Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1079/2020
Beschlussvorschlag:
Der
Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2021 ff. in der vorgelegten
Form wird zugestimmt.
Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2021 vorbehalten.
Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der
Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des
Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen
Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.
Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu
vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter
verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die
Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.
Der Masterplan stellt die Grundlage für die
strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g.
Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an
aktuelle Entwicklungen angepasst.
Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre
2021 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2021
beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der
Haushaltplanung obliegt.
In 2020 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der
Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt:
· Fahrbahnsanierung der K 89 (Oldorf bis L
808), Umsetzung in den Osterferien, Auftragssumme rd. 655.000 €)
· Fahrbahnsanierung K 87 (4. Teilabschnitt,
rd. 1,2 km, westlich von Minsen), Beauftragung im Dezember, Auftragssumme ca.
200.000 €)
- Ausbau der K 340,
Sumpfweg in Varel (nebst Sanierung Radweg) als investive Maßnahme unter
Erhalt von Fördermitteln aus dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(NGVFG)
Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2021
vorgesehen:
- 5. Bauabschnitt der
Fahrbahnsanierung an der K 87, Minsen bis Einmündung K 326 mit einem
geschätzten Kostenvolumen von 400.000 €.
- 1. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung
der K 86, L 808 bis Friederikensiel mit einem geschätzten Kostenvolumen
von 200.000 €
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die
jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf
Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden
üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.
Als investive Baumaßnahme ist der Bau des Radweges an
der Kreisstraße 113, Neuwangerooger Straße, Varel, geplant. Die Maßnahme ist in
das Jahresbauprogramm des Landes angemeldet worden und wird voraussichtlich mit
einer Zuwendung von max. 65 % gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen
sich auf ca. 750.000 €.
Die im Bauprogramm an Kreisstraßen ebenfalls
aufgeführte Maßnahme „Bahnverlegung Sande“, die als sogenannte Zwangsmaßnahme
aufgenommen wurde, entfällt insoweit, da sich durch eine Änderung im
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ab sofort kein Kostenanteil für die Kommunen
mehr ergibt.
Da auch nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Varel
die Errichtung einer Radverkehrsanlage an der K 109 (Hafenstraße /
Mühlenstraße) – wie ursprünglich geplant - nicht möglich sein wird, wird hier
nur noch eine Deckensanierung geplant, die nunmehr aufgrund der
haushaltsrechtlichen Planungen von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben wird.
Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten
Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für
die Jahre 2019 bis 2024 dar.
Herr Hinrichs
erläutert das Bauprogramm in Form des vorgelegten Masterplanes und geht auf
einzelne Maßnahmen ein: Das reduzierte Gesamtvolumen der investiven Maßnahme
(2021: 578.000 €) ist insbesondere darin zu sehen, dass zum einen
erfreulicherweise die Bahnverlegung Sande keiner kommunalen
Finanzierungsanteile mehr bedarf (Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes,
wonach Kommunen inzwischen von kreuzungsbedingten Anteilen freigestellt werden,
ist auch auf laufende Maßnahmen anzuwenden!). Zum anderen wurde bekanntlich die
Radverkehrsanlage an der K 332 wegen der Überplanung (siehe letzte
Ausschuss-Sitzung) auf 2022 verschoben.
Er kündigt darüber
hinaus an, dass wegen der eingeschränkten Lesbarkeit des ausgedruckten
Masterplanes („Ampelsystem“ und hier insbesondere der „Grünton“) eine neue
Version bereitgestellt wird.
KTAe Bödecker und
KTA Gäde stellen noch Fragen zum Sachstand des Radweges an der L 807
(Sillenstede bis Sengwarden): Herr Hinrichs betont erneut, dass die
Zuständigkeit des Landkreises mit dem Eintritt der Rechtskraft des
Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen ist, der Grunderwerb werde nunmehr
durch die Kommunen Stadt Schortens und Stadt Wilhelmshaven in Abstimmung mit
dem Land als „Bauherrn“ abgewickelt. Herr Borcherding ergänzt, dass der
Grunderwerb nach seinem Sachstand noch nicht abgewickelt sei, aber nach wie vor
ein Baubeginn in 2021 angestrebt werde.
KTA Gäde bemängelt,
dass diese Antwort nicht mit der Antwort des Landkreises aus der letzten
Sitzung übereinstimmt, woraufhin Herr Hinrichs nochmal darstellt, dass der
Landkreis hier keine Zuständigkeiten mehr hat.
Anm.: Die
Protokollauszüge der letzten beiden Sitzungen aus 2020 lauten wie folgt:
30.09.: …Herr Buchholz (Anm.: Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr) führt zu den abgeschlossenen bzw. noch laufenden
und anstehenden Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen aus...
Auf Nachfrage von KTAe Bödecker ergänzt er, dass
-abhängig von den noch seitens der Kommunen Stadt Schortens und Stadt
Wilhelmshaven vorzunehmenden Grunderwerbsverhandlungen- ein Baubeginn für den
Radweg an der L 807 (Sillenstede bis Sengwarden) im kommenden Jahr möglich sei,
ob dieser im Frühjahr liegen könne, sei derzeit nicht zu beantworten (siehe oben,
Grunderwerb; Baufeldräumung müsste bekanntlich vor der Vegetationsperiode
liegen).
18.05.: …Herr
Hinrichs erläutert auf Nachfrage von KTA Gäde zum Sachstand des Radweges an der
Landesstraße 807 (Sengwarden bis Sillenstede), dass die Aufgabe des Landkreises
als Planfeststellungsbehörde nach Rechtskraft des Beschlusses beendet ist. Herr
Buchholz ergänzt, dass nunmehr die konkreten Ausführungsunterlagen erstellt
werden und daneben der Grunderwerb (in Abstimmung mit den Kommunen) zu beordnen
wäre. Er hofft auf einen Baubeginn für den Radweg im kommenden Jahr.
Anlage:
Masterplan Kreisstraßen für die Jahre 2019 bis 2024, Fortschreibung für 2021
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |