Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


OOWV – Plangenehmigungsverfahren zur Trinkwasserfernleitung Sandelermöns - Diekmannshausen

 

  1. Veranlassung

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) plant den Neubau einer unterirdisch geführtenTrinkwasser-Druckrohrleitung in der Größenordnung DN 600 zwischen Sandelermöns (Stadt Jever, Landkreis Friesland) und Diekmannshausen (Gemeinde Jade, Landkreis Wesermarsch). Das Projekt entstammt dem OOWV Generalplan Trinkwasser aus dem Jahre 2013 und dient dazu Grundwasserreserven über eine direkte Transportleitung zum Speicherpumpwerk Diekmannshausen zu fördern. Die Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an Trinkwasser im Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und so die Trinkwasserversorgung der gesamten Wesermarsch zu stabilisieren. Die Länge der geplanten Fernleitung beträgt ca. 38,15 km. (Trasse s. Anlage 1 zur Vorlage)

 

  1. Trassenverlauf

Die Trasse wurde anhand folgender Kriterien festgelegt:

1. kürzeste Verbindung

2. geringster Anteil an Berührungspunkten mit Schutzgebieten

3. geringster Anteil an Berührungspunkten mit Siedlungsflächen

4. mögliche Übergabepunkte an vorhandene Trinkwasserleitungen

5. Kreuzungspunkte mit der Bundesautobahn 29 und der Bahntrasse der Deutschen Bahn

6. Verlauf entlang von Flurstücksgrenzen

Die Trassenführung orientiert sich im Wesentlichen an der Lage der vorhandenen Grundstücksgrenzen/Flurstücksgrenzen sowie an Abstandsgebote zu Schutzgebieten, Straßen und Gewässern. Lediglich in einigen wenigen Bereichen sind örtliche Zwangspunkte zu berücksichtigen. Im

 

  1. Bauabschnitte

Die geplante Trasse wird in 3 Bauabschnitte errichtet.

Der erste Bauabschnitt ist ca. 16 km lang und beginnt am Wasserwerk in Sandelermöns. Das Ende des ersten Bauabschnittes befindet sich nördlich der Gemeinde Zetel und süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“ (In Anlage 1 zur Vorlage markiert). Hier wird die geplante Trinkwasserleitung DN 600 mit der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 400 verbunden.

 

Bauabschnitt 2 beginnt an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 400 (nördlich der Gemeinde Zetel und süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“) und endet an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 250, welche sich nördlich von Dangastermoor (Stadtteil von Varel) und östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen) befindet (in Anlage 1 zur Vorlage markiert). Der zweite Bauabschnitt weist somit eine Länge von 10 km auf.

 

Der dritte Bauabschnitt ist rund 12 km lang. Der Bauabschnitt beginnt an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 250 [nördlich von Dangastermoor (Stadtteil von Varel) und östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen)] und endet am Speicherpumpwerk in Diekmannshausen. Der konkrete Bauzeitenplan ist in Kapitel 5 der Antragsunterlagen hinterlegt.

 

  1. Arbeitsstreifen

Bei der offenen Verlegung ist die Rohrgrabenbreite von den anstehenden Bodenverhältnissen und der Rohrgrabentiefe (2,20 m bis 3,00 m unter GOK) abhängig. Die Arbeitsstreifenbreite beträgt ca. 24 bis 27 m und besteht aus ca. 4 m für die Kulturbodenablage, ca. 5 m für die Mineralbodenablage, ca. 6 m Arbeitsspur, ca. 2 m Rohrlager, ca. 6 m Rohrgrabenbreite und jeweils ca. 1 m lastfreiem Streifen rechts und links der Baugrube (siehe Abbildung 4 und 5). Abweichungen von den angegebenen Maßen sind in Abhängigkeit der Rohrgrabentiefe (örtlichen Verhältnisse) möglich.

 

Prinzipskizze Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit zweiseitiger Lagerung des Aushubmaterials

Prinzipskizze Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit einseitiger Lagerung des Aushubmaterials

 

  1. Verfahren

Hierzu hat der OOWV jeweils einen Antrag auf Plangenehmigung bei den Landkreisen Wittmund, Friesland und Wesermarsch gemäß § 67 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) gestellt. Das Verfahren wurde nach abgeschlossener Vollständigkeitsprüfung im November 2020 von allen 3 Landkreisen gleichzeitig eröffnet. Obgleich die Landkreise jeweils eigene Verfahren führen, ist die Abstimmung untereinander sehr eng. Die Planunterlagen können im Internet unter:

 

https://kombox.kdo.de/lk_friesland/index.php/s/j6Kskc7esPdGTtF

 

eingesehen werden und sind öffentlich zugänglich. Die Kreisverwaltung Friesland strebt eine Verfahrenszeit von etwa 3 Monaten an.