Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2021 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 

 


(Vorlage 1058/2020):

Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

 

  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2021 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2021 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

 

Herr Bruns erläutert die Vorlage.

 

KTA Kühne stellt die Frage, wie sich die personelle Ausstattung im Jobcenter Friesland gestaltet. Er bezieht sich auf die Zunahme der Beratungsbedürfnisse der Leistungsbezieher wegen der aktuellen Lage.

 

Herr Bruns antwortet, dass im Frühjahr 2020 zum Beispiel MitarbeiterInnen aus dem Bereich Markt und Integration in der Leistungsabteilung ausgeholfen haben, als vermehrt Anträge eingegangen sind. Dieses habe sich im Laufe des Jahres relativiert. Das heißt, dass nach einem Anstieg der Fallzahlen auch wieder ein Rückgang zu verzeichnen war. Es gab keine Notwenigkeit einer Personalaufstockung. Die zurzeit ausgeschriebenen Stellen sind der normalen Fluktuation geschuldet. Zum Beispiel wurde die Stelle der Schuldnerberatung dem Jobcenter neu zugeordnet. Die Mitarbeiterin, die diese Stelle bisher besetzt hatte, ist in den Altersruhestand gegangen. Weniger Kunden zu haben, bedeute nicht weniger Arbeit zu haben. Teilweise sei die Kundenberatung komplexer geworden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.