Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2021 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2021 vorbehalten.


Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.

Der Masterplan stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre 2021 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2021 beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.

In 2020 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. beauftragt:

·   Fahrbahnsanierung der K 89 (Oldorf bis L 808), Umsetzung in den Osterferien, Auftragssumme rd. 655.000 €)

·     Fahrbahnsanierung K 87 (4. Teilabschnitt, rd. 1,2 km, westlich von Minsen), Beauftragung im Dezember, Auftragssumme ca. 200.000 €)

  • Ausbau der K 340, Sumpfweg in Varel (nebst Sanierung Radweg) als investive Maßnahme unter Erhalt von Fördermitteln aus dem Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)

Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2021 vorgesehen:

  • 5. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung an der K 87, Minsen bis Einmündung K 326 mit einem geschätzten Kostenvolumen von 400.000 €.
  • 1. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86, L 808 bis Friederikensiel mit einem geschätzten Kostenvolumen von 200.000 €

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.

Als investive Baumaßnahme ist der Bau des Radweges an der Kreisstraße 113, Neuwangerooger Straße, Varel, geplant. Die Maßnahme ist in das Jahresbauprogramm des Landes angemeldet worden und wird voraussichtlich mit einer Zuwendung von max. 65 % gefördert. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 750.000 €.

Die im Bauprogramm an Kreisstraßen ebenfalls aufgeführte Maßnahme „Bahnverlegung Sande“, die als sogenannte Zwangsmaßnahme aufgenommen wurde, entfällt insoweit, da sich durch eine Änderung im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) ab sofort kein Kostenanteil für die Kommunen mehr ergibt.

Da auch nach erfolgter Abstimmung mit der Stadt Varel die Errichtung einer Radverkehrsanlage an der K 109 (Hafenstraße / Mühlenstraße) – wie ursprünglich geplant - nicht möglich sein wird, wird hier nur noch eine Deckensanierung geplant, die nunmehr aufgrund der haushaltsrechtlichen Planungen von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben wird.

Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2019 bis 2024 dar.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert das Bauprogramm in Form des vorgelegten Masterplanes und geht auf einzelne Maßnahmen ein: Das reduzierte Gesamtvolumen der investiven Maßnahme (2021: 578.000 €) ist insbesondere darin zu sehen, dass zum einen erfreulicherweise die Bahnverlegung Sande keiner kommunalen Finanzierungsanteile mehr bedarf (Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, wonach Kommunen inzwischen von kreuzungsbedingten Anteilen freigestellt werden, ist auch auf laufende Maßnahmen anzuwenden!). Zum anderen wurde bekanntlich die Radverkehrsanlage an der K 332 wegen der Überplanung (siehe letzte Ausschuss-Sitzung) auf 2022 verschoben.

 

Er kündigt darüber hinaus an, dass wegen der eingeschränkten Lesbarkeit des ausgedruckten Masterplanes („Ampelsystem“ und hier insbesondere der „Grünton“) eine neue Version bereitgestellt wird.

 

KTAe Bödecker und KTA Gäde stellen noch Fragen zum Sachstand des Radweges an der L 807 (Sillenstede bis Sengwarden): Herr Hinrichs betont erneut, dass die Zuständigkeit des Landkreises mit dem Eintritt der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses abgeschlossen ist, der Grunderwerb werde nunmehr durch die Kommunen Stadt Schortens und Stadt Wilhelmshaven in Abstimmung mit dem Land als „Bauherrn“ abgewickelt. Herr Borcherding ergänzt, dass der Grunderwerb nach seinem Sachstand noch nicht abgewickelt sei, aber nach wie vor ein Baubeginn in 2021 angestrebt werde.

 

KTA Gäde bemängelt, dass diese Antwort nicht mit der Antwort des Landkreises aus der letzten Sitzung übereinstimmt, woraufhin Herr Hinrichs nochmal darstellt, dass der Landkreis hier keine Zuständigkeiten mehr hat.

 

Anm.: Die Protokollauszüge der letzten beiden Sitzungen aus 2020 lauten wie folgt:

 

30.09.: …Herr Buchholz (Anm.: Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) führt zu den abgeschlossenen bzw. noch laufenden und anstehenden Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen aus...

Auf Nachfrage von KTAe Bödecker ergänzt er, dass -abhängig von den noch seitens der Kommunen Stadt Schortens und Stadt Wilhelmshaven vorzunehmenden Grunderwerbsverhandlungen- ein Baubeginn für den Radweg an der L 807 (Sillenstede bis Sengwarden) im kommenden Jahr möglich sei, ob dieser im Frühjahr liegen könne, sei derzeit nicht zu beantworten (siehe oben, Grunderwerb; Baufeldräumung müsste bekanntlich vor der Vegetationsperiode liegen).

 

18.05.: …Herr Hinrichs erläutert auf Nachfrage von KTA Gäde zum Sachstand des Radweges an der Landesstraße 807 (Sengwarden bis Sillenstede), dass die Aufgabe des Landkreises als Planfeststellungsbehörde nach Rechtskraft des Beschlusses beendet ist. Herr Buchholz ergänzt, dass nunmehr die konkreten Ausführungsunterlagen erstellt werden und daneben der Grunderwerb (in Abstimmung mit den Kommunen) zu beordnen wäre. Er hofft auf einen Baubeginn für den Radweg im kommenden Jahr.

 

Anlage:

Masterplan Kreisstraßen für die Jahre 2019 bis 2024, Fortschreibung für 2021


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0