ca. 50 Busse auf 37 Buslinien im Einsatz, welche die Beförderung im
Rahmen der Schülerbeförderungssatzung durch ein komplexes, über Jahrzehnte
hinsichtlich Fahrtzeiten und Kapazitäten optimiertes Liniennetz sicherstellen.
Entsprechend der
Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in der aktuellen Fassung gilt im
Öffentlichen Personennahverkehr (auch an den Haltestellen) die Pflicht zum
Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, da der Abstand nur bedingt eingehalten werden
kann. Die Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV wird seit Beginn des Schuljahres
durch das Gesundheitsamt und die Polizei kontrolliert. Des Weiteren weisen auch
die Busunternehmen ihre Fahrgäste auf die Maskenpflicht hin und schreiten bei
Verstößen entsprechend ein. Zu Beginn des Schuljahres wurde zudem dazu
aufgefordert, vermehrt das Fahrrad zu nutzen. Wichtig ist hier auch, dass eine
Stehplatzbeförderung im Linienverkehr ausdrücklich zulässig ist. Eine
dauerhafte Beibehaltung der Reduzierung der Stehplätze würde dem gesetzlichen
Auftrag zu einer wirtschaftlichen Schülerbeförderung widersprechen, da die – in
vielen Fällen nicht erreichte - Vollbesetzung der Busse (maximale Anzahl an
Sitz- und Stehplätzen laut Zulassungsbescheinigung) rechtlich zulässig und für
eine wirtschaftliche Durchführung der Schülerbeförderung erforderlich ist.
Aufgrund des
veränderten Infektionsgeschehens soll nunmehr eine neue Bewertung der Schülerbeförderung
im ÖPNV mit dem Ziel erfolgen, die Beförderung mit den Anforderungen der
Hygienepläne der Schulen in Einklang zu bringen. Dies würde eine Beförderung
unter Einhaltung der Abstandsbedingungen von jederzeit mind. 1,50 m oder der
Einhaltung des Kohortenprinzips bedingen.
Beide Anforderungen
bedingen eine erhebliche Aufstockung des Fahrmaterials und von Fahrern. Um die
Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern in den Bussen zu gewährleisten, dürften
die Busse nur noch mit maximal 25 Personen (Doppeldecker oder Gelenkbus)
besetzt werden, bei einem Solobus sind es mit 12 Personen nochmals deutlich
weniger. Bei einer rechnerisch durchschnittlichen Belegung von 76 SchülerInnen
pro Bus müsste mindestens die dreifache Anzahl (ca. 150) an Gelenkzugbussen und
Fahrern eingesetzt werden. Bezogen auf Solobusse sogar rund das 6-fache mit
mehr als 300 Fahrzeugen und Fahrpersonal. Selbst bei einem hälftigen Einsatz
von Gelenkzügen und Solobussen eine immer noch immens hohe Zahl zusätzlicher
Busse und Fahrer.
Auch eine Trennung der
Schulen würde zu einem ähnlichen Ergebnis führen, da Schüler aus allen Städten
und Gemeinden und deren Ortsteilen zu den unterschiedlichsten Schulen befördert
werden und eine Linie immer mehrere Schulen bedient bzw. mit mehreren Schulen
über Umsteigebeziehungen verknüpft ist (z.B. Hooksiel zur BBS Jever,
Elisa-Kauffeld-Oberschule, KGS Wittmund, IGS Friesland-Nord, Mariengymnasium
Jever, Oberschule Hohenkirchen, Grundschule Tettens; Beispiel Linienverlauf:
Linie 223 über Hohenkirchen nach Jever, Umstieg in Jever in die 219 Rtg.
Schortens oder die 313 nach Wittmund). Eine Trennung der
SchülerInnen muss also
schon ab Starthaltestelle erfolgen, so dass bspw. auf der o. g. Linie auf der
gleichen Strecke 4 bis 5 Busse hintereinander fahren. Nach Angaben der
Busunternehmen sind hierzu rund 90 zusätzliche Busse und Fahrer erforderlich.
Entsprechend verhalten
sich die Kosten. Angenommen, die Regelung gelte für 100 Schultage, würden sich
die Kosten in etwa wie folgt darstellen. Bei zusätzlich erforderlichen 100
Bussen und 600 EUR pro Bus für 2 Fahrten kommen je Tag rund 60.000 € auf den
Landkreis an Kosten zu. Entsprechend rund 6.000.000 € für einen Zeitraum von
100 Tagen. Für das Jahr 2020 sind an Kosten für Busfahrkarten rund 2,2 Mio. €
im Haushalt vorgesehen.
