Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Die Info-Vorlage 380kV-Leitung Wilhelmshaven 2 –Conneforde und Stellungnahme zur Änderung der Bundesbedarfsplangesetzes (Novelle) wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.


Das Projekt im Netzentwicklungsplan Nr. 175 bzw. Nr. 73 des Bundesbedarfsplangesetzes, die 380kV-Leitung WHV II - Conneforde  soll die bestehende 220 KV-Leitung parallel zur aktuell im Bau befindlichen 380 KV-Leitung aufrüsten. Dabei hätte nach den bisherigen Planungen die bestehende 220 kV-Leitung Wilhelmshaven-Conneforde zurückgebaut werden sollen. Da in Wilhelmshaven nun durch den Netzausbau sowie der Gründung weiterer Offshore-Windparks so viel Energie anlandet, benötigt es eine zweite Höchstspannungsleitung für genau dieselbe Strecke Wilhelmshaven-Conneforde.

 

Während dort noch Erdkabelabschnitte auf Druck der Region (seit 2008!) realisiert werden, soll bei dem Projekt 175 auf eine Teilerdverkabelung verzichtet werden und dies auch auf den Abschnitten, wo aktuell eine Erdverkabelung realisiert wurde, was einen wesentlichen Beitrag zur konfliktarmen und schlussendlich schnellen Realisierung des Vorhabens geleistet hat.

 

Der durchgängige Freileitungsbau erfolgt lediglich mit der Begründung „Niedersachsen habe schon so viele Erdkabel-Projekte“. Dies kann keine Lösung sein, denn ein wesentlicher Teil der kooperativen Haltung der Region fußt auch eben auf der Teilerdverkabelung.

 

Der Landkreis und auch die Stadt WHV tragen verantwortungsvoll zu den Herausforderungen der Energiewende bei. Die bisherigen kooperative Haltung beruht vor allem auf den Beiträgen der Regionalplanung zur Lösung räumlicher Konflikte und der festen Überzeugung, dass der Nordwesten und vor allem FRI+WHV als Energiedrehscheibe der Zukunft auch Nutzen aus der Energiewende ziehen zu können. Auch deshalb hat der Landkreis zusammen und unter Beteiligung des Landkreises Wittmund und der Stadt Wilhelmshaven ein entsprechendes Trassenkonzept im RROP vorbereitet, das bislang bei der BNetzA unbeachtet bleibt. Aus den formalen Verfahren gab es ferner vor den weiteren Planungsschritten oder -entscheidungen keine Rückmeldung seitens der BNetzA an uns.

 

Mit Bekanntwerden der Planungen wurde eine Stellungnahme und Forderung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgegeben, die Trasse Wilhelmshaven II – Conneforde (Projekt Nr. 73 nach BBPlG) mit dem Vermerk „F“ in das Bundesbedarfsplangesetz zur Teilerdverkabelungsoption aufnehmen (siehe Anlage 1 Stellungnahme an Bundesminister Altmaier vom 25.09.20). Parallel wurden Bemühungen vom ML/ MU sowie dem NLT und DLT und LR Winkel als Vorsitzender der Landrätekonferenz aufgenommen, dieses Ziel zu unterstützen und fördern. Daraufhin wurde in den federführenden Fachausschüssen (Wi, U, Wo) des Bundesrates der Entwurf zum Bundesbedarfsplangesetz geändert (siehe Anlage 2 zur Vorlage Empfehlungen, Drucksache 570/1/20): enthält nun den Zusatz „F“ für die Teilerdverkabelungsoption für das Projekt Wilhelmshaven II – Conneforde.

 

Abweichend zu der Beschlussempfehlung beschließt der Bundesrat in der 995.Sitzung am 06.11.20 über den Gesetzesentwurf. Dabei wird der Empfehlung des Fachausschusses nicht gefolgt  (siehe Anlage 3 zur Vorlage: Sitzung Bundesrat – Abstimmung über Ausschussempfehlungen).

 

Das heißt die Erdkabelteilverkabelungsoption wurde aus dem Gesetzesentwurf wieder herausgenommen (Streichung Zusatz „F“) und durch den Landkreis Friesland wird neben der teilerdverkabelten 380kV-Leitung Wilhelmshaven – Conneforde I eine neue 380kV-Oberleitung Wilhelmshaven – Conneforde II verlaufen. Es fällt aus planerischem Verständnis heraus schwer, diese Entscheidung des Bundesrates nachzuvollziehen und vor allem der friesischen Bevölkerung, die in diesen Bereichen lebt und schon durch die bestehende Höchstspannungsleitung sowie weiteren Raumrestriktionen schwer betroffen ist, diese Entscheidung zu vermitteln und zu vertreten.

 

Die bisherige kooperative Haltung der Region und vor allem der Bevölkerung darf nicht ausgenutzt und als „Weg des geringsten Widerstands“ missinterpretiert werden! Bisher hatte TenneT nur einzelne politische oder kommunale Vertreter angesprochen und „vier Augengespräche“ geführt, es lag kein überregionales kooperatives Konzept vor, obwohl dieses bei einer so großen Reichweite der Planung vorliegen sollte und die Netzverknüpfungspunkte als Anfangs- und Endpunkte bereits klar gesetzt sind.

 

Die Landkreise Wittmund, Ammerland, Friesland und die Stadt Wilhelmshaven sowie das Amt für regionale Landesentwicklung haben daher den Arbeitskreis Trassenplanung gegründet, um diesem offensichtlich nicht koordinierten Vorgehen entgegen zu treten. Im regelmäßigen Turnus (4 wöchig) wird sich daher nun zu den anstehenden Herausforderungen und Planungen abgestimmt, sodass ein Dialog auf Augenhöhe untereinander stattfindet und Lösungen mit Mehrwert für die Region (Einbeziehung aller Landkreise und kreisfreien Städte in Trassenverläufe und mögliche Standorte) erarbeitet werden können. Ziel ist die Entwicklung  einer Strategie für die Region/ Energiedrehscheibe Nordwest unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden, die dann gegenüber den überregionalen Akteuren als Forderung und Lösung gleichermaßen vertreten werden soll.

Beratung

 

Der Ausschuss spricht sich einhellig gegen die derzeitigen Planungen der Bundesregierung aus. Insbesondere ist es für den Ausschuss nicht nachvollziehbar warum die geplanten Höchstspannungsleitungen anders als bisher, obgleich im gleichen Korridor verlaufend, als Freilandleitung und nicht als Erdverkabelung umgesetzt werden sollen. Zudem ist nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 und dem darin enthaltenen Trassenkonzept bei Aus- oder Neubau eine Bündelung mit bestehender (Leitungs-)Infrastruktur vorzuhalten sowie die kürzeste Verbindung bzw. geringste Rauminanspruchnahme oder Zerschneidung neuer Räume anzustreben. Die Kreistagsfraktionen werden sich mit dem Thema befassen und entsprechende Anträge für die weitere politische Erörterung vorbereiten.