Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kreistagsabgeordneter Kammer verwies darauf, Frau Kindo habe Anträge gestellt, für die der Kreistag sachlich nicht zuständig sei. Er empfehle, zukünftig die jeweiligen Schreiben an den/die Antragsteller/in zurückzugeben mit der Bitte, sich an die eigentlich zuständige Stelle zu wenden. Der Kreistag sollte sich im wesentlichen - von Ausnahmen abgesehen - auf seine Aufgaben beschränken.


Frau Kindo erklärte, das Thema der Kosten der Unterkunft betreffe den Landkreis durchaus. Die Arbeitslosenquote sollte darüber hinaus für jedermann von Interesse sein. Bei einer Quote von 6,9 % werde nicht beachtet, welche Personenkreis darin nicht enthalten seien. 1.369 von 7.577 Berechtigten seien trotz Arbeitseinkünften auf ergänzende Leistungen angewiesen. Es werde nicht erwähnt, dass auch Personen aus der Bedarfsberechnung fielen, die z. B. an Maßnahmen teilnähmen. Das Job-Center subventioniere lieber Arbeitgeber über die Bezuschussung von Beschäftigungsverhältnissen anstatt die Gelder nutzbringender zu verwenden. Kosten der Unterkunft und Kosten zum Lebensunterhalt seien durchaus Sache des Landkreises.


Kreistagsabgeordneter Just und 2. stellv. Landrat Lies wiesen die Kritik von Herrn Kammer ebenfalls zurück (Ausfall einer Kreistagssitzung / es sei legitimes Recht aller Kreistagsabgeordneten, Anträge an den Kreistag zu richten).


Kreistagsabgeordneter Koch führte aus, die Erhebung der Arbeitslosenstatistik sei von jeher an bestimmte Vorgaben gebunden, die bestimmte Personenkreise außen vor ließen. Eine Diskussion im Kreistag mache keinen Sinn.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski berichtete über Unmutsäußerungen in der Bevölkerung über die gemeldeten Arbeitslosenzahlen. Die Antwort des Job-Centers enthalte hierzu aber leider keine detaillierten Angaben.


Landrat Ambrosy verwies auf die eindeutige gesetzliche Definition zur Ermittlung der Arbeitslosenquote, die für die Arbeitsagentur bindend sei. Vor 10 Jahre habe die Quote bei über 18 % gelegen; darin seien die Sozialhilfeempfänger nicht enthalten gewesen. Insofern müsse davon ausgegangen werden, dass seinerzeit der reale Wert bei über 20 % gelegen habe. - Wichtig sei es, die Wirtschaft anzukurbeln und vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, um weitere Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt zu erzielen.


Kreistagsabgeordneter Zielke ergänzte zum Unterpunkt "Kürzung von Tagegeldern bei Krankenhausaufenthalt", der Verwaltungsaufwand liege höher als die beabsichtigten Einsparungen. Den Einwurf von Herrn Zielke, die Mitarbeiter der Arge wurden entgegen der rechtlichen Lage handeln, wies der Landrat zurück. Im Übrigen handele es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung. Man handele nach Recht und Gesetz; (Fehl-)Entscheidungen seien ggf. gerichtlich überprüfbar und korrigierbar.


Ursache der Diskussion sei die Tatsache, dass Hartz IV eine Budgetierung der einzelnen Leistungen vorsehe und die Sozialgerichte wieder auf ein individualisiertes System zusteuerten.


Kreistagsabgeordnete Kindo wies darauf hin, das Bundessozialgericht habe im Juni 2008 entschieden, dass eine Anrechnung von Krankenhausleistungen auf den Regelsatz rechtswidrig sei. Das Job-Center praktiziere die Anrechnung trotzdem. Für die Betroffenen gehe es dabei um viel Geld.


Landrat Ambrosy sicherte zu, noch bestehende Fragen von Frau Kindo verwaltungsintern zu klären. Außerdem sei der Verwaltungsrat des Job-Centers bereit, auf fachliche Fragen einzugehen. Er bitte nachdrücklich darum, die Zuständigkeiten und Aufgabenstellungen zu beachten.


Kreistagsabgeordneter Habeck hob die deutliche Senkung der Arbeitslosenquote in den vergangenen Jahren um 11 % und die damit verbundenen Wirkungen für die Wirtschaft hervor; diese Tatsache werde in der Öffentlichkeit zu wenig gewürdigt.


Der Kreistag nahm Kenntnis.