Sitzung: 24.11.2020 Ausschuss für Arbeit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1058/2020
Beschluss:
Den in der beigefügten Zielplanung 2021 für das
Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung
wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land
Niedersachsen abzuschließen.
(Vorlage
1058/2020):
Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen
Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft
ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in
Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und
die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der
Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet,
möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in
existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern
und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu
verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den
kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und
Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der
Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten
Zielen:
- Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der
Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2021 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes
Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über
das Jahr beobachtet.
Bezogen
auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und
"Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete
Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden. Die
Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2021 dezentral die erwartete Höhe
der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Herr Bruns erläutert die Vorlage.
KTA Kühne stellt die Frage, wie sich die personelle
Ausstattung im Jobcenter Friesland gestaltet. Er bezieht sich auf die Zunahme
der Beratungsbedürfnisse der Leistungsbezieher wegen der aktuellen Lage.
Herr Bruns antwortet, dass im Frühjahr 2020 zum
Beispiel MitarbeiterInnen aus dem Bereich Markt und Integration in der
Leistungsabteilung ausgeholfen haben, als vermehrt Anträge eingegangen sind.
Dieses habe sich im Laufe des Jahres relativiert. Das heißt, dass nach einem
Anstieg der Fallzahlen auch wieder ein Rückgang zu verzeichnen war. Es gab
keine Notwenigkeit einer Personalaufstockung. Die zurzeit ausgeschriebenen
Stellen sind der normalen Fluktuation geschuldet. Zum Beispiel wurde die Stelle
der Schuldnerberatung dem Jobcenter neu zugeordnet. Die Mitarbeiterin, die
diese Stelle bisher besetzt hatte, ist in den Altersruhestand gegangen. Weniger
Kunden zu haben, bedeute nicht weniger Arbeit zu haben. Teilweise sei die
Kundenberatung komplexer geworden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.