Der Einsatz von Bussen
im Freistellungsverkehr hingegen würde entsprechende Vergabeverfahren
erfordern. Bei den anstehenden Summen von > 210.000 € insgesamt kommt zudem
ein EU-weites Vergabeverfahren in Betracht, sodass nicht notwendigerweise die
regionalen/lokalen Busunternehmen zum Zuge kommen. Ferner muss im
Freistellungsverkehr sichergestellt werden, dass ausschließlich Schüler mit
Beförderungsanspruch diesen Bus nutzen; für den Jedermannverkehr, also auch die
selbstzahlenden Schüler, besteht kein Mitnahmeanspruch.
Diese Fahrkarten
müssten bei den Linienbusunternehmen eingezogen werden, sodass es dort zu
weiteren Einnahmeausfällen kommt und, besonders wichtig, es muss zuvor eine
Auswahl der SchülerInnen stattfinden, die vom Freistellungsverkehr profitieren.
Zudem würde eine vertragliche Bindung im Freistellungsverkehr dazu führen, dass
die Busse nicht entsprechend der Infektionslage bzw. Fahrgastnutzung zu- und
abbestellt werden können. Somit bietet der Freistellungsverkehr keine günstigere
oder schnellere Lösung zur Entlastung und die Lösung im Linienverkehr ist
vorzuziehen.
Insgesamt wird an den
oben genannten Zahlen deutlich, dass eine vollständige Umsetzung der
Anforderungen gemäß der Hygienekonzepte nicht realistisch ist, da die bei den
im Kreisgebiet linienbetreibenden Busunternehmen zur Verfügung stehenden
Busreserven und entsprechende Fahrer hierfür nicht, schon gar nicht
kurzfristig, aktivierbar sind. Zudem besteht keine Kostenregelung mit dem Land
Niedersachsen.
Somit bleibt nur noch
die Möglichkeit zur Entlastung besonders stark ausgelasteter Relationen zu
prüfen. Als stark ausgelastet werden demnach 12 Fahrten auf 8 Linien
eingestuft, bei denen die Besetzung der Busse mit 100 % der Sitzplätze und 40 %
der Stehplätze überschritten wird. Dies erfolgt analog zu den Vorgaben des
Landes Baden-Württemberg, welches bei Überschreitung dieser Grenze den Einsatz
von Verstärkerbussen fördert, um zu verhindern, dass die stehenden Fahrgäste zu
dicht aneinander stehen. Es sei angemerkt, dass auch hierbei der Mindestabstand
nicht eingehalten werden kann. Eine Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung besteht
dort ebenfalls weiterhin.
Die Busunternehmen
wurden nunmehr aufgefordert, bis zur erneuten Wiederaufnahme des
(eingeschränkten) Regelbetriebes, frühestens nach den Herbstferien, den Einsatz
von Verstärkerbussen für stark ausgelastete Linien zu gewährleisten. Eine
solche Vorgehensweise ermöglicht die Abrechnung zusätzlicher Mittel aufgrund
zusätzlicher Leistungen im Linienverkehr. Aktuell stellt das Land Niedersachsen
für solche Verstärkerbusse im Linienverkehr keine weiteren Mittel bereit. Eine
Umsetzung innerhalb des ÖPNV-Systems ermöglicht jedoch voraussichtlich eine
mögliche spätere Abrechnung, da hierfür bestehende Mechanismen vorhanden sind,
bspw. Erhöhung der Zuweisungen nach § 7a NNVG.
Diesbezüglich hat
bereits eine Ermittlung der stark ausgelasteten Linien stattgefunden, um den
voraussichtlichen Bedarf zu ermitteln. Dafür werden bei Vollauslastung maximal
12 Verstärkerfahrten (8 Busse) auf 6 Linien (121, 215, 216, 219, 220, 313)
benötigt. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von rund 150.000 € bis zum Ende
des Jahres. Eine Deckung hierfür ist im Ergebnishaushalt 2020 nicht gegeben.
Eine Deckung dieser Aufwendungen würde dazu führen, dass weniger Liquidität für
Investitionen zur Verfügung steht. Zur Deckung dieser Auszahlungen müssten
daher bereits geplante Investitionen reduziert oder diese ggf. auch durch neue
Kredite finanziert werden. Gemäß der Haushaltssatzung für 2020 ist eine neue
Kreditaufnahme für Investitionen bis z.H. von rd. 2,267 Mio. möglich.
Der Einsatz der
Verstärkerbusse soll zunächst bis zu den Osterferien [Ende Winter i. S. d.
Schülerbeförderung] gewährleistet werden, sodass sich für das Haushaltsjahr
2021 Mehrkosten in Höhe von 180.000 € ergeben, welche bereits in die
Haushaltsplanung 2021 mit aufgenommen wurden. Sollte sich die Situation bis zu
den Osterferien derart positiv verändern (keine Neuinfektionen über mehrere
Wochen und/oder Verfügbarkeit eines Impfstoffes), dass eine Entlastung der
Schülerbeförderung nicht mehr erforderlich ist, wird der Einsatz der
Verstärkerbusse wieder eingestellt. Dies ist auch zwingend erforderlich, damit
die Mittel nicht langfristig für die Umsetzung des Nahverkehrsplanes fehlen.
Eine alternative
Ermittlung des Bedarfs bei ausschließlicher Nutzung der Sitzplätze hat ergeben,
dass dafür ca. 60 Verstärkerfahrten pro Tag notwendig wären. Dies ergäbe allein
bis zum Ende des Jahres Mehrkosten in Höhe von ca. 750.000 €. Zudem bestünde
wieder das Problem der Beschaffung von zusätzlichen Bussen und Fahrern (ca.
30).
Fahrradnutzung: Analog zum Landkreis Aurich möchte der Landkreis Friesland
ebenfalls die freiwillige Nutzung des Fahrrades für den Schulweg trotz
Fahrkartenanspruch finanziell attraktiver machen, um die Busse dadurch
zusätzlich zu entlasten. Schülerinnen und Schüler, die dauerhaft das Fahrrad
für den Schulweg nutzen und ihre kostenlose Fahrkarte an den Landkreis
zurückgeben, können die Erstattung einer Kilometerpauschale (0,23 € pro km) für
den Schulweg beim Landkreis beantragen. Dies fördert den Individualverkehr ohne
vor den Schulen die Verkehrssituation zu verschärfen.
Zusammenfassend
betrachtet wird deutlich, dass die vollständige Umsetzung der Hygienekonzepte
unter den heutigen finanziellen und tatsächlichen Bedingungen, hier vor allem
die Verfügbarkeit von Bussen und Fahrern, weiterhin nicht möglich ist. Der
Einsatz von punktuellen Verstärkerbussen wird die Gesamtsituation nur bedingt
erleichtern, da u. a. auch das Nutzerverhalten für die gleichmäßige Auslastung
der Busse erforderlich ist, und die Anforderungen der Hygienekonzepte nicht
eingehalten werden können. Ferner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
unter dem Aspekt der Gleichbehandlung vor allem der künftigen Kostenentwicklung
auch weiterhin die Nutzung Stehplätzen nicht ersetzbar ist.
Ausschussvorsitzender Ulfers liest zu Beginn des Tagesordnungspunktes
den Antrag der Partei Zukunft Varel, welchen KTA Haesihus ergänzend zum
Beschlussvorschlag vorgelegt hat.
Der ergänzende Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
- Der Landkreis nimmt Kontakt mit „allen
Busunternehmern“ in der Region auf und fragt ab, wie viele weitere Busse
(inkl. Fahrer) für die Schülerbeförderung zur Verfügung gestellt werden
können. Die Ergebnisse dieser Befragung werden den Kreistagsabgeordneten
zeitnah zur Verfügung gestellt.
- Da es sich dabei teilweise auch um von
der Schülerbeförderung ausgenommene Reisebusse handeln dürfte, nimmt der
Landrat umgehend persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Minister der
Landesregierung auf, um die dafür benötigte(n) Sondergenehmigung(en) für
den Landkreis zu erwirken.
Der Antrag der Partei Zukunft Varel wurde abgelehnt und soll weiterhin
in den Fraktionen beraten werden.
Ja: |
1 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
9 |
KTA Homfeldt äußert die Irritation der CDU zum Problem der Schülerbeförderung,
denn es sei bereits im Mai / Juni angesprochen worden und voraussehbar gewesen.
Dennoch bringe der aktuell erarbeitete Lösungsvorschlag Erleichterung, dieser
müsse jedoch schnellstmöglich umgesetzt werden. Die CDU lobe die tollen
Hygienekonzepte in den Schulen und die großartige Arbeit die dort geleistet
werde, darum bittet die CDU die Kreisverwaltung, die nächsten Wochen zu nutzen,
alle Wege, auch die scheinbar unmöglichen, auszuleuchten und gangbar zu machen.
In Ergänzung zu seinem Vorredner merkt KTA Haesihus an, dass es ein
durchgängiges Konzept geben solle, welches nicht am Bus zu Ende sei.
KTA Langer bittet um die Streichung der Wörter „oder einzustellen“ im
zweiten Absatz des Beschlussvorschlages. Die Bündnis 90/DieGrünen möchte der
Verwaltung den Spielraum, den Einsatz von Verstärkerbussen einzustellen, nicht
geben.
Herr Neuhaus fasst für alle Anwesenden die Details des
Tagesordnungspunktes zusammen.
KTA Homfeldt möchte zum richtigen Verständnis wissen, ob nur mit den
Partnern des Landkreises oder auch mit allen verfügbaren Busunternehmen
gesprochen wurde.
Herr Neuhaus nimmt dazu Bezug und erklärt, dass die Gespräche
ausschließlich mit den Partnern des Landkreises geführt wurden, weil diese über
den Linienverkehr organisiert seien und sich zum Teil an anderen Unternehmen
bedienen, die sich hier in der Region befinden. Der Überblick an
Verfügbarkeiten sei daher am besten bei den Linienbusunternehmen.
KTA Homfeldt bat um Auflistung, der von der Kreisverwaltung angefragten
Busunternehmen (inkl. des Zeitpunktes) und darum, diese als Nachtrag mit ins
Protokoll aufzunehmen. Zudem stellt Herr Homfeldt die Frage, ob eine Prüfung
stattgefunden habe, zusätzliche Busse im Freistellungsverkehr ausschreiben zu
müssen.
Herr Neuhaus teilt mit, dass die Prüfung einer Ausschreibung nicht
stattgefunden habe, da eine Umsetzung im Linienverkehr schneller gehe.
Nachtrag zum
Tagesordnungspunkt:
Die Absprache über die erforderlichen
Änderungen von Buskapazitäten auf den von den Unternehmen (WEB / Bruns) jeweils
betriebenen Linien finden turnusgemäß rechtzeitig vor Beginn des neuen
Schuljahres in Form laufender Gespräche und Meldungen statt. Dies
schwerpunktmäßig i. d. R. vor den Sommerferien und zum Ende der 2. Hälfte der
Ferien, da sich in diesem Zeitraum bei den Schülerzahlen und vor allem den
besuchten Schulen noch vielfache Änderungen ergeben.
In diesem Rahmen der Abstimmung wurde auch
angefragt, ob die Unternehmen, ggf. unter Hinzuziehung von Nachunternehmern,
die Verstärkung der Busflotte so erfolgen kann, dass die erforderlichen
Mindestabstände eingehalten werden können. Übereinstimmend wurden hier die
fehlenden Reserven zur Erreichung des Mindestabstands seitens der
Linienbetreiber bestätigt. Zudem ist eine Integration in den Linienverkehr
(siehe Vorlage) aufgrund der schnelleren Umsetzungsmöglichkeit zu bevorzugen
und von daher sind die Linienbetreiber hier prioritäre Ansprechpartner.
Die Linienbetreiber
fordern bei Bedarf (d.h. entsprechender Auftragslage und Vergütung) weitere
Fahrzeuge bei anderen Verkehrsbetrieben und Reiseunternehmen an, wenn diese zur
Verfügung stehen. Ein entsprechender Auftrag wird auf Grund der neuen
Beschlusslage erteilt. Im Einzelnen werden mit folgenden Unternehmen regelmäßig
Gespräche geführt: Weser-Ems Busverkehr und Bruns-Reisen; mit den Firmen
Edzards (zwei Linien) und Fass-Reisen (eine Linie) finden Abstimmungen nur nach
Bedarf statt, da diese Linien gering ausgelastet sind (Abfrage bzgl. Auslastung
hat stattgefunden).
Anlage:
Antrag der Partei Zukunft Varel
Abstimmungsergebnis:
zu 1. und 2. einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |